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Visum oder Familiennachzug ? (Gelesen: 7.768 mal)
Frank12
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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08.05.2005 um 17:24:35
 
Hallo,
für mich stellt sich die Frage wie in der Überschrift angedeutet.
Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen ?

Meine Situation:
Ich bin selbständig und seit einem Jahr in Spanien gemeldet, halte mich aber fast ein halbes Jahr geschäftlich in Deutschland auf ( wohne bei Freunden oder im Hotel je nach Bedarf ).

Innerhalb der nächsten 4 Monate werde ich aus steuerlichen Gründen in die Schweiz ziehen.

In Kürze heirate ich meine russische Freundin in Russland.
Eine Heirat in Deutschland wäre ohnehin nicht möglich, weil ich hier nicht gemeldet bin.

Das Ziel ist, so schnell wie möglich mit ihr zusammenzuleben.
Finanzielle Mittel sind genügend vorhanden, sie wird keiner Erwerbstätigkeit nachgehen müssen.

Ich würde gerne die drei Monate bis zum Umzug in die Schweiz mit ihr in Deutschland verbringen.
Eine Verpflichtungserklärung und Einladung meinerseits entfällt wegen nicht vorhandenem Wohnraum. Familiennachzug entfällt aus denselben Gründen.

Meine Idee: Ein Freund von mir, der hier eine Mietwohnung hat und genügend Einkommen nachweisen kann, lädt meine Frau (die Heirat ist bald) ein und bringt die Verpflichtungserklärung. Für die Krankenversicherung meiner Frau sorge ich.

Muß ich bei diesem Vorgehen noch etwas berücksichtigen ?

Oder gibt es einen noch besseren Weg, schnell zusammenleben zu können ?

Über die gesetzlichen Regelungen in der Schweiz werde ich kommende Woche informiert.
Ich erhalte dort einen besonderen Status als Rentner mit Pauschalsteuer und eine Aufenthaltserlaubnis für meine Frau dürfte überhaupt kein Problem darstellen, denn diesen Status bekommen nur kapitalstarke Personen.
Außerdem wurde mir gesagt, daß bis zur Erteilung meines Status ein Aufenthalt für mich als Tourist möglich ist und ein Touristenvisum für meine Frau auch kein Problem darstellen sollte.
Diese Infos werden noch konkretisiert. Es sieht so aus, daß für die Zeit in der Schweiz alles glatt gehen wird.

Ich hoffe auf eine aussagekräftige Antwort - eventuell mit einer noch besseren Lösung.
Vielen Dank.
Frank
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Frank12
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 08.05.2005 um 17:58:22
 
Beim Durchlesen fiel mir auf, daß es vielleicht Mißverständnisse geben könnte.
Deshalb hier noch eine kurze Klärung:

Meine Idee ist klar: mein Freund lädt meine Frau ein - Ziel 3 monatiges Schengen-Visum.
( Meine Frau ist selbständig und hat eine Angestellte, welche ihren Laden in den drei Monaten führt. Außerdem hat sie eine 15-jährige Tochter und eine kranke Mutter. Das sollte genügen für die Glaubhaftmachung der Rückkehrbereitschaft )

Die andere Variante wäre, daß ich mich in Deutschland anmelde und einen Untermietvertrag bei meinem Freund abschliesse, um genügend Wohnraum nachzuweisen.
Dann würde es nur mit den Einkommensnachweisen hapern.
Ich verdiene zwar sehr gut, aber habe noch keine Einkommensteuererklärung in Spanien gemacht und es handelt sich um unregelmäßiges Einkommen ( Provisionen und Kapitalerträge).
Bei dieser Variante würde ich Familiennachzug beantragen.

Nun ist die Frage in der Überschrift klarer.
Was würdet Ihr mir raten ?
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Mick
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Antwort #2 - 08.05.2005 um 19:49:22
 
Hi,
Variante I ist völlig in Ordnung, aber es bleibt
natürlich offen, ob das Visum letztlich auch er-
teilt wird. Ist nunmal die Entscheidung der Bot-
schaft.
Variante II - Familiennachzug - wäre auch ohne
Einkommensnachweise gangbar, da der Ehe-
gattennachzug zu Deutschen nicht vom Einkommen
abhängig gemacht werden darf. Wichtig wäre halt,
dass Du Deinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Zeit
auch in D. hast.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Frank12
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Antwort #3 - 08.05.2005 um 20:21:40
 
Danke Mick,
das war eine prompte Antwort.

Für die Frage des Ehegatten-Nachzugs oder Familienzusammenführung ( ich habe die Ausdrücke noch nicht so drauf ) bin ich wohl noch von verkehrten Bedingungen ausgegangen.
Ich lese überall, daß Einkommensnachweise verlangt werden.
Ist das falsch ?

Der Wohnsitz in Deutschland für die Beantragung der Familienzusammenführung ist ja schnell angemeldet. Ich bin ohnehin in Deutschland und eine Bestätigung als Untermieter wäre auch schnell zu bekommen.

Gibt es Erfahrungen, welche Bedingungen für den Familiennachzug erfüllt sein müssen, damit der Antrag genehmigt wird ?

Gruß,
Frank12
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Mick
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Antwort #4 - 08.05.2005 um 20:34:52
 
Zitat:
Ich lese überall, daß Einkommensnachweise verlangt werden.
Ist das falsch ?


Hi,
ja, das ist falsch. Guck mal oben unter Gesetze in § 28 AufenthG.
Da steht im ersten Satz "abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1". Dann
schau einfach dort rein. Zwinkernd
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Frank12
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 08.05.2005 um 20:54:22
 
Mick,
das bedeutet für mich:
1. Heiraten in Russland
2. Anmelden in Berlin
3. Familiennachzug beantragen

Die Heirat steht kurz bevor.
Ich suche nur noch nach einem Notar oder einer Behörde, welche mir die Apostille für den Auszug aus dem Familienbuch ausstellt.
Auf dem Standesamt in Hamburg wurde das nicht erwähnt und ich hoffe, daß es das Standesamt I  in Berlin macht.

Die Scheidungsurkunde bestätigt den Eintrag über die Scheidung im Familienbuchauszug, den ich letzte Woche in Hamburg geholt habe.

Hast Du Erfahrungswerte, wie lange die Bearbeitung des Antrags auf Familiennachzug dauert ?

Ich will in Europa mit ihr reisen, wenn wir zusammen sind.
Ist dafür wieder ein neues Visum erforderlich ?

Gruß,
Frank12
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Mick
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Antwort #6 - 08.05.2005 um 21:06:40
 
Zitat:
Hast Du Erfahrungswerte, wie lange die Bearbeitung des Antrags auf Familiennachzug dauert ?

Sorry, nein, nicht meine Baustelle, da melden sich sicher
noch andere.

[edited]Damit meine ich die Bearbeitungszeit bezüglich der Urkunden.
Die haben mit dem Visumsverfahren ja weniger zu tun. Für ein Visums-
verfahren gibt es keine pauschale Antwort. Schau mal in der FAQ unter
Definitionen/Vorabzustimmung.[/edited]

Zitat:
Ich will in Europa mit ihr reisen, wenn wir zusammen sind.
Ist dafür wieder ein neues Visum erforderlich ?


Nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis durch die Aus-
länderbehörde braucht sie für die Schengenstaaten kein
Extr-Visum für touristische Aufenthalte.

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
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uwe
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Antwort #7 - 14.05.2005 um 21:40:36
 
Hallo Frank,

keine Fehler machen! Der Weg zu der falschen Behörde kann sehr zeitaufwendig sein.

Für eine Eheschließung in Russland brauchst Du das rechtskräftige Scheidungurteil mit Apostille, in Russland übersetzt und von einem russischen Notar beglaubigt.
Zuständig für die Apostille ist das für Dein Amtsgericht zuständige Landgericht.

Es werden auch schon mal zusätzlich Gebrutsurkunden mit Apostille, in Russland übersetzt und von einem russischen Notar beglaubigt, gefordert. Aber das ist recht selten.
Hier ist für die Apostille die nächst höhere Behörde Deines Standesamtes zuständig (Regierungspräsident, ADD, o.ä.).

Ein Auszug aud dem Familienbuch wird in Russland nicht gefordert.

Gruß

Uwe
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Christian
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Antwort #8 - 15.05.2005 um 10:45:46
 
Zitat:
Hier ist für die Apostille die nächst höhere Behörde Deines Standesamtes zuständig (Regierungspräsident, ADD, o.ä.).


Zitat:
Auf dem Standesamt in Hamburg wurde das nicht erwähnt und ich hoffe, daß es das Standesamt I  in Berlin macht.



In Berlin ist das wirklich das Standesamt 1. Dort bekommst du die Apostille in Sachen Standesamtangelegenheiten(z.B. EFZ)
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ronny
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Antwort #9 - 15.05.2005 um 10:54:45
 
Zitat:
Dort bekommst du die Apostille in Sachen Standesamtangelegenheiten


Aber nur für die Fälle wo das Standesamt I auch das Familienbuch führt. Ansonstenist die Apostille-Behörde zuständig inderen Bezirk das Familienbuch geführt wird. Ggf.wäre das Hamburg, wenn ich es richtig gelesen hatte.

Das EFZ wäre allerdings dort in Berlin auszustellen, weil er keinen Wohnsitz im Inland hat.

Der wird auch nicht mehr durch die kurzfristige Anmeldung in Berlin begründet.

Grüße
Ronny
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Frank12
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 17.05.2005 um 21:12:24
 
Herzlichen Dank an Euch alle für die Antworten.
Ich war letze Woche und heute in Sachen Urkunden unterwegs.

1. Auszug aus dem Familienbuch (Standesamt Hamburg), dort ist auch die Scheidung eingetragen  - mit Apostille
--- diese Urkunde ist wohl für die Katz, aber ich nehme sie trotzdem mit. Ich war mir wochenlang sicher, daß genau diese Urkunde verlangt wird -------------------------------

2. Rechtskräftiges Scheidungsurteil ( Hamburg ) mit Apostille
-------- nach dieser Urkunde wurde speziell nachgefragt, ich habe sie ------------------

3. Ich habe mich heute in Berlin angemeldet und wohne jetzt natürlich auch in der angemeldeten Wohnung.
Die Apostille für den Melderegisterauszug schaffe ich nicht mehr, weil das Standesamt I am Mittwoch geschlossen hat und mein Flug nach Sibirien am Donnerstag früh losgeht.
Der Melderegisterauszug mit dem Eintrag "geschieden" ist ohnehin ein Witz, aber in anderen Foren wird bezeugt, daß er ausreichte für die Heirat in Russland.
Nicht in jeder Stadt, aber in den meisten Fällen.

4. Das Visum habe ich auch.

Am Donnerstag starte ich und unmittelbar nach der Ankunft gehen wir zu einem Übersetzungsdienst. Dann die Übersetzungen vom Notar beglaubigen lassen und zum Standesamt, um den Antrag auf Heirat zu stellen.
So ist der geplante Ablauf.

Nach erfolgter Heirat möchte ich meine Frau natürlich so schnell es geht nach Berlin holen.  ( Spätestens nach 3 Monaten ziehen wir in die Schweiz )

In das Sonderthema "Familiennachzug" muß ich mich noch einlesen.
Ich bin natürlich für jeden Hinweis dankbar.

Herzliche Grüsse,
Frank12
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Ralf
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Antwort #11 - 18.05.2005 um 12:31:29
 
Hinweis: Apostille-Behörde in Hamburg ist das Einwohner-Zentralamt, Ausnahme: Urkunden der Justizverwaltung.

Zitat:
Das Einwohner-Zentralamt ist nur bei den Urkunden zur Anbringung der Apostille berechtigt, die von einer öffentlichen Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg ausgestellt wurden. Urkunden der hamburgischen Gerichte und Notare fallen nicht darunter, diese werden vom Amtsgerichts- bzw. Landgerichtspräsidenten beglaubigt bzw. mit einer Apostille versehen.


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Frank12
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 25.05.2005 um 03:35:49
 
Hallo zusammen,
ich denke, dass ein kurzer Lagebericht angemessen ist, denn schliesslich habt Ihr Euch mit meinem Fall beschaeftigt.  ( Umlaute gibt es in Sibirien nicht ).

Es lief alles viel besser als erwartet.
Gestern bekamen wir auf dem Standesamt den Termin fuer die Eheschliessung ( in 8 Tagen, weil mein Visum am 8.ten Juni ablaeuft ).

Ich hatte vorsichtshalber alle mitgebrachten Dokumente uebersetzen und notariell beglaubigen lassen.

Verlangt wurden allerdings nur:
1. das rechtskraeftige Scheidungsurteil mit Apostille
2. die notariell beglaubigte Kopie des Reisepasses
3. der aktuelle Melderegisterauszug, auf dem "geschieden" bei Familienstand geschrieben steht.  Die Apostille fuer den Auszug hatte ich zeitlich nicht mehr geschafft, es wurde aber auch nicht danach gefragt.
Vielleicht war es der Standesbeamtin schon schwindlig von den vielen anderen Apostillen in meinen Dokumenten.

Das war alles.
Der Auszug aus dem Familienbuch mit Apostille wurde nicht benoetigt. Genau dieses Dokument hielt ich die ganze Zeit fuer das Wichtigste.
So ist das halt, wenn man falsche Ratschlaege bekommt und dann noch selbst Dinge falsch interpretiert. Aber Spass muss halt auch sein, nicht wahr ?

Mittlerweile ist mir klargeworden, dass eine Heirat in Deutschland besser gewesen waere, denn nun beginnen die Probleme mit dem Familiennachzug.
Meine Verlobte kann noch kein Deutsch. Wir haben uns zwar fünf Monate lang jeden Tag Briefe geschrieben, aber die Entscheidung  fuer die Heirat fiel erst bei unserem persönlichen Treffen in Moskau.
Bedingt durch das hohe Arbeitspensum hatte meine Verlobte ohnehin keine Zeit fuer einen Sprachkurs - und weshalb eine fremde Sprache lernen, wenn es am Ende doch nichts wird ?

Nun befuerchte ich, dass uns eine Scheinehe unterstellt wird und mir graut schon davor , den Antrag auf Familiennachzug zu stellen.

Hier kommt mir eine Frage an unsere Experten in den Sinn:
Waere es sinnvoll, ein Visum fuer die Teilnahme an einem Intensiv-Sprachkurs in Berlin zu beantragen ?
Oder wird dieses abgelehnt, weil wir ja dann verheiratet sind ?  ( Welch eine Logik )

Ich habe gestern mit dem Generalkonsulat in Novosibirsk gesprochen und gefragt, wie ich am besten vorgehen sollte. Schliesslich werde ich in spaetestens drei Monaten endgueltig in die Schweiz auswandern. Dort gibt es keine Probleme mit dem Familiennachzug - aber wir wollen während der drei Monate bis dahin auch schon zusammenleben.

Habe ich nun durch die Verkettung von Unwissenheit, verkehrten Ratschlaegen und entsprechenden Aktionen alles vermasselt ?

Was meint Ihr dazu ?
Antworten wie : "Du haettest es so und so machen sollen", bringen uns nichts. Wenn ich es besser gewusst haette, haette ich es auch so und so gemacht.

Im Grunde ist meine Situation ja einfach:
Ich liebe meine zukuenftige Frau.
Ich habe mehr als genuegend Einkommen.
Ich bin in Berlin gemeldet und bereite die Auswanderung in die Schweiz vor.
Ab dem 3.ten Juni werde ich verheiratet sein.
Die Zeit bis zur Auswanderung in die Schweiz möchte ich mit meiner Frau in Berlin leben.

Uns eine Scheinehe zu unterstellen, ist ein grausamer Witz, auf den nur ein böswilliger Mensch kommen könnte.

Wie dem auch sei, vielleicht gibt es doch einen gangbaren Weg durch den Dschungel der Gesetze.

Wenn ich so darüber nachdenke, wie mir zumute ist, wenn ich im Volkspark Hasenheide in Berlin jogge und mir alle 50 Meter zwei oder drei Schwarze Drogen verkaufen wollen, könnte ich wütend darüber werden, wie ich als ehrlicher Bürger behandelt werde, der eine liebe Frau aus Sibirien heiratet.
Ich habe einen von diesen Drogendealern angesprochen. Er sprach gut englisch und erklärte mir mit überwältigendem Selbstbewusstsein, dass er nichts dafuer kann, hier Drogen verkaufen zu muessen. Daran sei der deutsche Staat schuldig, der ihm nicht erlaubt, als Asylbewerber zu arbeiten. Er koenne absolut nichts dafuer, dass der deutsche Staat so bloed sei.

Vielleicht hat er sogar auf eine gewisse Weise recht ?
Wie kommt es, dass man Visa-Missbrauch über Jahre gewollt hat und dadurch Horden von Schwarzarbeitern nach Europa schleuste - dass man aber einfache Bürger schikaniert und nicht mit ihrem geliebten Partner zusammenleben lässt ?

Ich darf gar nicht darüber nachdenken, sonst wird es mir übel.
Und wenn ich dann noch miterleben muss, wie Vollmer und Fischer uns ohne Skrupel anlügen, dann reicht es mir mit Deutschland, aber wirklich.

So, jetzt habe ich mir mal Luft gemacht.
Bringen wird es nichts, aber zumindest hat es mir Erleichterung verschafft.

Gruss,
Frank12
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Janna
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Antwort #13 - 25.05.2005 um 13:08:38
 
Hallo Frank,

Visum für Sprachkurs wäre m.E. in Eurem Fall das falsche Visum.

Ich würde aber trotzdem den Sprachkurs buchen (lass' Dir aber bestätigen, dass die Teilnahmegebühr zurückerstattet wird, falls kein Visum erteilt wird) und dann das Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Dabei gleich die Anmeldung und Bestätigung zum Sprachkurs vorzeigen und auch darauf hinweisen, dass Ihr in 3 Monaten sowieso in die Schweiz auswandert.

Ein verständnisvoller Beamter sollte dann eigentlich in der Lage sein, kurzfristig das Visum zur Familienzusammenführung zu erteilen.

Viele Grüße
Janna

P.S. kann Deinen Frust verstehen; ich kann vieles, was hier in D abgeht, auch nicht nachvollziehen ... Ein absolutes Umdenken in der Politik und der Bevölkerung wäre angesagt, aber sich das zu wünschen, ist wohl illusorisch ...

P.P.S. Ich wünsche Euch ein wunderschöne Hochzeitsfeier ! Hier schon mal ein paar Blumen dafür:  :blum  :blum
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Antwort #14 - 26.05.2005 um 06:02:09
 
Danke Janna,
ich werde Deinen Tipp beruecksichtigen.

Wenn alles schiefgeht, werde ich ein Hotel in der Tuerkei buchen und meine Frau und ich werden dort  Honeymoon verbringen, bis ich die Aufenthaltsbewilligungen fuer die Schweiz  habe.

Ueber Politik zu reden bringt ja nichts und die lieben Moderatoren hier muessen letztendlich den Schrott ausbaden, den unsere Regierung dauernd anrichtet.
Meine Kritik richtet sich nicht gegen die Ausfuehrenden, sondern gegen die Macher.
Und da gaebe es unendlich viel auszumisten.
Ich habe fuer mich die Konsequenzen gezogen und ziehe weg aus Deutschland.
Die Hintergruende fuer diese Entscheidung haette den Umfang eines Buches und das gehoert hier nicht hin.

Zum Thema "Organisierte Kriminalitaet" kann sich ja jeder selbst bei Interesse ein Bild machen. Juergen Roth ist der Experte dafuer und hat in seinem neuesten Buch aufgedeckt, dass der Drogenhandel und Menschenhandel von ganz oben gewollt und gedeckt ist. Kein Spass, sondern bittere Wahrheit.

Zurueck zum Thema:
Angenommen, ich lebe mit meiner Frau in der Schweiz ( Aufenthaltsbewilligung B ) und moechte meine Freunde und Angehoerigen ( Vater lebt noch und vier Geschwister mit Familien auch ) in Deutschland  besuchen,  wie sieht es dann mit Visa aus ?

Hat jemand damit Erfahrung ?

Gruss,
Frank12
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