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Rücknahme Einbürgerungszusicherung? (Gelesen: 3.067 mal)
leila01
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Rücknahme Einbürgerungszusicherung?
07.05.2005 um 21:38:01
 
Hallo!
Habe da mal eine kurze Frage? Unter welchen Voraussetzungen kann eine Einbürgerungszusicherung zurückgenommen werden?
Mein Mann hat im Dezember 2003 die Zusicherung bekommen und auch sofort die Entlassung aus der serbischen Staatsbürgerschaft beantragt, über die leider bis heute noch nicht entschieden wurde.
Im Oktober letzten Jahres wurde sein Führerschein entzogen und er bekam 60 Tagessätze "aufgebrummt". Jetzt wurde ihm vom Ausländeramt gesagt, daß er die Einbürgerung frühestens in 2 Jahren (dann ist er seit 8 Jahren in Deutschland) wieder beantragen könne.
Ein Problem ist noch, daß sein serbischer Reisepaß abgelaufen ist und die ABH jetzt das aus diesem Grund ausgestellte Reisedokument wieder einziehen will und von ihm die Vorlage eines neuen Passes verlangt. Wie soll er denn einen Paß beantragen wo er schon vor über einem Jahr die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft beantragt hat?

Sorry, daß der Beitrag jetzt doch etwas länger geworden ist..., aber vielleicht weiß jemand einen Rat?

Vielen Dank im voraus,
leila01 ???

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Ralf
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Antwort #1 - 07.05.2005 um 23:50:15
 
Hallo!

Die Einbürgerungszusicehrung kann - und sollte auch - widerrufen werden, wenn der Einbürgerungsbehörde Tatsachen bekannt werden, die eine Einbürgerung ausschließen.

Bei einer Verurteilung zu 60 TS ist eine Einbürgerung nach §§ 8 oder 9 StAG (Ermessenseinbürgerung) ausgeschlossen. Daher muss auch die Zusicherung widerrufen werden.
Um Staatenlosigkeit zu vermeiden, sollte auch ein evtl. bereits gestellter Entlassungsantrag zurückgezogen werden.

Wenn die Voraussetzungen nach § 10 StAG (Anspruchseinbürgerung) erfüllt sind, wird eine neue Zusicherung erteilt.
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leila01
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 08.05.2005 um 15:46:38
 
Hallo Ralf,
vielen Dank für die schnelle Antwort...
Komisch ist nur, daß die Dame von der ABH gesagt hat, mein Mann sollte sich die nächsten 2 Jahre um die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft kümmern, damit dann in 2 Jahren alles schneller geht. Wahrscheinlich weiß sie, daß vom Konsulat sowieso nie eine Antwort kommen wird...
Gruß,
leila01 Griesgrämig
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Ralf
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Antwort #3 - 08.05.2005 um 19:48:19
 
Zitat:
mein Mann sollte sich die nächsten 2 Jahre um die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft kümmern,


Ohne gültige Einbürgerungszusicherung wird dies kaum möglich sein.
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