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Zwei Wohnsitze in zwei Staaten (legal?) (Gelesen: 1.200 mal)
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Beiträge: 13

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Zwei Wohnsitze in zwei Staaten (legal?)
07.05.2005 um 17:48:25
 
Eine Bekannte von meinen Eltern wohnt seit Ewigkeiten in Deutschland, hat hier seit langen unbefristeten Aufenathalt und ist seit ihrer Einreise 1984 als Hauptsitz in Deutschland gemeldet und lebt, hat Familie und arbeitet in Deutschland seitdem.

Das Problem befürchte ich, ist das sie auch in Polen einen Hauptwohnsitz hat und die Behörden in Polen nicht wissen das sie in D lebt, also auch in Polen gemeldet ist.
Das gleiche gilt für die deutschen Behörden die nicht wissen das sie in Polen ebenso angemeldet ist, aber sie dort nicht lebt.

Unsere Bekannte kann und will ihren Haupptwohnsitz
in Polen nicht aufgeben, weil sie dort eine eigene Wohung hat, in der sie wenn sie Urlaub hat dort wohnt.

Meine Frage ist, ist das rechtlich zulässig oder verstösst es gegen deutsches/polnisches/EU-Recht zwei Wohnsitze in den oben genannten Staaten zu haben???
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 09.05.2005 um 23:29:46
 
Hi,

Zumindest den deutschen Meldebehörden ist nur wichtig, daß jemand, der hier einen Wohnsitz hat, hier auch gemeldet ist. Ob er noch weitere Wohnsitze in anderen Ländern hat und dort auch gemeldet ist, ist ihnen wurscht.

Zu den polnischen Vorschriften kann ich nichts sagen.

Generell gibt es kein konsistentes internationales Meldewesen. Je nach Konstellation kann man durchaus in mehreren Ländern oder auch in keinem Land gemeldet sein. Bsp.:
Ich habe mehrere Jahre in Thailand gelebt. Während dieser Zeit war ich weder in D gemeldet (da ich keinen Wohnsitz mehr in D hatte), noch in Thailand (da es dort kein Meldewesen für Ausländer gibt).
Meine thailändische Frau hingegen ist derzeit sowohl in D als auch in Thailand gemeldet.

Abu
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