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au pair Heirat? (Gelesen: 1.184 mal)
rolf_75
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Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag au pair Heirat?
06.05.2005 um 16:14:54
 
Hallo allerseits,
brauch dringend Hilfe.
Meine Freundin ist aus Russland und seit 2 Monaten als Au pair hier.
Die Aufenhaltsgenehmigung hat den Zusatz nach § 18 AufenthG
und  § II Nr 4 ASAV
Was bedeutes das? Darf Sie nur bei Ihrer Gastfamilie arbeiten?.
Was müssen wir tun7beachten wenn wir heiraten wollen?

Danke !
Rolf
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Mick
i4a-team
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 07.05.2005 um 09:36:11
 
Zitat:
Meine Freundin ist aus Russland und seit 2 Monaten als Au pair hier.
Die Aufenhaltsgenehmigung hat den Zusatz nach § 18 AufenthG
und  § II Nr 4 ASAV
Was bedeutes das? Darf Sie nur bei Ihrer Gastfamilie arbeiten?.


Hi Rolf,
jepp, sie darf nur bei der Gastfamilie arbeiten. Ausschließlich
dazu wurde die Aufenthalterlaubnis erteilt. Heiraten ist
natürlich auch mit diesem Status möglich, auch ein Wechsel
des Aufenthaltszweckes nach der Eheschließung.
Ich würde mich schonmal um die Papiere kümmern, die be-
nötigt werden, die Beschaffung dauert schonmal länger. Sicher
wird Dir noch jemand sagen, welche Unterlagen genau be-
nötigt werden, es empfiehlt sich aber ein Gespräch mit "Eurem"
Standesamt.

P.S.
Habe das mal hierher verschoben. Passt zum Thema "Arbeit"
aber auch zu den Themen "Familienzusammenführung" und
"Personenstandsrecht".
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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ronny
Platin Member
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 07.05.2005 um 10:17:51
 
Zitat:
welche Unterlagen genau benötigt werden


Hi

der Normalfall ist in den www.info4alien.de/images/top_faq.gif , und wenn ihr kein Normalfall seid (ledig, unverheiratet, keine Vorehe, keine Kinder ) fragt am besten das "Standesamt Eures Vertrauens"  grin

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Bruno
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 07.05.2005 um 21:06:28
 
Zitat:
Hi Rolf,
jepp, sie darf nur bei der Gastfamilie arbeiten. Ausschließlich
dazu wurde die Aufenthalterlaubnis erteilt. Heiraten ist
natürlich auch mit diesem Status möglich, auch ein Wechsel
des Aufenthaltszweckes nach der Eheschließung.
Ich würde mich schonmal um die Papiere kümmern, die be-
nötigt werden, die Beschaffung dauert schonmal länger. Sicher
wird Dir noch jemand sagen, welche Unterlagen genau be-
nötigt werden, es empfiehlt sich aber ein Gespräch mit "Eurem"
Standesamt.

P.S.
Habe das mal hierher verschoben. Passt zum Thema "Arbeit"
aber auch zu den Themen "Familienzusammenführung" und
"Personenstandsrecht".



so isses .... :paletti
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