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Kurze Frage Einbürgerung (Gelesen: 1.258 mal)
doki
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Beiträge: 14

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Kurze Frage Einbürgerung
06.05.2005 um 16:53:45
 
Hallo an alle,
habe vor ca 2,5 Monaten einen Antrag auf Einbürgerung gestellt und wurde von der Beamten daraufhingewiesen,daß ich in ca 3 Monaten meinen Zusicherung erhallten würde.Bin in Deutschland geboren und mein ganzes Leben schon hier daher sollte die Einbürgerung auch kein Problem darstellen.Nun endlich zur Frage:Kann ich jetzt schon die Ausbürgerung bei der Mazedonischen Botschaft beantragen whärend das Verfahren zur Einbürgerung noch läuft,um die Wartezeiten zu verkürzen?
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telecafe
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Beiträge: 34
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kurze Frage Einbürgerung
Antwort #1 - 06.05.2005 um 20:18:10
 
Ich denke nein, denn du brauchst für die Ausbürgerung eine schriftliche Bestätigung der deutschen Behörden. Das ist praktisch die Zusage, damit du nicht in die Staatenlosigkeit kommst.


gruss
anwar
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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #2 - 06.05.2005 um 23:36:30
 
Zitat:
eine schriftliche Bestätigung der deutschen Behörden.


Dies ist die Einbürgerungszusicherung. Ohne diese wird ein Entlassungsantrag nicht angenommen.
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