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begründung für visa-ablehnung (Gelesen: 7.319 mal)
owo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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04.05.2005 um 16:12:06
 
guten tag zusammen,

ich wollte meinen freund aus ghana für 6-wochen nach deutschland einladen. obwohl wir alle notwendigen unterlagen zusammengetragen hatten, wurde sein visum abgelehnt!! gerne würde ich den grund erfahren, warum die deutsche botschaft dies gemacht hat. gibt es da eine möglichkeit?

kann ich ihm eine neue einladung schicken? muss eine bestimmte zeit zwischen den zwei einladungen vergangen sein? wie wahrscheinlich ist es, dass er wieder abgeleht wird?

danke für eure hilfe.

o.

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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 04.05.2005 um 17:51:09
 
Zitat:
kann ich ihm eine neue einladung schicken?

das kannst du natürlich, die Frage ist, ob es etwas bringt, solange du die Gründe für die  Ablehnung nicht weißt.

Zitat:
gerne würde ich den grund erfahren, warum die deutsche botschaft dies gemacht hat. gibt es da eine möglichkeit?

guck   look


Grüße
sunnysunshine

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LeFay1963
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 04.05.2005 um 21:35:29
 
Hallo!
Meine Freundin ist Russin, lebt in Kirgisien, also Ex-UdSSR, jetzt GUS.... Griesgrämig

Dank unserer lieben Verantwortlichen (Visa-TV), wurde meine Freundin am 29.04.04 ebenfalls OHNE Begründung REFUSED.
Nun, remonstrieren kann man vergessen...., außerdem ist m.E. NUR der/die Einzuladende in der Lage das zu tun. (Kann mich auch täuschen).
Remonstrieren, hast richtig gelesen (denke da gibt es einige Threads)....
sonst hast keine andere Chance, oder das Spiel neu beginnen.
By the way:
Wir haben es nicht gemacht (das wäre m.W. beim OLG Berlin), sondern ich fliege im Juli (wenn es die Lage im Land erlaubt) zu ihr und werde dann persönlich in der Botschaft vorsprechen und schlüssigl erläutern, dass sie weder horizontal arbeitet, noch untertauchen will,noch sonst irgendwelche illegalen Aktivitäten entwickeln wird, sondern ganz einfach wir beide uns sehen wollen...und wenn das nicht hilft...auch egal, dann gibt es spätestens im Winter das Hochzeitsvisum und Aeroflott wird mir die goldene Reisenadel überreichen.

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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 04.05.2005 um 22:55:21
 
Remonstrieren kann in Einzelfällen schon sinnvoll sein;
schon um die Gründe für die Ablehnung genau(er) zu erfahren.
Und dann ggf. in einem informellen Verfahren (Kontakt mit der
Botschaft) das versuchen auszuräumen. Klar..  die Chance ist
sicher nicht riesig....  aber immerhin einen Versuch wert.

Gerade hier im Board wurden da schon einige Fälle in dieser
Richtiung dargelegt...

Viel Glück  :paletti
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Reyhan
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Antwort #4 - 05.05.2005 um 15:23:16
 
..ich kann mich fons nur anschliessen, da ich reichlich Fälle kenne , die nach einer Remonstration positiv geregelt wurden.

Ich finde es ,ehrlich gesagt, immer sehr verwunderlich wenn gleich nach dem ersten Versuch aufgegeben wird.

Owo : ich würde keinen zweiten Versuch starten , so lange ich nicht weiss warum die Ablehnung erfolgte.

Wenn Du remonstrieren willst, dann benötigst Du eine Vollmacht Deines Freundes.

Viele Grüße

Reyhan
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owo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #5 - 06.05.2005 um 11:50:38
 
ich bin euch wirklich sehr dankbar für eure hilfe. vielen lieben dank.

doch was bedeutet genau remonstrieren?
heißt das ich muss der botschaft schriftlich mitteilen, dass ich gerne den grund für die ablehnung des visums erfahren möchte? oder was muss da noch alles drinstehen?

hilfffeeee!!  ???
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Dani
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 06.05.2005 um 12:12:32
 
Die Remonstration ist faktisch ein Widerspruch. Sie muss bei der jeweiligen Botschaft eingereicht werden (nicht beim OLG!).
Das Problem sind jedoch alleine schon die langen Bearbeitungszeiten für die Remonstrationen. Was nützt eine Begründung für eine Ablehnung wenn sie ein halbes Jahr nach dem eigentlichen Antrag gegeben wird?!
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Reyhan
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Antwort #7 - 06.05.2005 um 12:56:59
 
Owo :

[quote]heißt das ich muss der botschaft schriftlich mitteilen, dass ich gerne den grund für die ablehnung des visums erfahren möchte? oder was muss da noch alles drinstehen? /quote]

Du legst im Namen Deines Freundes Widerspruch gegen den Bescheid über die Ablehnung des Visums ein. Formloses Schreiben ( bitte nicht die Vollmacht vergessen ) genügt in der Regel. Eine kurze Schilderung der Situation ist oft recht nützlich.

Viel Glück

Reyhan
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Reyhan
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Antwort #8 - 06.05.2005 um 13:01:05
 
Zitat:
Das Problem sind jedoch alleine schon die langen Bearbeitungszeiten für die Remonstrationen. Was nützt eine Begründung für eine Ablehnung wenn sie ein halbes Jahr nach dem eigentlichen Antrag gegeben wird?!


Dani :

welche Alternative gibt es denn ? Ich kenne keine, ausser vielleicht noch einem Fax oder Brief an die Botschaft in der Hoffnung, dass dieses möglicherweise dazu führt, dass das Thema noch mal aufgenommen wird.

Nicht immer dauert es halbes Jahr !

Reyhan
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owo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #9 - 06.05.2005 um 13:46:11
 
ich habe gerade mit einer dame von der deutschen botschaft gesprochen. sie sagte mir, dass es nicht an mir läge, da ich ja die ve bekommen habe und meine angaben überprüft wurden. da ich aber eine dritte person bin, konnte/durfte sie mir nicht sagen, was mein freund evtl. "falsch" gemacht hat. sie meinte nur, er könne schriftlich einspruch erheben und nachfragen, warum sein antrag abgelehnt wurde. die bearbeitungszeit ist wohl 3 wochen.

ist es nun besser wenn ich von deutschland aus die sache nochmal in angriff nehme oder er vor ort sich darum kümmert?
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kaimati
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Antwort #10 - 06.05.2005 um 14:09:57
 
Hallo Owo,

ich hatte mit meiner damaligen ghanaischen Freundin (jetzt Frau  :happy:!) damals mit der Botschaft in Accra das gleiche Problem. Besuchsvisum ohne Angabe von Gründen. Remonstration kam bei uns damals wegten der langen Bearbeitungsdauer nicht in Frage. Wir haben nach dem Ablehnungswisch gleich einen neuen Versuch mit neuer Verpflichtungserkärung usw. gestartet. Das Problem dürfte sein, das dein Freund seine Rückkehrbereitschaft nicht hinlänglich beweisen konnte. Wie soll das in vielen Fällen auch gehen, wenn keine Kinder, keinen festen formellen Job etc. :nix? Ich habe damals zusätzlich zu den geforderten Unterlagen in einem persönlichen Brief unsere Situation ausführlich dargelegt. Hinweis auf vorige Ablehnung, aber für uns unvollständlich da: sehr langer Kontakt in Ghana, vollstes Vertrauen, das zurückgekehrt wird, Wunsch nach etlichen Besuchen in Ghana die eigene Heimat zu zeigen etc. pp. Und siehe da, innerhalb kürzester zeit hat es dann doch noch geklappt mit dem Visum!

Auf keinem Fall irgendeinen Quatsch anfangen, wie z.B. Beantragung mit neu ausgestelltem Pass etc.


VIel Glück!!!

Kai
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Reyhan
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Antwort #11 - 06.05.2005 um 14:11:49
 
Zitat:
ist es nun besser wenn ich von deutschland aus die sache nochmal in angriff nehme oder er vor ort sich darum kümmert?


...das ist aus meiner Sicht Geschmacksache.

Allerdings hast Du schon mit jemanden gesprochen, auf den Du Dich ggfs. beziehen kannst. Die Bearbeitungszeit hört sich doch recht vernünftig an.

Viel Glück

Reyhan

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Camajan
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Antwort #12 - 27.05.2005 um 02:04:54
 
Dein Freund sollte dich erstmal bevollmächtigen für ihn zu remonstrieren.
Dann solltest du dies auch tun.  Es ist anzunehmen, dass die Botschaft von
mangelnder Rückkehrwilligkeit ausgeht. Daher macht es Sinn, in deinem
Widerspruch diese Annahme möglichst zu entkräften.  Meine Erfahrungen
beruhen auf Kuba, daher kann ich dir nur diesen Link anbieten:

http://www.kuba-cuba.com/heirat.htm

Die Strategien gegen ein abgelehntes Visum sind aber allgemeingültig.

Die Verweigerung Gründe anzugeben, sehe ich aus meiner bescheidenen
Erfahrung als eher positiv für dich an.

Saludos
Camajan




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Saxonicus
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Antwort #13 - 02.07.2005 um 01:13:12
 
Bei der Botschaft in Sri Lanka waren gestern am 30.06. zwanzig Personen zur Visa-Abholung bestellt. Von diesen 20 Leuten haben gerade mal vier Personen ein Visum erhalten, 16 wurden abgelehnt.
                       
                        16 X Visagebühr á 35.- €                               =  560.- €

                        16 x Verpflichtungserklärung á 25.-€             =  400.- €
                                                                                                ---------
                                                                              Reingewin    960.- €
Das ist doch ein schöner Schnitt  und so geht das täglich.

Remonstrationen, Faxe, E-Mails, Einschreiben kommen dort nicht an. So einfach ist das.
 
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Mick
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Antwort #14 - 02.07.2005 um 02:01:28
 
Zitat:
Bei der Botschaft in Sri Lanka waren gestern am 30.06. zwanzig Personen zur Visa-Abholung bestellt. Von diesen 20 Leuten haben gerade mal vier Personen ein Visum erhalten, 16 wurden abgelehnt.
                       
                        16 X Visagebühr á 35.- €                               =  560.- €

                        16 x Verpflichtungserklärung á 25.-€             =  400.- €
                                                                                                ---------
                                                                              Reingewin    960.- €
Das ist doch ein schöner Schnitt  und so geht das täglich.

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Hi,
will die Zahlen keineswegs ausschließen, aber dennoch interessiert mich,
woher Du die Zahlen bekommen hast. Danke im Voraus für eine Info.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Saxonicus
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Antwort #15 - 02.07.2005 um 09:54:19
 
Ein Freund von mir war gestern dort.
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