Hallo, Kann jemand mir helfen?
Habe in Deutschland studiert und arbeiter seit mehr als einem Jahr als Wissenschaftler (BAT IIa) an der Uni und kann promovieren. Habe ein Kind (gemeinsames Sorgerecht) mit geduldeter (schon mehr als 2 Jahre) Asylbewerberin. Meine
ABH hat alles getan, um den Umzug meiner Lebensgefährtin zu mir (im selben Bundesland) zu verhindern, obwohl die
ABH meiner Lebensgefährtin mehrere Anträge gestellt hat. Darüber läuft ein Petitionsverfahren im Landtag. Die
ABH meiner Lebensgefährtin sagte, nur Heirat wird helfen.
Seit Jahresbegin besitze ich
AE nach §18 aufgrund meiner Beschäftigung. Die
AE wurde mir schon von meiner
ABH per Email zugesichert. Danach habe ich einen "kompletten" Antrag auf Einbürgerung gestellt. Ich bekam einen Brief von Einbürgerungsbehörde, dass mein Antrag bearbeitet wird . Ein Monat später bekam ich ein Schreiben vom Leiter meiner
ABH, dass ier beabsichtigt, meine
AE nach §18 zurückzunehmen und mir eine
AE nach §16 zu erteilen, weil ich die Absicht zu promovieren habe. §16 ist i.d.R für Studenten und Doktoranden mit Stipendium.
Mein Anwalt meint, ich darf §18 haben, da ich einen Arbeitsvertrag nach BAT IIa habe, unabhängig davon, ob ich am Ende promoviere oder nicht. Er fügte hinzu, meine
ABH will den Einbürgerungsantrag kaputt machen, indem sie mir mir §16 zwingt. Er meint, die
BeschV macht klar, dass Wissenschaftspersonalien von Forschungseinrichtungen und Unis eine Arbeitserlaubnis bzw. Aufenthaltserlaubnis ohne Zustimmung vom Arbeitsamt bekommen.
Ich habe eine Frist vor 4 Wochen, einen Einspruch zu legen, sonst muss ich §16 bekommen.
Was passiert mit dem Einbürgerungsantrag dann?
Was passiert wenn ich meine Lebensgefährtin heirate? Meiner Meinung nach hat meine
ABH ein persönnliches Problem mit mir, seitdem ich sie petitioniert hatte. Darf die
ABH meiner Lebensgefährtin ihr eine
AE erteilen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, ohne dass meine
ABH zustimmt?
Ich bitte um Ideen und Ratschläge.