Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Was wäre im Todesfall v. Mutter (Gelesen: 1.492 mal)
saba
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Was wäre im Todesfall v. Mutter
29.04.2005 um 12:47:23
 
Aloha,

da meine Eltern recht alt sind, frage ich mich, was wäre, wenn meine deutsche Mutter zuerst sterben sollte. Mein ausländischer Vater erhält eine verschwindend geringe Rente und ist mit ihr in der Krankenkasse familienversichert. Für eine Einbürgerung fehlen ihm Einkommen und Sprachkenntnisse.

Kann er im Falle eines Falle in D bleiben und mit seinen Kindern versichert werden? Wir würden ihn schließen gerne betreuen...

Viele Grüße



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Janna
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was wäre im Todesfall v. Mutter
Antwort #1 - 30.04.2005 um 10:40:24
 
Hallo Saba,

Dein Vater hat doch eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis - oder?
Damit müsste das Aufenthaltsrecht weiter bestehen.
Außerdem könntet Ihr (die Kinder) eine Bestätigung / Verpflichtung ausstellen, dass Ihr dem Vater monatlich einen bestimmten Betrag zum Lebensunterhalt  zur Verfügung stellt.

Als es bei uns um die Frage ging, dass mein Mann eigentlich nicht genug verdient für eine Einbürgerung, hieß es dass ich als seine Ehefrau eine solche Erklärung / Verpflichtung ausfüllen kann und somit sein Lebensunterhalt gesichert sei.

Wenn das alles nicht greifen sollte, gibt es da noch den Begriff der "außerordentlichen Härte". Hätte der Vater in seiner Heimat noch Verwandte, die sich um ihn kümmern könnten?

Viele Grüße
Janna
Zum Seitenanfang
  

Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
Homepage  
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.930

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was wäre im Todesfall v. Mutter
Antwort #2 - 30.04.2005 um 13:06:04
 
Zitat:
Dein Vater hat doch eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis - oder?


Hi Janna,

ohne Deutsch-Kenntnisse dürfte das eher nicht der Fall sein.

Hier haben wir einen "Fall", den man nicht pauschal lösen
kann. Je nach Dauer des bisherigen Aufenthaltes würde da
eine Lösung zu finden sein. Wenn die Familie für LU aufkommt
sieht es sicher gut aus. Aber wie gesagt: Einzelfall, den wir
nicht lösen können.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was wäre im Todesfall v. Mutter
Antwort #3 - 30.04.2005 um 23:58:35
 
Zitat:
Kann er ... mit seinen Kindern versichert werden?

Nein, eine Familienversicherung der Eltern bei den Kindern ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Aber wenn Deine Mutter sterben würde, hätte er erstens evtl. Anspruch auf eine Witwerrente und könnte zweitens wohl auch in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Ich würde mal bei der zuständigen Rentenversicherungsanstalt sowie Krankenkasse nachfragen.

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
saba
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was wäre im Todesfall v. Mutter
Antwort #4 - 03.05.2005 um 14:45:15
 
Aloha,

vielen Dank für die Antworten!

Er hat tatsächlich ein unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Die Behörden haben da offensichtlich eingesehen, dass jemand, der im Alter von 50 Jahren nach Deutschland kommt und am Flughafen für eine ausländische Fluggesellschaft arbeitet, wohl kaum Deutsch lernen wird.

Ansonsten haben mir Eure Antworten Mut gemacht, dass wir im Ernstfall klarkommen würden...

Viele Grüße
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema