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Aufenthaltserlaubnis (Gelesen: 869 mal)
bille
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Beiträge: 2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltserlaubnis
28.04.2005 um 20:13:18
 
Hallo,
eine befreundete Chinesin hat in Deutschland das Kind eines Deutschen geboren.
Die Vaterschaft ist anerkannt, das Kind ist deutsch.
Nun hat sie einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gestellt.
Nach ca. einer Woche nun ist vom zuständigen Amt die Aufforderung gekommen auf der Behörde vorzusprechen und einen deutschen Kinderausweis für das Kind mitzubringen.
Ist das die gängige Verfahrensweise?
Oder ist mit Schwierigkeiten zu rechnen?
Sie ist erst nach ablauf ihres Visums auf das Amt gegangen.
Zu welchem Zweck wollen die einen Kinderausweis sehen?
Die haben doch schon Kopien der Geburtsurkunde und Vaterschaftsanerkennung.

:nix

Freue mich auf Antworten!

Sibylle
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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.930

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Nordrhein-Westfalen
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 28.04.2005 um 23:21:02
 
Hi Bille,
die Ausländerbehörde ist in diesem Fall offensichtlich
nicht mit der Einbürgerungs- bzw. Staatsangehörigkeit-
behörde identisch.
Die Gents wollen sehen, dass die Vaterschaftsaner-
kennung auch "umgesetzt" wurde. Will sagen: Sie wollen
zu ihrer Sicherheit sehen, dass bereits eine Behörde
die Rechtsfolge der Vaterschaftsanerkennung aner-
kannt hat.
Sollte ja kein Problem sein, den Kinderausweis zu er-
halten.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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