albosa
Ex-Mitglied
Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Hi Mick, danke für die Angabe. Habe auch alles nachgelesen und festgestellt, dass Studienzeit nicht über 10 Jahre hinaus gehen soll. Habe auch einen Blick in Passkopien geworfen. Da steht, dass Aufenthaltsgenehmigung nach 10 Jahren Studium erlischt. Bei den Kopien war auch ein Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung, der bis zu einem gewissen Zeitpunkt befristet war. Dieser Antrag wurde nicht erneuert, sondern es wurde immer wieder eine Bestätigung ausgestellt, dass dieser Antrag noch besteht, d.h., es wurde immer wieder die Bestätigung verlängert. Eine Seite Passkopie hat dann einen Aufkleber, wenn Fachhochschulstudium nicht läuft, bzw. aufgegeben, dann kein Aufenthalt. Der Ausländerbehörde wurde auch schon lange mehr keine Immatrikulations- oder Studienbescheinigung vorgelegt. Die Passkopien sind nicht fortlaufend, was auf anderen Seiten steht, ist unbekannt. Alles sieht so seltsam für mich aus, nicht aber wahrscheinlich für die ständig wechselnden Bestätiger der Bescheinigung, dass ein Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung gestellt wurde. Klarheit zu haben ist aber wichtig für die Betroffene. Es gibt nämlich keinen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis wegen des Vorhandenseins eines nichtehelichen Kindes, zu dem der "Student" nach vier Jahren des Lebens des Kindes erstmals Kontakt aufnahm. Er stritt dann um Besuchsrecht, das ihm von der Mutter des Kindes wegen des Kindeswohls dann einräumte. Dann warf er der Mutter ohne Kommentar ein Schreiben seiner Ausländerbehörde ein. Dieses sagt, dass ihm letztmals bis 22.12.2003 rechtliches Gehör gewährt werden will. Sollte er davon keinen Gebrauch gemacht haben, werde die Abschiebung angedroht. Die Ausländerbehörde hat sich 2002 nach der Qualität des Umgangs dieses Studenten mit dem Kind erkundigt. Der Student kümmerte sich nicht sonderlich um das Kind, das er, wenn er kam, im Ein-Wochen-Turnus für einen Tag abholen konnte. Dann schlief er meistens und setzte das Kind vor den Fernseher. Nach Einwurf des kommentarlosen Schreibens der Ausländerbehörde wollte der Mann die Mutter zwingen, falsche Angaben bezüglich seiner Wohnung zu machen. Sie sollte sagen, er wohne in ihrem Haushalt, was aber nicht der Fall sein sollte. Oder sie solle das Sorgerecht mit ihm teilen, das funktioniere in anderen Fällen auch. Die Mutter will niemanden betrügen, so auch keine Ausländerbehörde. Sie lehnte ab. Da erfuhr sie, dass der Mann inzwischen ein Gerichtsverfahren in Gang gesetzt hatte. Er wollte das Kind auch über Nacht und in den Ferien zu sich holen. Das Gericht lehnte dies aus triftigen Gründen ab. Im Gerichtsverfahren hatte er vorgetragen, dass die Mutter den Umgang verweigere, was nicht den Tatsachen entsprach. Ihr wurden dann außerhalb des Verfahrens vom Anwalt des Studenten eben diese Passkopien zugesandt, die wie gesagt, so wenig einleuchtend wirken. Niemand scheint das zu interessieren. Das Jugendamt sagte der Mutter, nachdem diese dort nach dem aktuellen Aufenthaltsstatus des Studenten gefragt hatte, sie möge keine Rechtsgebiete vermischen, der Fall sei klar, der Mann habe, wie alle Väter, Umgangsrecht. Dass er noch niemals Unterhaltsleistungen erbracht hat, seinen Lebensunterhalt angeblich durch Freunde sichern lässt, interessiert dieses Jugendamt, das als Beistand zur Regelung des Unterhalts des Kindes bestellt ist, nicht. Alles in allem eine merkwürdige Sache. Die Ausländerbehörde hat sich nun bei der Mutter gemeldet, um zu erfahren, ob der Student Umgang mit seinem Kind pflegt. Der verwies darauf, dass er das Kind 16 Monate nicht "gesehen" habe wegen seines Gerichtsganges. Sehen hätte er es aber können, z.B. beim Schuleintritt des Kindes. Da haben andere getrennte Eltern auch gefilmt etc., ohne das Kind anschließend mitzunehmen. Gilt die ständige Inganghaltung eines Gerichtsganges denn als Entschuldigung dafür, dass der Student in diesen 16 Monaten nicht nach dem Kind gefragt und ihm lediglich 5 völlig banale Postkarten gesandt hatte? Wenn man so das Ausländergesetz handhabt, sage ich mir, ist es nicht verwunderlich, dass es so viele leidvolle Geschichten gibt, die im Zusammenhang mit Ausländern stehen. Wären die nicht vermeidbar, wenn man genauer hinsähe? Der Fall kümmert mich. VG albosa
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