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Aufenthaltserlaubnis....hinne.....im Müll gelandet (Gelesen: 3.158 mal)
esti
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltserlaubnis....hinne.....im Müll gelandet
21.04.2005 um 21:38:20
 
[font=Verdana][/font] Fragezeichen Fragezeichen Fragezeichen Fragezeichen Fragezeichen
Hallo...ich bin aus Holland....und ich fühle mich echt ver Smiley!!!

Ich hatte bis vor kurzen den niederländischen Pass mit meinem Geburtsnamen. Auf Seite 6 im Pass wurde mir dann vor einem Jahr die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung eingeklebt! Allerdings mit meinem jetztigen Namen!
Dann sind wir umgezogen undzur Anmeldung bemerkten die Ämter, dass mein Pass noch nicht auf meinem jetztigen Namen umgeschrieben war. Ich beantragte einen neuen Ausweis, die ID Karte!!! Das kostet ja auch immer eine Menge!
Im Konsulat sagte man mir ich solle meinen alten Pass nicht mitschicken...da der ja noch nicht abgelaufen war. Dann aber schreib man mir, ich solle den Pass doch mitschicken! Ich rief beim Generaal Konsulat in Düsseldorf an und erkundigte mich, was denn mit meiner unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung ist, die ja im Pass eingetragen ist. Und auf der ID Karte wird das ja nicht notiert....???? Sie sagten mir, den PAss bekomme ich zurück...ohne die erste Seite, nur meine Aufenthaltsg. wäre dann noch drinnen!  ??? (Merkwürdig???!!!) So...ich schickte meinen Pass weg, mit der Notiz, das ich doch den Pass wieder zurück bräuchte!
Nach paar Wochen bekam ich meine ID Karte.......... Ärgerlichohne Pass!!!!!
Ich rief erneut beim Konsulat an.....ja,ähm, der Pass wurde vollständig vernichtet!
WAS???   
So, ich war stinkig... motz
Das kostete ein Haufen Geld, die Aufenthaltserlaubnis und die Erneuerung meines Ausweises.....

Antwort vom Generaal Konsulat der Niederlande:

"Ich bräuchte als Niederländerin in Deutschland keine Aufenthaltsgenehmigung!!! Das Gesetz hat sich geändert!"

So will man mich ver Smiley???

So langsam habe ich die Nase voll...stimmt das denn wirklich???

Ich habe das Gefühl das kein Amt, noch irgendein Konsulat Bescheid weiß!
Bloß wissen täte ich das schon mal genau???!!!!


:anbetKann mir Irgendjemand darauf eine Antwort geben???? Fragezeichen Fragezeichen Fragezeichen
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Mick
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Antwort #1 - 21.04.2005 um 23:39:31
 
Hi,
als Niederländerin die Freizügigkeit in Anspruch
nimmt, bekommt man eine Bescheinigung nach
§ 5 FreizügV/EU. Pass muss nicht sein, Ausweis
reicht.
Warum hattest Du eine AE im Pass und keine
Aufenthaltserlaubnis/EG auf besonderem Blatt?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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esti
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Antwort #2 - 23.04.2005 um 21:56:38
 
Die haben mir so ein nicht lösbaren, klebbaren Zettel in den Pass auf Seite 6 reingetan...die haben mich überhaupt nicht gefrgat ob ich einen seperaten Wisch haben möchte....batsch....da hast'te dein Pass mit AE!!! Toll, was!?  explo

Es bleibt dennoch die Frage, ob wir als EU Mitglied hier in Deutschland überhaupt noch eine AE brauchen...? :nix
Die im GENERAAL KONSULAT DER NIEDERLANDEN in DÜSSELDORF hat ja gemeint, das sich das Gesetz erst dieses Jahr geändert hätte...na klasse, aber ist das nun wirklich so???
Bürokratie...sag' ich da nur!  Smiley       :lma2

Thx für deinen Beitrag! :bussi

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Ralf
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Antwort #3 - 25.04.2005 um 13:56:01
 
Zitat:
Es bleibt dennoch die Frage, ob wir als EU Mitglied hier in Deutschland überhaupt noch eine AE brauchen...?


Die Frage hat Mick doch bereíts beantwortet: EU-Bürger bekommen keine AE, sondern eine Bescheinigung nach
Freizügigkeitsgesetz/EU
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 25.04.2005 um 21:55:14
 
ZwinkerndDas habe ICH schon verstanden, aber wieso hat mir das weder auf dem Bürgeramt noch im Konsulat keiner sagen können.
Was da mal wieder Geld für die Katz war!
d.h. ich kann nämlich jetzt wieder erneut hinterher latschen, denen das erklären und ich werde bestimmt DOOF angeschaut!   Das ist doch alles nur noch zum Mäuse melken... :sauer: :sauer: :sauer: :sauer: :sauer:

motz

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 06.05.2005 um 12:28:07
 
:anbet
Ich habe mich nun erkundigt, ich brauche als EU Mitglied keine AE oder Anderes!
Nur noch die neuen EU-Mitgliederstaaten brauchen das! Smiley
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Mick
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Antwort #6 - 06.05.2005 um 13:36:16
 
Zitat:
:anbet
Ich habe mich nun erkundigt, ich brauche als EU Mitglied keine AE oder Anderes!
Nur noch die neuen EU-Mitgliederstaaten brauchen das! Smiley



Hi,
da stellt sich die Frage, welche Beziehung der Auskunftsgeber zum AuslR
(im weiten Sinne) hat. Auch Neu-EU-Bürger bekommen eine Bescheinigung
nach § 5.
Die Aufenthaltserlaubnis/EU bekommen z.B. drittstaatsangehörige Ehegatten
von EU-Angehörigen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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