Hallo,
Zitat: ich möchte jetzt nicht Deine 54 Postings nachlesen,
wenn ich die 54 Postings richtig verstanden habe - und das ist leider ein grosses Wenn, mir schwindelt schon vor so vielen wedelnden grinsenden Smileys und der eigenwilligen Grammatik - dann sieht es ungefähr so aus:
Ausländischer Mann reist 1990 in D ein, erhält eine Duldung, heiratet 1993 eine Deutsche, wodurch er inzwischen schon einen unbefristeten Atitel hat, aber noch keine Einbürgerung (Sozialhilfebezug). Er verdient zur Zeit 400 Euro im Monat, wobei er seit August 2004 "keine offizielle Arbeit" mehr hat, und seine dt. Ehefrau bezieht Sozialhilfe, sie leben "wegen der Arbeit" schon mindestens 3 Jahre getrennt.
Jetzt sind plötzlich seine muslimisch angetraute Ehefrau und seine Kinder (die ohne Wissen der dt. Ehefrau in den letzten 10 Jahren geboren wurden) in D aufgetaucht und sollen hier krankenversichert werden, im übrigen kümmern sich wohl die wohlhabenden Brüder der muslim. Ehefrau um ihren Unterhalt. Genauso plötzlich ist eine Erbschaft aus dem Ausland aufgetaucht, die dem Vater den Kauf einer für den Kindernachzug ausreichend großen Eigentumswohnung ermöglicht.
Der Vater (bzw. Cryssy) erwägt auch die Ummeldung in ein anderes Bundesland, um seine Einbürgerung zu beschleunigen. Wenn der Aufenthalt der Kinder über den Vater gesichert ist, soll auch die muslim. Ehefrau einen entsprechenden Aufenthaltstitel über ihre (dann standesamtliche?) Ehe bekommen.
Die Organisation der ganzen Angelegenheit, inklusive Antragstellungen bei der Ausländerbehörde, übernimmt Cryssy, da auch bereits in anderen Fällen von schleichendem Familiennachzug erfahren, und "die Advocaten fressen ja nur Geld und kommt nichts bei raus"...
und spätestens an dem Punkt stelle ich dann fest, dass ich keinen Grund sehe, irgendeinen Rat zu geben.
Zitat:Nein, ich weiß keinen Weg. Wenn ich einen wüsste, würde ich ihn
aber auch nicht darlegen, da mir die Geschichte zu suspekt ist.
Zitat:1. abh - will die finanzierung der gekauften wohnung wissen, die wird aber pro jahr,vom familien-erbe durch den bruder(ausland) MIT ! 10.TAUSEND EURONEN BEZAHLT, - gibt es dafür §§§§§
Gratuliere, 10000Euro jährliches Familienerbe, beneidenswert!
Und der Steuerzahler freut sich mit: Bis zu 10000Euro weniger Sozialhilfe jährlich die an das Ehepaar zu zahlen sind...
Mag keine Smiley-Schleimerei:
eishennig