McStan1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Hallo,
meine aus Litauen stammende Lebensgefährtin lebt seit 8/1999 in Deutschland und hat nach ihrem einjährigen Sprachaufenthalt als Au-Pair erfolgreich diverse Deutsch-Kurse und damit verbundene Prüfungen absolviert, die ihr schließlich seit 2001 an der Universität den Besuch des Magisterstudiengangs im Fach Spanisch ermöglichten.
Um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren, hat sie im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bei einer Berufsgenossenschaft in der Abteilung "Unternehmerbetreuung" gearbeitet. Weitere finanzielle Unterstützung erhält sie von ihrer Tante und mir; wir sind beide deutsche Staatsbürger.
Die unerwartete Einführung der Studiengebühren hat sie leider dazu gezwungen, das Studium dieses Jahr abzubrechen. Sie sieht den Studienabbruch dennoch positiv, da sich für sie hieraus die Chance ergibt, durch die Absolvierung einer dualen Berufsausbildung einen neuen Weg einzuschlagen.
Da sie sich in den Jahren ein gutes Netzwerk an privaten und geschäftlichen Kontakten aufgebaut hat, ist es ihr in den letzten Wochen gelungen, mehrere Ausbildungsplätze bei renommierten Unternehmen zum 1. August 2005 im kaufmännischen Bereich zu aqkuirieren, die dem deutschen Arbeitsmarkt bzw. der Agentur für Arbeit nicht bekannt sind. Bei der Auswahl der Betriebe wurde darauf Wert gelegt, ausschließlich Ausbildungsstellen in international tätigen Unternehmen zu finden, bei denen meine Lebensgefährtin ihre sprachlichen Kenntnisse (fließend: Deutsch, Litauisch, Russisch, Spanisch und Englisch) als besonderen Vorteil im Vergleich zu deutschen Arbeitnehmern einsetzen kann, sodass keine bevorrechtigten Arbeitnehmer am Markt sind.
Sie möchte sich hinsichtlich ihres zukünftigen Ausbildungsbetriebes und -berufes im Moment noch nicht festlegen und stattdessen alle Bewerbungsverfahren zunächst abschließen, um dann eine überlegte Entscheidung zu treffen.
Damit ihr keine Steine in den Weg gelegt werden, hat sie die Agentur für Arbeit aus tiefstem Herzen gebeten, ihr eine unbeschränkte bzw. unbefristete Arbeitsgenehmigung zu erteilen, die u. a. für die Ausübung der dualen Berufsausbildung erforderlich ist.
Ihre berufliche Zukunftsplanung sieht vor, dass sie während und nach der Ausbildung an eigenfinanzierten Fortbildungsseminaren (Steuerrecht, Existenzgründung usw.) teilnehmen möchte, die ihr zukünftig den Weg in die Selbständigkeit ebnen sollen, um neue Arbeitsplätze auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu schaffen.
Die für sie zuständige Ausländerbehörde hat sie rechtzeitig über die gewünschte Aufnahme einer Berufsausbildung informiert. Auch die IHK wurde von ihr befragt, ob der Ausübung einer dualen Berufsausbildung etwas im Weg steht und man teilte ihr mit, dass die IHK dieses Vorhaben ausdrücklich unterstützt.
Leider hat die Agentur für Arbeit in einem unpersönlichen und aus meiner Sicht in mehrfacher Hinsicht sachlich falschen Schreiben mitgeteilt, dass ihr die Arbeitsgenehmigung verweigert wird. Nicht einmal ein unentgeltliches Praktikum vor Beginn der Ausbildung (ist eigentlich allgemein üblich) sei möglich, da die "unentgeltliche Beschäftigung eines Ausländers zu seinem Nachteil erfolge bzw. gegen die arbeitsrechtlichen Bestimmungen verstoße", so der Wortlaut im Schreiben des AA-Sachbearbeiters.
Meine Frage lautet an Euch nun, wie Ihr die gesetzliche bzw. rechtliche Situation in diesem Fall einschätzt. Gibt es für meine litauische Lebensgefährtin eine Chance, die für sie so wichtige Arbeitsgenehmigung zu bekommen?
Falls ja, wie kann man das am Besten gegenüber der Agentur für Arbeit durchsetzen bzw. begründen? Könnte es zudem helfen, wenn ich meine Lebensgefährtin kurzfristig heirate?
Ich möchte mich abschließend sehr herzlich für Eure Zeit bedanken, die Ihr bis jetzt eingesetzt habt und bedanke mich vorab für Eure weiteren Bemühungen.
Viele Grüße, Carsten
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