Zitat:man bekommt die einjährige Aufenthaltserlaubnis (Arbeitsuche) nur wenn man einen festen Arbeitsplatz vorweisen kann (das ist schon mal klar)
Eigentlich nicht, man braucht "nur" den gesicherten Lebensunterhalt. Wie der Lebensunterhalt gesichert wird - ist offen.
Zitat:Ich könnte mich also mit diesem Job bei der
ABH bzw. Arbeitsamt anmelden, aber könnte ich ohne Weiteres den Job im "Suche-Jahr" wechseln????
16.4.3 Soweit der Studienabsolvent in dieser Zeit die Aufnahme einer Beschäftigung beabsichtigt, ist dazu die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.
Mit der Aufnahme einer Beschäftigung, die lediglich der Sicherung des Lebensunterhalts während des Zeitraumes zur Suche eines der Qualifikation angemessenen Arbeitsplatzes dient, erfolgt kein Aufenthaltszweckwechsel. Die mit der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit verbundenen Vorgaben sind als Auflage zu übernehmen. (VAH)
Also, es sind zwei Taetigkeiten zu unterscheiden:
a) eine der Qualifikation angemessene, und
b) eine lediglich der Sicherung des Lebensunterhaltes dienende.
Wenn deine jetzige Arbeit als (b) angesehen werden kann, dann kannst du ruhig ein Jahr lang eine (a) suchen.
Und, uebrigens, kann dir eigentlich keiner Arbeitssuche waehrend einer Beschaeftigung untersagen.