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Aufenthaltsrecht für Amerikaner (Gelesen: 1.940 mal)
Alandan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltsrecht für Amerikaner
19.04.2005 um 23:21:20
 

Was braucht ein Amerikaner um Aufenthaltsrecht zu bekommen?

danke!
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Mick
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Antwort #1 - 19.04.2005 um 23:25:09
 
Einen Grund!

Z.B. einen Job. Aber es wird geprüft werden, ob
bevorrechtigte Arbeitnehmer vorhanden sind.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Alandan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 19.04.2005 um 23:29:18
 
Danke!

Kann man nicht zuerst nach D kommen und erst dann den Grund suchen?  Zwinkernd
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Mick
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Antwort #3 - 19.04.2005 um 23:47:16
 
Zitat:
Danke!

Kann man nicht zuerst nach D kommen und erst dann den Grund suchen?  Zwinkernd


Hi,
klar, kann er. Er kann für 90 Tage zu Besuch kommen. Und als
US-Amerikaner kann er nach der Einreise eine AE beantragen,
wenn er einen Grund gefunden hat.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Alandan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 19.04.2005 um 23:53:13
 
ich nehme an, daß das auch für seine frau und kinder gilt
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Mick
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Antwort #5 - 20.04.2005 um 08:05:33
 
Zitat:
ich nehme an, daß das auch für seine frau und kinder gilt


Hi,
wenn die Beiden auch die us-amerikanische StAng. haben,
können sie die AE ebenfalls nach der Einreise beantragen.
Siehe insgesamt § 41 Abs. 1 AufenthV (oben über Gesetze).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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freddy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 21.04.2005 um 19:05:57
 
Kann dann ein Amerikaner mit einer Aufenthaltsgenehmigung auch arbeiten ??  Gibt es hier eine Mindestverdientregel zu beachten ??
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Mick
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Antwort #7 - 21.04.2005 um 23:36:40
 
Zitat:
Kann dann ein Amerikaner mit einer Aufenthaltsgenehmigung auch arbeiten ??  Gibt es hier eine Mindestverdientregel zu beachten ??



Hi,
um das klar zu stellen:
Oben ging es vorrangig um die Frage, ob der Amerikaner
den Aufenthaltstitel nach der Einreise beantragen kann.
Selbstverständlich muss er einen Job finden, den er als
Ausländer auch ausüben darf (BeschV). Dazu kommt dann
die BeschVerfV (Vorrangsprüfung).

Zu Deiner Frage:
Es gelten im Prinzip die gleichen Regeln, wie in anderen
Fällen auch. Allerdings hast Du zu wenig Angaben ge-
macht, um die Frage genauer beantworten zu können.
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