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Nach 3 Monaten ist sie abgehauen. (Gelesen: 5.101 mal)
Oli1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nach 3 Monaten ist sie abgehauen.
19.04.2005 um 17:21:10
 
Hi Leute,
einige kennen mich bestimmt noch. Hatte ich ja hier super gute Tips erhalten, wie ich mit meiner AB umzugehen habe, damit meine Frau hier bleiben kann. Dafuer nochmals DANKE!

Nun leider wuenschte ich mir aber jetzt, das dieses nie geklappt hat.  weinend
Meine Frau ist nach nur 3 Monaten zu ihrem EX Freund abgehauen. Nachdem ich ihr schrieb mir das nicht gefallen zu lassen und mich scheiden zu lassen, faehrt sie schwerere "Geschuetze" auf.
Frauenberatungsstelle, Frauenhaus, Anwalt. Sofort nach Ankunft bei ihrem Ex war sie angeblich beim Arzt und hat sich ein blaues Auge attestieren lassen. Das hat sie aber mit Sicherheit nicht von mir.  öhm

Ich hatte bei dem Thema von "Namibia (Scheidung nach einem Jahr)" gelesen das, wenn ich auf die AB gehe, das sie ausreisen muss!? Stimmt das?

Sie will jetzt naehmlich wohl auch Geld von mir, weil sie koenne jetzt, nach den Gespraechen mit den oben genannten, ploetzlich nicht mehr Arbeiten. Haette auch keine Freunde mehr bei denen sie bleiben koenne und muesse deshalb ins Frauenhaus.

Wer kann mir da ein paar Tips geben.

Eins muesst Ihr mir aber glauben, ich wollte nie und habe ihr nie was schlechtes gewollt. Im Gegenteil, ich habe sie geliebt wie keinen Menschen vorher. Jetzt waere ich aber sehr froh wenn der Alptraum ein Ende haette und sie wieder in Rio waere. Mein Angebot ihr Geld und ein Ticket zu geben, will sie nicht annehmen.

Gruesse.
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 19.04.2005 um 17:37:20
 
Hi Oli,
die Frage des eigenständigen Aufenthaltsrechtes ist
ja in der FAQ beschrieben.
Sofern die eheliche Lebensgemeinschaft noch keine
zwei Jahre besteht, wovon ich ausgehe, ist zu erwarten,
dass die Aufenthaltserlaubnis nachträglich zeitlich be-
schränkt wird, und dass eine Ausreiseaufforderung er-
folgt. Hiergegen sind Rechtsmittel gegeben, das kann
sich hinziehen.
Und die Tatsache, dass sie zum Arzt gegangen ist,
deutet darauf hin, dass ein eigenständiges Aufenthalts-
recht aufgrund der Härteregelung angestrebt wird.

Ich äußere mich wertfrei, wäre schön, wenn es andere
auch täten.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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telecafe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #2 - 19.04.2005 um 18:56:32
 
Da muss ich dir vollkommen recht geben, aber wenn das blaue auge nicht von dir ist von wem ist dann ?

Das wird dein Problem sein, es wird dir keiner glauben das du es nicht warst.

gruss
anwar
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 19.04.2005 um 21:01:53
 
Hallo,

das hört sich sehr gut vorbereitet an.
Ich denke es wird sehr schwer werden zu beweisen, dass Du sie
nicht misshandelt hast.

Sollte sie ein Gericht davon überzeugen können, dass Du sie
misshandelt hast, dann kann sie ein eigenständiges Aufenthaltsrecht
für sich geltend machen, da es ihr nicht zuzumuten ist, weiter mit Dir
zusammen zu leben.
Weitere Folgen könnten dann noch Strafrechtliche (Anzeige) und Privatrechtliche
(Unterhaltsklage) sein.

Ich wünsche Dir viel Geschick und Glück ! Augenrollen

Bruno
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Oli1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 19.04.2005 um 21:26:39
 
Danke fuer Eure Antworten.
Ich werde vorsichtig umgehen muessen, das stimmt. Aber ich weiss genau, immer wenn sie was nicht bekommen hat, fuhr sie anschliessend noch dickere Dinger auf. Das soll heissen, je schneller, desto besser.

Aber wie sieht es mit Unterhalt aus? Muss ich immer fuer Sie zahlen, solange sie den Aufendhaltstitel hat?

Gruesse.
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Thomas2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #5 - 20.04.2005 um 01:25:08
 
moment mal! Liegt den die Beweislast nicht bei ihr? Dann könnt ja jeder kommen und "mal eben" Schadensersatz für ne angebliche Körperverletzung verlangen. Er könnte sich ja genauso ein blaues Auge verpassen und behaupten dass sie es war.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #6 - 20.04.2005 um 14:43:15
 
Hallo Oli1

deine Geschichte ist wie meine zu 99%, allerdings war´s bei mir ganze 4,5 Monate !
wenn du willst kannst du meine feschichte verfolgen, die ist hier gepostet.am sonsten schreb mir privat, wir können gerne telefonieren ! bei mir ist die sache bald zu ende, und habe gute neuigkeiten wie zum beispiel prozesskostenhilfe usw wurden für sie abgelehnt (das heisst sie muss aus eigener tasche zahlen)und bie mir zugast und sogar ohne ratenzahlug ! das heisst wieder sie bekommt kein cent von mir ! für die scheidung wird das ein kurzer prozess sein und rentenausgleich, denn die ehe war zu kurz !
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Oli1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 20.04.2005 um 21:27:03
 
Vielen Dank fuer deine Infos "verzweifelt".  [beifall=beifall.gif] Natuerlich auch nochmal fuer die Anderen!  :blum

Dennoch haette ich gerne noch 3 Fragen von den "Fachkundigen" Membern beantwortet bekommen:

1. Wie sieht es mit Unterhalt aus? Muss ich immer fuer Sie zahlen, solange sie den Aufendhaltstitel hat oder in Deutschland verweilt? Wie kann ich das umgehen?

2. Wer kommt fuer saemtliche Gerichtskosten auf? Da waeren zunaechst mal die der Scheidung (ich denke das bin ich) und dann die wegen der zu erwarteten Prozese um das gekappte Aufendhaltsrecht.

3. Wer muss die Rechnungen des Freuden aeh Frauenhaus berappen? Sie ging doch freiwillig zu ihrem Freund. Erst nach 4 Wochen ins Frauenhaus ist doch komisch, oder?

Waere fuer weitere Hilfe dankbar. Gruss.
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Oli1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 21.04.2005 um 17:54:10
 
Hi,
auf euren Rat hin (vielen Dank) habe ich meine Frau heute abgemeldet.
Bei dem Gespraech mit der AB wurde mir gesagt das sie entweder freiwillig fahren muss! oder danach ausgewiesen, bzw. abgeschoben wuerde.

Egal was sie macht, in diesem Rahmen waeren keine Kosten fuer mich zu erwarten. Auch Frauenhaus etc. waere fuer die AB egal, da es einer Brasiliera auch ohne Probleme zuzumuten sei, in Brasilien in ein FH. zu gehen.

Nebenbei hatte ich heute noch die Unterhaltszahlung, von meiner Frau ihrem Anwalt bekommen. Dort stand auch noch drinn das sie ausgezogen sei, was natuerlich der AB nur Recht kam.  Lippen versiegelt

Damit waere wohl, alles was dieses Forum betrifft, (erstmals) wieder geklaert.

Ihr habt mir wieder super geholfen!

[beifall=beifall.gif]
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Thomas2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #9 - 21.04.2005 um 20:33:17
 
wenn du magst kannst uns ja mal auf dem Laufenden halten, mich würde es schon interessieren wenn es weitergeht... ansonsten weiterhin viel Glück noch
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Oli1
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Antwort #10 - 20.05.2005 um 11:26:24
 
Tja, leider ist die anfaengliche Euphorie schon wieder verflogen.  Daumen runter

Ich hatte ja schon gewisse Probleme mit der AB und wunderte mich ueber deren Freundlichkeit, hatte ich ihnen ja mehrfach Aerger gemacht (siehe meine letztes Post).

Da Sachbearbeiterin, die den Fall hier aufnahm wusste aber nichts davon und wollte mir sofort, nach Absprache mit ihrer Chefin, helfen. Sie hat hoch und heilig versprochen alles moegliche, so schnell wie moeglich, in die Wege zu leiten. Nur leider ist die Chefin nicht gut zu sprechen, wie sich manche denken koennen, dachte ich mir.

So habe ich dann heute erfahren das nach 4 Wochen noch nicht einmal EIN Schreiben raus gegangen ist! Sie haetten halt viel Arbeit auf der AB und andere Sachen laegen noch laenger da.  :lma2 Haette mich auch irgendwie gewundert. Ich halte das fuer eine Retourkutsche, fuer meine (begruendeten) Beschwerden gegen die AB.

Jetzt meine Frage: Kann man die AB dazu kriegen, in diesem Fall, ein wenig zuegiger zu Arbeiten? Kann ich einen "Eilantrag" oder was aehnliches stellen?

Gruesse.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #11 - 20.05.2005 um 12:49:09
 
hallo olli

also ganz langsam und ruhig.ich bin genauso betroffen wie du, ich wünschte ,man hätte "sie" schon vorgestern ausgewiesen! ich bin zwar kein beamter (AuB), aber ich denke, die AuB handelt da nicht so schnell, weil es kann ja sein dass die beiden doch zusammenkommen, und bevor die AuB umsosnt ein wirbel macht, waten sie ein paar wochen (glaube ich).Es gibt sicherlich viele fälle, wobei die frau heulend zurückkommt und sagt "es tut mir leid, ich liebe dich, ich kann nicht ohne doch leben" (dabei hat sie bescheid bekommen, dass sie ausgewiesen wird) oder sie kommt und sagt "melde mich wieder an, und du bekommst geld".ich glaube die AuB wartet bis die scheidung eingereicht ist, dann sind sich sicher, es gibt kein zurück ! (alles nur vermutungen !)

nun zu mir: alles läuft bestens, die scheidung wird am montag eingereicht !ich habe die scheidungsvollmacht unterschrieben und meiner anwältin abgegeben.das was der anwalt von meiner "frau" schreibt besteht nur aus widersprüche.mal schreibt er, sie hätte den flug selber bezahlt, mal schreibt er, ich hätte ihr 1000 euro dafür überwiesen(für den flug) also meine anwältin schütelt da nur mit dem lopf, wenn so ein widerspruchschrift von denen kommt.

noch eine info für dich : die scheidung kann nur 6 wochen dauern ! weil das trennungsjahr, rentenausgleich UND unterhalt wegfallen ! begründung: die ehe hat weniger als 1 jahr gedauert !

ich würde dir raten, schnell die scheidung einzureichen !
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Mick
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Antwort #12 - 11.06.2005 um 22:39:02
 
Zitat:
Jetzt meine Frage: Kann man die AB dazu kriegen, in diesem Fall, ein wenig zuegiger zu Arbeiten? Kann ich einen "Eilantrag" oder was aehnliches stellen?


Hi,
ich sehe da für Dich keine Möglichkeiten etwas zu beschleunigen. Auch Deine
Ex hat Rechte, z.B. Anhörung, Widerspruch, Klage, Eilverfahren. Das kann sich
schonmal länger hinziehen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 13.06.2005 um 17:53:08
 
ich wolte allgemein etwas zu diesen liebeskaspern sagen die sich gerne im urlaub oder im internet verlieben oder dies zummindest denken dies zu tun.

ich habe fast zehn jahre in asien gelebt bin auch mit einer asiatin nun seitmehr 5 jahren verheirated. da ich in der touristik branche taetig war habe ich sehr viele maenner gesehen und kennengelernt.

prinzipiel, du bist volljaehrig du meinst du kannst eine exotische schoenheit mit geld fuer dich haben, sie schaft es dich einzulullen, mit den waffen einer frau,

dan verdammt nochmal zahl die zaeche und schrei nicht nach vater staat, ihr KOTZT mich an als ich in asien gearbeitet habe und noch viel mehr seit ich wieder in deutschland bin,..

es sind solche maenner/deutsche maenner die den ruf der asiatischen frauen schande antun und alle Familien binational die es nun mal in der globalen welt gibt muessen darunter leiden, mit gesetzen die binationalen familien das leben teilweise zur hoehle machen koennen.

maenner dennen so etwas zustosst so schrecklich es nun mal sein mag, sich dan bei der auslaenderbehoerde beschweren kotzen mich noch meh
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Mick
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Antwort #14 - 13.06.2005 um 18:05:23
 
Thread wird geschlossen, da er mehr als unsachlich wird.
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