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Entlassungsurkunde (Gelesen: 2.894 mal)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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16.04.2005 um 11:42:16
 
Hi, ich möchte wissen, wenn eine Ausbürgerungsurkunde nicht vom Konsulat, wie es üblich ist, sondern von Behörden des Heimatlandes ausgestellt ist, was muss ich alles tun, damit die Urkunde von meiner Einbürgerungsstelle akzeptiert wird? Wahrscheinlich eine Apostille oder sonst noch was? Kann ich die noch im Heimatland ins Deutsche übersetzen lassen (ist preisgünstiger) oder nicht?
Danke,
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Ralf
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Antwort #1 - 16.04.2005 um 14:17:25
 
Hallo!

Akzeptiert werden nur Bescheinigungen, die von der zuständigen Behörde ausgestellt sind. Bescheinigungen von unzuständigen Stellen sind unwirksam, daran ändert dann auch eine Apostille nichts.

Um hier näheres sagen zu können, müsste ich wissen, um welche Staatsangehörigkeit es sich handelt.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 16.04.2005 um 14:56:41
 
Zitat:
Hallo!

Akzeptiert werden nur Bescheinigungen, die von der zuständigen Behörde ausgestellt sind. Bescheinigungen von unzuständigen Stellen sind unwirksam, daran ändert dann auch eine Apostille nichts.

Um hier näheres sagen zu können, müsste ich wissen, um welche Staatsangehörigkeit es sich handelt.

Es handelt sich um Armenien. Gab es etwa Fälle, wo man sich von einer unzuständigen Stelle ausbürgern konnte? Andere Länder haben ja auch Gesetze. Und nicht nur die BRD.
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Ralf
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Antwort #3 - 16.04.2005 um 20:16:22
 
Nach meinen Informationen wird eine Entlassungsurkunde vom armenischen Innenministerium ausgestellt und von der Botschaft ausgehändigt.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 16.04.2005 um 22:44:09
 
[quote author=Ralf link=board=einb;num=1113644536;start=0#3 date=04/16/05 um 20:16:22]Nach meinen Informationen wird eine Entlassungsurkunde vom armenischen Innenministerium ausgestellt und von der Botschaft ausgehändigt.[/quot 
Und was soll ich jetzt als Staatenloser machen...
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Antwort #5 - 16.04.2005 um 22:52:25
 
Zitat:
Und was soll ich jetzt als Staatenloser machen...


Seit wann benötigt ein Staatenloser eine Entlassungsurkunde aus irgendeiner Staatsangehörigkeit?
öhm

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Blaise
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Antwort #6 - 17.04.2005 um 09:23:26
 
Hallo,

Zitat:
Und was soll ich jetzt als Staatenloser machen...


Wenn nicht die zuständige Behörde in Armenien entschieden hat, bist Du auch nicht staatenlos.

Staatenlos kann man nur werden, wenn eine Behörde über den Verlust der Staatsangehörigkeit entschieden hat, die auch dazu autorisiert ist.

Grüße

Blaise
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 17.04.2005 um 14:25:50
 
Zitat:
Hallo,


Wenn nicht die zuständige Behörde in Armenien entschieden hat, bist Du auch nicht staatenlos.

Staatenlos kann man nur werden, wenn eine Behörde über den Verlust der Staatsangehörigkeit entschieden hat, die auch dazu autorisiert ist.

Grüße

Blaise

Da kann man nur lächeln. Ein Spiel mit den Wörtern. Hast Du nichts besseres zu tun, als hier zu posten?
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Blaise
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Antwort #8 - 17.04.2005 um 15:20:14
 
Hallo,

Zitat:
Da kann man nur lächeln. Ein Spiel mit den Wörtern. Hast Du nichts besseres zu tun, als hier zu posten?


Wenn Du das als Spiel betrachtest - o.k.  grin

Allerdings beziehen sich meine Angaben auf deutsches und internationales Recht. :richter

Außerdem sagt einem schon der gesunde Menschenverstand, dass eine Staatsangehörigkeit nicht verlieren geht, wenn jemand Unzuständiges die Entlassung bescheinigt.

So werden z.B. Entlassungen aus der armenischen Staatsangehörigkeit, die vom Minister für Landwirtschaft ausgestellt sind, in Deutschland nicht anerkannt. Zuständig ist nämlich der Innenminister in Armenien.

Also immer schön lächeln....und noch alles Gute

Blaise
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