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Sprachvisum gleich Schengen-Visum? (Gelesen: 1.724 mal)
astriderix
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Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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15.04.2005 um 16:21:54
 
Hallo, mein Freund aus Tansania ist seit 2 Monaten in Deutschland für einen Sprachkurs. Auf der Botschaft sagte man ihm, er bekäme erst mal ein 3-montiges Visum, das wir hier verlängern sollen. Das Visum gilt aber nur für Deutschland. Nun meine Fragen: 1. Geht es in der regel ohne Probleme, das Visum zu verlängern, wenn wir nachweisen können, daß wir alles finanzieren (Verpflichtungserkl.) und 2. Bekommt er bei der Verlängerung des Visums automatisch ein Schengen-Visum ausgestellt oder kan es auch sein, daß es weiter nur für Deutschland gilt? Das wäre bitter, da wir auf jeden Fall auch mal in europäisches Ausland reisen wollen. Könnte ich bei der Ausländerbehörde evtl. darum bitten, ein Schengen-Visum auszustellen? Wollen am Montag zur Ausländerbehörde. Vielen Dank für Eure Hilfe, Astrid
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lacrima
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Beiträge: 245
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 15.04.2005 um 17:01:14
 
Hi
Er bekommt nach 3-Monatigen erstem Visum, kein "Visum" mehr, sondern eine Aufenthaltserlaubnis(wahrscheinlich mit Auflage "Sprachkurs usw.."). Mit solcher Aufenthaltserlaubnis darf er sich selbstverständlich im Schengen-Raum bewegen.

Gruss,

Lacrima
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Wer nicht liebt Wein, Weib und Gesang bleibt ein Narr sein leben lang. (Martin Luther)
 
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Zak
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Beiträge: 682

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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #2 - 15.04.2005 um 19:43:43
 
Zitat:
Hi
Er bekommt nach 3-Monatigen erstem Visum, kein "Visum" mehr, sondern eine Aufenthaltserlaubnis(wahrscheinlich mit Auflage "Sprachkurs usw.."). Mit solcher Aufenthaltserlaubnis darf er sich selbstverständlich im Schengen-Raum bewegen.


Hi
aus welcher Gesetzesgrundlage soll denn die AE erteilt werden??
Die Verlängerung eines Visums zum Sprachkurs oder soll ich besser sagen zur
europäischen Urlaubsreise wird sich schwierig gestalten.

:endsm
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Mick
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Beiträge: 12.929

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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #3 - 15.04.2005 um 20:13:58
 
Zitat:
Hi
aus welcher Gesetzesgrundlage soll denn die AE erteilt werden??
Die Verlängerung eines Visums zum Sprachkurs oder soll ich besser sagen zur
europäischen Urlaubsreise wird sich schwierig gestalten.

:endsm


Hi,
es stellt sich die Frage, ob das Visum mit Zustimmung der ABH
erteilt wurde. Nehme ich nach der Beschreibung im Ursprungs-
Posting an. Dann wäre natürlich auch eine Verlängerung bis zu
einem Jahr möglich.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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beklemek
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Beiträge: 16
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 18.04.2005 um 09:26:16
 
Wenn er ein Visum zum Besuch eines Sprachkurses hat, kann er sofort zur ABH gehen und eine AE in den Pass eintragen lassen. Darin ist vermerkt, dass Die AE zum Besuch einer namentlich genannten Sprachschule dient und keine Arbeitserlaubnis besteht. Sofern eine Bescheinigung der Schule vorgelegt werden kann, wird die AE bis zu einem Jahr verlängert. Damit kann man alle Schengenstaaten bereisen.
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loirinha
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #5 - 19.04.2005 um 14:35:17
 
Liebe Astrid,

könnt ihr denn nicht ein Urlaubsvisum für seinen Aufenthalt im EU-Schengengebiet beantragen? Ich habe gehört, dass es sowas geben soll.
Viel Glück und bis bald.

-> Ellen

P.S. Es hat geklappt! Es sieht so aus, dass ich wirklich in den Senegal gehe.

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