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Hilfe ! Antrag für NE (Gelesen: 3.318 mal)
eddi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Hilfe ! Antrag für NE
15.04.2005 um 14:31:01
 
Hallo alle,
Ich habe probleme mit Auslenderbehörde,
Bei Antrag für NE sagt mir "das Asylzeiten wird nicht angereschnet, nur duldungzeiten", aber in §26.4 steht :
(4) Im Übrigen kann einem Ausländer, der seit sieben Jahren eine Aufenthaltserlaubnis nach diesem Abschnitt besitzt, eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, wenn die in § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 9 bezeichneten Voraussetzungen vorliegen. § 9 Abs. 2 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Die Aufenthaltszeit des der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis vorangegangenen Asylverfahrens wird abweichend von § 55 Abs. 3 des Asylverfahrensgesetzes auf die Frist angerechnet. Für Kinder, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres nach Deutschland eingereist sind, kann § 35 entsprechend angewandt werden.

und Sie sagt mir, das nur duldugszeit wird angerechnet.
Ich habe 4 Jahre Asyl und 4 Jahre Duldung, und ab 01.2005 AE für 6 monate!
Kann emand mir ekleren, wieso asylzeit kann nicht mitrechnen

danke
eddi

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Zak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 15.04.2005 um 15:09:08
 
Hi Eddi,

nach welcher Vorschrift wurde Dir die AE erteilt? § 25 Abs. 4 oder 5 AufenthG?

:endsm
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eddi
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Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 17.04.2005 um 20:54:25
 
hallo,
AE nach §25.5
MfG eddi
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Zak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #3 - 18.04.2005 um 08:40:22
 
Hi Eddi,

Gem. § 26 Abs. 1 AufenthG kann die AE in den Fällen des § 25 Abs. 4 S. 1 sowie Abs. 5
für längstens sechs Monate erteilt und verlängert werden.

:endsm
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Zak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilfe ! Antrag für NE
Antwort #4 - 18.04.2005 um 09:19:33
 
Nochmal Hi Eddi,

dass nur die Duldungszeiten angerechnet werden aber nicht die Zeiten
des Asylverfahrens ist auch geregelt. Hab im Moment nur den Faden verloren. Traurig
Wenn ich ihn wieder gefunden hab, meld ich mich nochmal.

:endsm
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eddi
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Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilfe ! Antrag für NE
Antwort #5 - 18.04.2005 um 10:26:20
 
Hallo Zak,
aber in Nordrhein-Westfalen Asylzeiten wird angerechnet. Wie kann mann verstehen alles Smiley?
Mich interesiret nur, asylzeiten JA oder NIE
Danke
MfG Eddi
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilfe ! Antrag für NE
Antwort #6 - 18.04.2005 um 20:24:02
 
Zitat:
Hallo Zak,
aber in Nordrhein-Westfalen Asylzeiten wird angerechnet. Wie kann mann verstehen alles Smiley?
Mich interesiret nur, asylzeiten JA oder NIE
Danke
MfG Eddi


Hi,

schau doch einfach ins Gesetz:

§ 26 Abs. 4 AufenthG in Verbindung mit § 102 AufenthG

Du siehst, für alle verbindlich und gleich.

Tschö
Bruno  :roll
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