So, dies ist mein erster Versuch, also bitte erschlagt mich nicht, wenn ich etwas falsch mache.
Ich habe folgende Fragen:
ich kenne jemand, der einen Antrag auf Niederlassung gestellt. Eigentlich verfügt er auch über alle nötigen Voraussetzungen. Doch nun dauert alles etwas länger als erwartet. Anstatt der Niederlassung hat dieser Bekannte nun eine Fiktionsbescheinigung bekommen für 6 Monate (bis Oktober). Was bedeutet diese Fiktionsbescheinigung??? Ist die einfach nur dazu da, solange die Bearbeitung dauert? Warum ist sie auf 6 Monate ausgestellt? Dauert die Bearbeitung etwa so lange? Ist dies evtl. ein schlechtes Zeichen, dass die Person diese Niederlassung nicht bekommt?
Und noch eine Frage:
wie ist es, wenn ein Ausländer hier mit einer Deutschen ein Kind hat. Der Ausländer ist bereits ca. 7 Jahre in Deutschland (Kind bereits 6 Jahre alt). Normalerweise müsste der Vater doch nun keine Probleme haben die Niederlassung zu bekommen, oder???
Was ist aber nun, wenn die Mutter mit dem Kind in ein anderes Land auswandern möchte (Vater hat trotzdem 50% des Sorgerechts). Ändert sich dan etwas für die Niederlassung? Gibt es einen Unterschied bei der Beantragung der Niederlassung, ob das Kind nach ca. 6-7 Jahren auswandert???
Und die wirklich letzte Frage:
wie ist es, wenn dieselbe Person hier in Deutschland heiraten würde? Würde diese Person dann sofort die Niederlassung bekommen, oder muss er trotz seines bereits ca. 7 jährigen Deutschlandaufenthaltes noch eine bestimmte Zeit verheiratet sein, bevor er die Niederlassung beantragen kann.
Fragen über Fragen. Ich hoffe mir kann jemand helfen.
LG Chinara