Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Niederlassungsbescheinigung (Gelesen: 4.813 mal)
Chinara
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 33
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Niederlassungsbescheinigung
14.04.2005 um 09:52:36
 
So, dies ist mein erster Versuch, also bitte erschlagt mich nicht, wenn ich etwas falsch mache. Smiley

Ich habe folgende Fragen:
ich kenne jemand, der einen Antrag auf Niederlassung gestellt. Eigentlich verfügt er auch über alle nötigen Voraussetzungen. Doch nun dauert alles etwas länger als erwartet.  Anstatt der Niederlassung hat dieser Bekannte nun eine Fiktionsbescheinigung bekommen für 6 Monate (bis Oktober). Was bedeutet diese Fiktionsbescheinigung??? Ist die einfach nur dazu da, solange die Bearbeitung dauert? Warum ist sie auf 6 Monate ausgestellt? Dauert die Bearbeitung etwa so lange? Ist dies evtl. ein schlechtes Zeichen, dass die Person diese Niederlassung nicht bekommt?

Und noch eine Frage:
wie ist es, wenn ein Ausländer hier mit einer Deutschen ein Kind hat. Der Ausländer ist bereits ca. 7 Jahre in Deutschland (Kind bereits 6 Jahre alt). Normalerweise müsste der Vater doch nun keine Probleme haben die Niederlassung zu bekommen, oder???
Was ist aber nun, wenn die Mutter mit dem Kind in ein anderes Land auswandern möchte (Vater hat trotzdem 50% des Sorgerechts). Ändert sich dan etwas für die Niederlassung? Gibt es einen Unterschied bei der Beantragung der Niederlassung, ob das Kind nach ca. 6-7 Jahren auswandert???

Und die wirklich letzte Frage:
wie ist es, wenn dieselbe Person hier in Deutschland heiraten würde? Würde diese Person dann sofort die Niederlassung bekommen, oder muss er trotz seines bereits ca. 7 jährigen Deutschlandaufenthaltes noch eine bestimmte Zeit verheiratet sein, bevor er die Niederlassung beantragen kann.

Fragen über Fragen. Ich hoffe mir kann jemand helfen.

LG Chinara
Zum Seitenanfang
  

Die Liebe ist eine Insel im Ozean des Lebens. Auf ihr sind wir gestrandet und hoffen, dass wir nie wieder gerettet werden!
 
IP gespeichert
 
Janna
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungsbescheinigung
Antwort #1 - 14.04.2005 um 10:09:42
 
Hallo Chinara,

welchen Aufenthaltstitel hat der Mann gehabt, bevor er die Niederlassungserlaubnis beantragt hat?

Der Vater eines deutschen Kindes hat das Recht auf Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der Personensorge für ein deutsches Kind. Das heißt, er muss sich wirklich intensiv um das Kind kümmern - es setzt eigentlich schon ein dauerndes Zusammenleben mit dem Kind voraus oder zumindest tägliche Beaufsichtigung etc.

Bezüglich der Auswanderung der Mutter: Da der Vater das halbe Sorgerecht hat, muss er der Auswanderung zustimmen. Ansonsten begeht die Mutter Kindesentzug!

Bei einer Heirat mit einer Deutschen (Heirat in D reicht nicht unbedingt aus ...) hat der Mann zum Zweck des Führens einer ehelichen Lebensgemeinschaft mit einer Deutschen das Recht auf eine AE. Ob er sofort die Niederlassungserlaubnis erhält, kann ich nicht sagen. Wenn vorher schon die Voraussetzungen dafür erfüllt waren, wohl schon.

Und sorry, aber Deine letzte Frage klingt für mich ein bisschen so, als ob der Mann nun unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten probieren will, auch die NE zu erhalten. Die Verlobte sollte m.E. wirklich genau prüfen, welche Gründe bei ihm für eine eventuelle Eheschließung vorliegen .... Leider gibt es jede Menge Frauen (und auch Männer), die nur wegen der Aufenthaltserlaubnis / Einbürgerung geheiratet wurden ....
Sorry  :anbet, wenn ich Dir damit zu nahe trete, aber ich habe im Bekanntenkreis dafür einige leidvolle Beispiele ... 

Viele Grüße
Janna
Zum Seitenanfang
  

Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
Homepage  
IP gespeichert
 
Chinara
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 33
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungsbescheinigung
Antwort #2 - 14.04.2005 um 10:21:22
 
@ Janna

Vielen Dank! Deine Aussage wegen der Heirat ist kein Problem, denn erstens geht es hier nicht um mich, sondern um einen Freund meines Freundes und zweitens hast du vollkommen Recht, denn auch ich kenne mehr Beispiele wo wegen den Papieren geheiratet wurde, als die Beispiele aus Liebe!

Der Mann ist ja nicht geduldet oder so. Er hatte bis jetzt immer eine befriste Aufenthaltserlaubnis für 2 Jahre glaube ich oder so. Er lebt aber bereits seit ca, 7 Jahren hier in Deutschland. Er hat einen guten Job (sprich eigenes Einkommen), eigene Wohnung, kann gut Deutsch, ist nie straffällig geworden und hat ein Kind mit einer deutschen Frau.
Die Mutter des Kindes und das Kind leben in einer anderen Stadt. Der Vater hat zwar ein Teilsorgerecht, jedoch sieht er sein Kind nur ca. 2mal im Monat (dann aber für jeweils ein gesamtes weekend). Dies ist auch so mit dem Jugendamt geregelt. Selbstverständlich hat der Vater der Auswanderung zugestimmt.
Was die Heirat angeht, so ist es in diesem Fall zwar aus Liebe, aber der Zeirpunkt wohl eher wegen der Niederlassung. Seine Freundin ist Deutsche und sie sind schon lange ein Paar.
Es geht eigentlich nur darum, ob er nun endlich diese Niederlassung bekommt oder evtl. wieder nur befristet auf ca. 2 Jahre.
Und warum diese Fiktionsbescheinigung??? Und warum 6 Moante??? So lange kann doch eine Bearbeitung nicht andauern, oder??? Vielleicht haben diese 6 Monate auch nicht viel zu sagen, deswegen frage ich.

LG Chinara
Zum Seitenanfang
  

Die Liebe ist eine Insel im Ozean des Lebens. Auf ihr sind wir gestrandet und hoffen, dass wir nie wieder gerettet werden!
 
IP gespeichert
 
gc
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 725

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungsbescheinigung
Antwort #3 - 14.04.2005 um 22:49:23
 
Eine Fiktionsbescheinigung für 6 Monate ist allerdings absolut ungewöhnlich.

Normalerweise wird wenn § 9 AufenthG erfüllt ist die NE erteilt, zu beachten ist § 104 Abs. 4 AufenthG, weshalb gesicherter Lebensunterhalt, Arbeitserlaubnis, einfache mündliche Deutschkenntnisse, keine Strafen von 180 oder mehr Tagen/Tagessätzen sowie eine Wohnung als Voraussetzungen ausreichen.

Ggf. wäre ein Anwalt zu beauftragen um Akteneinsicht zu nehmen und herauszufinden, was genau die Ausländerbehörde da so lange prüft. Auch die seit 2002 praktizierte "Terrorismusüberprüfung" für Ausländer aus bestimmten islamischen Staaten (§ 73 Abs. 2 AufenthG) geht normalerweise schneller.

gruß

gc
Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
Blaise
Experte
****
Offline


Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.245

Erde, Germany
Erde
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungsbescheinigung
Antwort #4 - 15.04.2005 um 06:54:12
 
Hallo,

welchen Aufenthaltstitel hatte denn die Person vorher? Hat er einen Nationalpass? Wann ist der Aufenthaltstitel oder der Pass abgelaufen und wann hat er die Verlängerung beantragt?

Blaise
Zum Seitenanfang
  

Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
Homepage  
IP gespeichert
 
Chinara
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 33
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungsbescheinigung
Antwort #5 - 15.04.2005 um 09:21:27
 
Guten Morgen!
Erstmal vielen Dank für eure Antworten und die Hilfe.

Der Freund ist nigerianischer Staatsbürger. Lebt aber bereits wie gesagt schon seit fast 8 Jahren in Deutschland mit einer befristeten AE für jeweils ca. 2 Jahre. Diese ist im April wieder abgelaufen und er hat dann einen Antrag auf unbefristet gestellt.
Er lebt alleine, hat seine eigene Wohnung, einen wirklich sehr guten Job (leitende Position in einem Unternehmen = sehr guter Verdienst), kann gut deutsch sprechen und hat auch bereits seit 6 Jahren einen Sohn mit einer deutschen Frau (um das Kind kümmert er sich auch).
Ich kann mir diese lange Überprüfungszeit eigentlich nur folgendermaßen erklären:

1. entweder es liegt am Landkreis oder Bundesland, denn er kennt einige die diese Fiktionsbescheinigung für 6 Monate bekommen haben (auch sein Chef war nicht überrascht, da viele Mitarbeiter diese lange Wartrezeit haben).....
2. die Mutter des Kindes hat evtl. der Ausländerbehörde mitgeteilt, dass sie mit dem Kind dieses oder nächstes Jahr auswandern möchte und somit sein Kind nicht mehr in Deutschland leben wird. Allerdings weiß dies auch bereits das Jugendamt und der Vater behält nach wie vor 50% des Sorgerechts und es ist ebenso vertraglich festgehalten, dass das Kind jede Ferien komplett beim Vater verbringt.
3. evtl. hat die zuständige Behörde auch mitbekommen, dass im Moment eine Strafanzeige läuft. Dies ist wohl die wahrscheinlichste Möglichkeit (wie ich finde). Denn es hat ein blöder Mitarbeiter Strafanzeige gegen ihn gestellt, wegen angeblicher Falschaussage vor Gericht. Das Verfahren war aber noch nicht und man weiß auch nicht, ob es überhaupt jemals zustande kommen wird oder abgelehnt wird. Bekommt dies die Behörde sofort mit, wenn soetwas am Laufen ist??? Wird denn jede Strafanzeige gleich behandellt? Egal wie schwerwiegend?

LG Chinara
Zum Seitenanfang
  

Die Liebe ist eine Insel im Ozean des Lebens. Auf ihr sind wir gestrandet und hoffen, dass wir nie wieder gerettet werden!
 
IP gespeichert
 
Giesi
Junior Member
**
Offline


Keine Thermik!


Beiträge: 16
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungsbescheinigung
Antwort #6 - 15.04.2005 um 11:44:08
 
Hallo Chinara!
Wenn gegen den Bekannten wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt wird, ist die Entscheidung über die Verlängerung des Aufenthalts auszusetzen (§ 79 Abs. 2 AufenthG)

Gruss, Giesi
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Chinara
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 33
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungsbescheinigung
Antwort #7 - 15.04.2005 um 13:06:17
 
Hallo Giesi

Die Niederlassung war aber bereits beantragt, als erst die Sache mit der Strafanzeige kam.
Aber trotzdem nochmal zu diesem Fall. Wird bei der Vergabe der NE jeder Straftat gleich bewertet? Kann ja wohl kaum sein, dass ein schwerwiegendes Verbrechen wie Raub, Mord oder Vergewaltigung mit einer Falschaussage gleichgesetzt wird, oder??? Davon mal abgesehen, dass es nie eine Falschaussage war, sondern der jetzige Kläger wurde schuldig gesprochen, nun ist er na klar etwas angewiedert und versucht alles um die anderen rein zu reiten.  motz motz motz explo explo explo
Trotzdem Danke!
Man wird ja bald sehen, woaren es lag.

LG Chinara
Zum Seitenanfang
  

Die Liebe ist eine Insel im Ozean des Lebens. Auf ihr sind wir gestrandet und hoffen, dass wir nie wieder gerettet werden!
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungsbescheinigung
Antwort #8 - 15.04.2005 um 23:23:45
 
Hi Chinara,
eine Falschaussage ist kein Pappenstiel, da kommt schon mal
"was" bei rum.
Und bei einer Niederlassungserlaubnis muss § 9 Abs. 2 Nr. 4
AufenthG erfüllt werden.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Chinara
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 33
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungsbescheinigung
Antwort #9 - 18.04.2005 um 17:14:12
 
Hallo Mick
Bitte nicht falsch verstehen. Natürlich ist eine Falschaussage keine Kleinigkeit (obwohl, gegen Mord oder Vergewaltigung wohl schon). Ich meinte nur, dass es ärgerlich ist, wenn es keine Falschaussage war, sondern der andere lügt und nun die Niederlassung wegen einer dreisten Lüge in Gefahr ist.
So habe ich das gemeint! :nix

LG Chinara
Zum Seitenanfang
  

Die Liebe ist eine Insel im Ozean des Lebens. Auf ihr sind wir gestrandet und hoffen, dass wir nie wieder gerettet werden!
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema