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Scheidung nach 1 Jahr Ehe (Gelesen: 1.001 mal)
namibia
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Scheidung nach 1 Jahr Ehe
13.04.2005 um 17:42:35
 
Hallo,
ich hoffe mir kann jemand helfen.
Ich bin seit einem Jahr mit einem Ausländer verheiratet (aus Saudi Arabien).
Allerdings ist er erst vor 6 Monaten entgültig nach Deutschland gekommen und  auch erst seit 6 Monaten bei mir angemeldet (wegen Familienzusammenführung).
Leider läuft die Ehe jetzt schon schief und ich möchte mich scheiden lassen.
Meine Frage: Muss er sofort zurück in die Heimat oder erst nach dem Trennungsjahr?
Wenn sofort, wie wird das mit dem Gerichtstermin in einem Jahr gehandhabt?
Was ist, wenn er nicht freiwillig ausreist und untertaucht?
Danke für die Antwort und schönen Gruss
Namibia
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Mick
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Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 13.04.2005 um 18:25:22
 
Zitat:
Hallo,
ich hoffe mir kann jemand helfen.
Ich bin seit einem Jahr mit einem Ausländer verheiratet (aus Saudi Arabien).
Allerdings ist er erst vor 6 Monaten entgültig nach Deutschland gekommen und  auch erst seit 6 Monaten bei mir angemeldet (wegen Familienzusammenführung).
Leider läuft die Ehe jetzt schon schief und ich möchte mich scheiden lassen.
Meine Frage: Muss er sofort zurück in die Heimat oder erst nach dem Trennungsjahr?


Hi,
das Trennungsjahr wird ausländerrechtlich nicht abgewartet. Er
wird eine Verfügung der Ausländerbehörde erhalten, mit der die AE
nachträglich zeitlich beschränkt wird (wenn sie länger als ein halbes
Jahr gültig ist). Ferner wird er unter Fristsetzung zur Ausreise auf-
gefordert. Gleichzeitig wird ihm die Abschiebung für den Fall ange-
droht, dass er nicht freiwillig ausreist.

Zitat:
Wenn sofort, wie wird das mit dem Gerichtstermin in einem Jahr gehandhabt?


Ggf. muss er sich anwaltlich vertreten lassen.

Zitat:
Was ist, wenn er nicht freiwillig ausreist und untertaucht?


Dann wird er vermutlich zur Fahndung und Festnahme ausgeschrieben.

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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