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bitte richtige Antworte !!! (Gelesen: 1.313 mal)
nama
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I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag bitte richtige Antworte !!!
11.04.2005 um 13:37:22
 
hallo
Als ich 11 Jahren war , bin ich  nach Deutschland durch Familiennachzug, jetzt lebe ich seit 6 jahren hier(in Deutschland) . Ich besitze zurzeit die Aufenthaltserlaubnis seit 6 Jahren. und bin als Arbeitssuchende im Arbeistamt angemeldet. Ich bekomme natürlich Kindergeld.
Meine Frage ist : Ich möchte einen Student heiratet. (er  besitzt die Aufenthalltsbewilligung und bekommt er monatlich 600 euro von zu Haus und arbeitet als Teilzeit). meine Frage ist wie wird unsere Situation nach der Heirat ?
       Vielen Dank für eure Mithilfe
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: bitte richtige Antworte !!!
Antwort #1 - 11.04.2005 um 13:47:55
 
Hallo,
seine ausländerrechtliche situation wird nach der Heirat mit dir nach §30 des neuen Aufenthaltrechtes gesehen.
Wird also wohl keine Probleme geben.
gruss peku
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nama
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Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 11.04.2005 um 13:51:57
 
Danke für die Antworte, aber können sie mir bitte das genau erklären . ich meinte bekommt er auch AE und Arbeitserlaubnis ?
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 11.04.2005 um 14:08:11
 
Erstmal muß bei dem Lebensalter (17 ?) erstmal eine Eheschließung so ohne weiteres möglich sein, oder ?

Welche Staatsangehörigkeiten habt ihr beide denn ?

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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nama
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Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 11.04.2005 um 14:10:47
 
Ich bin jetzt 18 Jahre alt , wir sind aus nicht EU Bürger.
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