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Zwei Ausländer wollen heiraten (Gelesen: 4.833 mal)
ziutka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Zwei Ausländer wollen heiraten
11.04.2005 um 12:05:36
 
Hallo ich habe folgendes Problem. Ich Polin, schreibe gerade meine Magisterarbeit, seit 6 Jahren in Deutschland, Aufenthaltserlaubnis für EU-Bürger bis 09.2006, seit 3 Jahren Teilzeitarbeit im Krankenhaus vollversicherungspflichtig

Er, Marokkaner, seit 5 Jahren in Deutschland, auch STudent, in 2 Jahren läuft das VIsum ab.

Nehmen wir an, ich würde eine Arbeit finden nach meinem Uniabschluss (die CHancen stehen ganz gut), wie kann ich meinen Freund rechtlich absichern? Meine Freundin hat einen Italiener geheiratet, er arbeitet hier  zwar seit 10 Jahren besitz aber keinen deutschen Pass. Sie hat eine Aufenthaltsgenehmigung für 2 Jahre bekommen und darf arbeiten.
Was könnte mein Mann dadurch erreichen wenn er mich heiraten würde, während ich eine wahrscheinlich auf 2 Jahre befristete Arbeit habe? Wo müssten wir dann heiraten? in POlen oder in Deutschland? Könnte er mit mir in D leben wenn ich ihn finanzieren würde? WIe lange? Hätte er dann überhaupt ein Recht auf Aufenthalt mit mir in D? Bitte helft uns. Katja
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miramax
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #1 - 11.04.2005 um 14:44:01
 
Ich denke, Du kannst ihn rechtlich versichern indem Du ihn heiratest.(So wird sein Aufenthalt wirklich gut gesichert)
Ob in PO oder DE spielt keine Rolle;Er wird arbeiten/leben duerfen;So lange wie Ihr wollt;Natuerlich hat er durch die Eheschliessung Rech auf Aufenthalt

MfG

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ziutka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 11.04.2005 um 21:48:25
 
ich denke nicht das es so sein wird, da ich als Arbeitnehmer mit zeitlich beschränkter Arbeitserlaub :nix :nix :nix :nixnis eigentlich keine Privilegien geniesse. Bitte um fachliche Beratung
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Mick
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Antwort #3 - 11.04.2005 um 22:30:31
 
Hi,
als Dein Ehegatte hätte er auch das Recht mit Dir hier
in D. zu leben. Eine Eheschließung ist in Polen oder
Deutschland nötig. Ihr müsst Euch halt erkundigen,
welche Papiere notwendig sind.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 12.04.2005 um 08:11:46
 
hallo Mick,

vermutlich meintest du " möglich" statt "nötig"????

Gruss peku
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #5 - 12.04.2005 um 08:38:25
 
Zitat:
hallo Mick,

vermutlich meintest du " möglich" statt "nötig"????

Gruss peku


Hi,
jepp, latürnich Smiley
Thx.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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ziutka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 15.05.2005 um 18:33:36
 
SObald ich eine 2jahrige Arbeitserlaubnis bekommen habe wollen wir heiraten. Nun ist die FRage wann er eine normale Arbeitserlaubnis bekommt? Ich gehe davon aus dass nicht sofort....aber kann er bis dahin seinen Studentenstatus behalten d.h 90 Tage arbeitsgenehmigumgsfrei arbeiten? Danke Gruss.
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Antwort #7 - 16.05.2005 um 17:10:28
 
Hallo ziutka,

es ist egal, ob du eine Arbeitnehmerfreizügigkeit oder eine als Student wahrnimmst. Auf jeden Fall darf dein Ehemann dann bei dir Wohnung nehmen (wenn du Student bist, muss der Unterhalt und Krankenversicherung gesichert sein). Dann darf er jeder Erwerbstätigkeit nachkommen.

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ktosik
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 19.05.2005 um 19:32:16
 
Hallo Ziutka,

ich bin in einer s.ähnlichen Situation und hoffentlich kann Dir ein bissle helfen:
Erstens: wenn Du seit mind. 6 Jahren legal (d.h. mit einem Visum, es reicht schon Aufenthaltsbewilligung zweck Studium) bist, bekommst Du eine unbefristete Arbeitserlaubnis EU (ich habe sie gekriegt).

Hast Du sie und heiratest Deinen Marokkaner, hat er die gleiche Aufenthaltsauflage wie Du (nachgefragt bei der Ausländerbehörde München). Ich denke, er kriegt nicht sofort unbefristete AE, sondern zuerst für 1 Jahr, aber nachher schon unbefristet.

Deine jetzige Aufenthaltserlaubnis (hast Du auch so ein "Heftchen" mit Bild?) - sei eigentlich schon Geschichte, hat man mir in der besagten AB gesagt, da seit Januar neue Gesetze, d.h. wir brauchen eigentlich nix mehr, wenn Du sehr auf ein Papierchen bestehen würdest, bekommst Du eine DIN4 Freizügigkeitsbescheinigung.

Also nix wie zum Standesamt:-)

Schöne Grüsse
Ktosik
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ziutka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 20.06.2005 um 14:45:39
 
SCHATZ!!!!!

Wie um Himmels Willen kannst DU nach 6 Jahren Studium eine unbefristete Arbeitserlaubnis bekommen?????

Meine Freundin hat eine 2jährige Erlaubnis für eine lukrative ARbeit bei der DResdner Bank bekommen!!!!   nach ihrem Uni- Abschluß........

also entweder haben sich die Gesetze soooo geändert, oder DU lebst in MÜnchen und nicht in Darmstadt......denn hier:

1. muss ich  erst einen Arbeitgeber FINDEN, der willens ist sich um meine Arbeitspapiere zu kümmern.....

2. muss das Arbeitsamt überzeugt sein, dass durch meine Arbeit kein Schaden für den lokalen Arbeitsmarkt entsteht.

so ist die normale Vorgehensweise..........zumindest bei uns


ALSO ohne Arbeitserlaubnis brauche ich bei A.gebern nicht mal an die Tür zu klopfen, andererseits kriege ich keine AE ohne Einsatz eines Arbeitgebers....Zwickmühle

Klar, wenn DU eine Arbeitsgenehmigung hast und 60 MOnate lang einen vollen Beitrag zur SOzialversicheurng gezahlt hast, kannst du eine UNBEFRISTETE Arbeitsgenehmigung bekommen.....aber das habe ich nicht........

Ciao
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ktosik
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 21.06.2005 um 16:05:31
 
Hallo Ziutka,

ich weiß leider nicht die genaue Gesetzgebung, die dies ermöglicht, aber so ist es halt - ich habe keine Vorgeschichte unter dem Titel: verheiratet mit einem Dt. oä.
Nur das, was ich schon geschrieben habe!

Ich denke, die Regelung ist sehr neu, da als ich die AE beantragt habe, wusste von dieser Möglichkeit nicht die Sachbearbeiterin im AA (ein Kollege von ihr hat Gott sei Dank gewusst:-).
Und glaub mir, wenn so was in Bayern - bah, in München möglich ist, ist 1000% möglicher in Darmstadt.
Geh zu Deiner Arbeitsagentur und frag nach. Bestimmt klappt's!
Gruss
Ktosik

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milena
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 21.06.2005 um 17:07:56
 
Zitat:
Und glaub mir, wenn so was in Bayern - bah, in München möglich ist, ist 1000% möglicher in Darmstadt.
Geh zu Deiner Arbeitsagentur und frag nach. Bestimmt klappt's!
Gruss
Ktosik


Das hast du vollkommend Recht. Wenn's in München möglich dann woanders 1000 % Zwinkernd
Schöne Grüße aus München an München disco
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milena 330904084 swiatelko14  
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ziutka
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Antwort #12 - 22.06.2005 um 20:50:23
 
LIebe Ktosik

Ich wäre DIr sehr dankbar wenn DU mir noch einmal kurz helfen würdest...

Das mit den 6 Jahren wird wohl bei mir knapp sein, weil.......

1. VIsum ausgestellt durch die deutsche Botschaft in Warschau, für 3 Monate zu STudienzwecken (erstmal keine Aufebthaltsgenehmigung!!!)

also vom 27.12.1999 bis 26.03,2000 ein 3 MOnatiges Visum zum Studiumaufenthalt
2. Aufenthaltsbewilligung (2x) zum Zweck des Studiums bis 2004

3. ab 12.09.2004 Aufenthaltserlaubnis bis 13.09.2006 grünes Büchlein mit einem Vermerk, dass vorübergehende Beschäftigung 90 Tage im Jahr nicht überschreiten darf


SO jetzt haben wir den 22. Juni 2005.  Ende des Jahres bin ich mit meinem Studium fertig und möchte mich ganz locker um Jobs bewerben. Da ich aber fester Überzeugung war dass ich mich erst um die PAPIERE kümmern muss wollte ich mich schon sogar von meinem FReund trennen....weil ich ja keine CHance habe, hier eine Arbeit zu finden.....


Wenn es aber so ist wie Du es mir schilderst, müsste ich eine unbeschränkte Arbeitserlaubnis genau Ende Dezember bekommen, weil ich dann mein Visum bekommen habe, oder erst im März. als die deutsche Behörde mir eine Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt hat??????????

Dezember 2005 also oder März2006???????......

Hat Dich die Beamte danach gefragt, ob Du eine Arbeitsstelle hast, als Du deine Arbeitserlaubnis beantragt hast?

Wie steht das ganze zu dem Freizügigkeitsverbot, das immer noch gilt?

Danke DIr und Ciao
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ktosik
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 23.06.2005 um 13:13:43
 
Czesc Ziutka,

ich versuche Dir zu helfen, soviel ich kann, bin aber kein großer Experte.
Aber der Reihe nach:

ich würde sagen, zerbrich Dir den Kopf nicht so sehr wg. der 6 Jahre. Eine Freundin hat nämlich die AE vor dem Ablauf des 6.Jahres bekommen. Ein paar Monate dürften kein Problem sein (aber ich vermute, im Endeffekt hängt alles von der Laune des Sachbearbeiters).
Ob das Visum zählt weiß ich nicht, würde aber auf ein "ja" tippen, weil Du mit solchem Visum auch 1-2 Monate hast studieren dürfen - ich bin ja auch nicht sofort zur Ausländerbehörde gerannt, um statt Visum eine AB zu bekommen. Aber danach frag die Bord-Experten, Mick usw.

Die Beamtin hat mich nicht nach einer Arbeitsstelle gefragt, diese AE ist auch nicht auf einen bestimmten Arbeitgeber beschränkt, hätte es also keinen Sinn gehabt.

Freizügigkeitsverbot (was die Arbeitskräfte angeht) besteht immer noch, aber wir sind sozusagen Ausnahme, weil wir so lange im deutschen Lande leben.

VLG und viel Glück,
Ktosik
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ziutka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #14 - 23.06.2005 um 16:50:07
 
Czesc Ktosik

Das ist aber der Hammer!!   Über solche Fakten informiert mich doch kein Mensch auf der WElt, von daher!!!! Tausendmal Danke..

ich bin sehr optimistisch, aber das mit der Laune der Sachbearbeiter ist ja schon ein anderes Thema, ..... Und stell DIr mal vor, ich wollte alles hinschmeißen und nach Berlin gehen Smiley   

Jetzt weiß ich dass ich auch mich in FRankfurt umschauen kann.


Ich muss Dir aber ehrlich sagen, diese Ecke Darmstadt- Frankfurt ist nicht gerade sympathisch, die Leute sind sehr zurückhaltend und mißtrauisch, ich fühle mich viel viel besser in Köln oder in Hannover. Vielleicht deswegen scheint Berlin keine schlechte Wahl Griesgrämig   mal schauen. Aber wenigstens ist die Lage nicht hoffnungslos, denn als ich einoge Arbeitgeber danach gefragt habe ob sie sich um meine AE kümmern würden, hat keiner so richtig Lust darauf gehabt.

Ohne Beziehungen geht es auch hier nicht mehr......

Was machst Du denn so in München??? erzähl mal was

Ich freue mich DIch kennengelernt zu haben, weil Du nicht die Sorte der Menschen bist, nach dem Motto, ich weiß etwas, sage aber niemanden..........

LIebe Grüsse und vielen vielen Dank.......



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