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Frage zu Visum im Reisepass (Gelesen: 966 mal)
Nadine29
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07.04.2005 um 10:01:31
 
Guten Morgen Smiley

ich bin sehr happy, mein Freund ist seit gestern hier in Deutschland. In seinem türkischen Reisepass steht bei Visum. „Aufenthaltsanzeige ABH“ was bedeutet das??

Müssen wir uns jetzt gleich bei der ABH melden? Wir hatten, das Visum für Heirat Deutschland beantragt. Ich dachte das wir jetzt erstmal zum Standesamt und zu meiner Gemeinde-Einwohnermeldeamt ihn anmelden Dann nach der Hochzeit bei der ABH......oder ???

Liebe Grüsse
Nadine


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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #1 - 07.04.2005 um 10:13:04
 
Zitat:
Ich dachte das wir jetzt erstmal zum Standesamt und zu meiner Gemeinde-Einwohnermeldeamt ihn anmelden


Hallo Nadine,

erstmal Glückwunsch zur Einreise deines Zukünftigen.

Wenn er sich beim EWO anmeldet, wird das im Normalfall an die ABH übermittelt, d.h. die Aufenthaltsanzeige ist damit erfüllt. Frag zur Sicherheit telefonisch bei der ABH nach, aber es dürfte ausreichend sein. Nach der Eheschließung erfolgt dann die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in der ABH.

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Nadine29
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 07.04.2005 um 15:37:56
 
Vielen herzlichen Dank.

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