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@ Nuan (Gelesen: 1.245 mal)
ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag @ Nuan
07.04.2005 um 08:08:40
 
Hallo Nuan,

leider ist durch das Gesabber eines ............ (selbst zensiert) dein Post geshreddert worden  Smiley

Ich wollte zu dem dummen Gelaber noch was zu dem Vergleichsvorschlag des Gerichts loswerden:

Zitat:
Ein Gericht schlägt eine Vergleich nur und nur dann vor, wenn es nicht eindeutig davon überzeugt ist, dass die Klage völlig unbegründet ist oder dass sie völlig begründet ist, bzw. wenn die Erfolgsaussichten bei ca. 50% liegen.


Ist nicht grundsätzlich falsch, aber ich habe in der Vergangenheit des öfteren mit Vergleichen zu tun gehabt.

Wenn das Gericht überzeugt wäre, dass die Behörde unrecht hätte, wäre m.E. ein anderer Vorschlag gekommen (klaglos stellen = Stattgeben des Antrags). So in etwa:

Die Klägerin wird unter der Voraussetzung  klaglos gestellt, dass ein gegenseitiger Verzicht auf die Geltendmachung von Kosten vereinbart wird.

Auf nichts anderes ließe sich die Behörde ein, glaub mir.  Zwinkernd

Grüße
Ronny

@ Mick:  [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] für den Rausschmiß  :anbet
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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nuan
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Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: @ Nuan
Antwort #1 - 07.04.2005 um 10:22:54
 
Danke für eure Antworten
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