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Zustimmung der Agentur für Arbeit (Gelesen: 5.754 mal)
anajid69
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Zustimmung der Agentur für Arbeit
06.04.2005 um 22:24:33
 
Guten Abend!!!

Es geht um Folgendes:

Nach Deutschland kam ich (aus Bosnien) im September 1999, um mein Germanistik/Pädagogik - Studium hier abzuschließen. Im Januar 2005 bekam ich das Abschlusszeugnis. Die Kindertagesstätte, in der ich schon seit Januar 2003 tätig bin, hat mir eine unbefristete Stelle ab dem 01. April 2005 als pädagogische Fachkraft angeboten. Am 10. Februar 2005 habe ich dann den Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis bei der AB gestellt. Dort wurde mir gesagt, das dieses Verfahren ca. 2-3 Wochen dauert, weil die Bundesagentur für Arbeit die Zustimmung erteilen muss. Ich habe in den ersten 6 Wochen immer wieder bei der AB angerufen, leider gab es keine Neuigkeiten. Dann bin ich am 22. März 2005 zum Arbeitsamt gegangen, um dort nachzufragen. Die Sachbearbeiterin teilte mir mit, dass sie davon ausgeht, dass mein Antrag bis zum 01. April 2005 bearbeitet wird. Am 31. März 2005 ging ich wieder hin - da hieß es: Ein Formular fehlt, besser gesagt, die Stellenbeschreibung. Die Stellenbeschreibung hatten sie aber in der Form eines Briefes erhalten, womit sie sich nicht zufrieden stellten. D.h. dass ich erst nach 7 Wochen die Möglichkeit bekommen habe, den Antrag vollständig abzugeben.  Fragezeichen Hätten die SachbearbeiterInnen bei der AB mir nicht sofort mitteilen können, dass ich dieses Formular bei dem Arbeitsamt abholen muss?  :stampf: Auf jeden Fall wurde auch dieses Formular ausgefüllt und an das Arbeitsamt am 04. April 2005 gefaxt. Am 05. April suchte ich wieder das Arbeitsamt auf und fragte nach, wie lange es diesmal dauern wird. Niemand konnte mir darauf eine Antwort geben. Am 07. April 2005 sind es genau 8 Wochen, seitdem ich den Antrag stellte. Was kann ich tun, um dieses Verfahren endlich zu beschleunigen???   :nix

Liebe Grüße,
Anajid
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Mick
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Antwort #1 - 06.04.2005 um 22:36:59
 
Hi,
ich gehe davon aus, dass die Agentur eine Vorrangs-
prüfung durchziehen muss. Und die konnte erst starten,
als auch die Stellenbeschreibung vorlag. Somit wird es
vermutlich weiter andauern, sorry, bessere Nachrichten
gibt es wohl nicht.

Ergänzung:
Für die Stellenbeschreibung gibt es ein offizielles Formular,
welches in der Regel bereits durch die ABH ausgegeben
wird. Schon komisch, dass es nicht so geschehen ist. Aber
vielleicht hat auch der Arbeitgeber einfach das falsche ge-
schickt?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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anajid69
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 06.04.2005 um 23:21:35
 
Hallo Mick,

danke für die schnelle Antwort! Jetzt bin ich aber erst recht sauer... weil das heißt, dass die SachbearbeiterInnen bei der ABH mir dieses Formular geben konnten, aber irgendwie doch nicht gemacht haben. Als ich das erste Mal nachgefragt habe, was ich nach dem Studium unternehmen muss, um hier weiterhin beschäftigt zu bleiben, bekam ich diese Mail:

Sehr geehrte Frau xxxxxx,

reichen Sie nach Abschluss Ihres Studiums (jedoch vor Ablauf Ihrer
Aufenthaltsgenehmigung!) einen Antrag auf Verlängerung der
Aufenthaltsgenehmigung bei der Ausländerbehörde ein. Sie erhalten den Antrag
bei den Bürgerämtern oder direkt bei der Ausländerbehörde.
Legen Sie dem Antrag den Nachweis über den Abschluss des Studiums und eine
Bescheinigung des zukünftigen Arbeitgebers
bei. Eine Prüfung erfolgt dann
nach Aktenlage, ob Erfolgsaussichten bestehen, kann jetzt noch nicht gesagt
werden.

Der Antrag kann zusammen mit Ihrem Nationalpass und den Unterlagen beim
Bürgeramt oder direkt bei der Ausländerbehörde abgegeben werden.

Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxxxxxx
Ordnungsamt


Dies habe ich dann auch gemacht...

Wie kann und darf so etwas vorkommen?
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Mick
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Antwort #3 - 06.04.2005 um 23:26:33
 
Hallo Anajid,

die Frage, wie welche Vordrucke ausgegeben werden, wird unterschiedlich behandelt. Der Vordruck "Stellenbeschreibung" ist ein Vordruck der Arbeitsagentur, nicht der ABH. Bei uns ist es quasi Service, dass wir diesen rausgeben. Muss aber nicht zwangsläufig überall so sein. Der Arbeitgeber ist auch nur der Agentur gegenüber verpflichtet, genaue Auskünfte zur Stelle zu geben.

Aber die Info's an Dich waren sicher zu mager, das wäre zu kritisieren. Ich will die ABH nicht zu sehr in Schutz nehmen, aber vergiss nicht, dass auch diese noch den Umgang mit dem neuen ZuwG lernen müssen, und dass sich hier noch eine brauchbare Routine entwickeln muss.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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anajid69
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 06.04.2005 um 23:43:58
 
Hallo Mick,

klar kann ich es verstehen, dass es einige Zeit dauern wird, dass alles so läuft, wie man es sich wünscht. Trotzdem frage ich mich nur, wann hätte ich es erfahren, dass dieses Formular fehlt... es hieß es auch, dass die einzige Anlaufstelle für die Antragsteller die ABHs sind und dass ABH und AA dies intern regeln...
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anajid69
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 09.04.2005 um 10:40:38
 
Gibt es überhaupt eine Bearbeitungsfrist bei der Agentur für Arbeit? In welchem Zeitraum sollte eine Zustimmung erteilt werden?
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bogus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 13.04.2005 um 18:57:36
 
Hallo Anajid,

Du bist nicht allein. Ich habe auch im Febuar schon bei ABH  AE beantragt, bis jetzt ist immer noch gar nichts. Es gibt keine gesetzliche verbindliche Bearbeitungsfrist sofern ich weiss. Aber ABH geht davon aus, dass es nicht mehr als 6 wochen dauern wird. Weiss nicht ob unsere Fall eher extrem sind or alle zur Zeit so ewig lang warten müssen.
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anajid69
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 14.04.2005 um 20:12:27
 
Ich weiß selbst nicht mehr, was ich denken soll. Bis heute noch keine Antwort und niemand kann mir sagen, wie lange es noch dauert...  :sauer:
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monel
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Antwort #8 - 15.04.2005 um 11:45:36
 
Hallo!

Der Thread hat mich erinnert, mich auch  für mein AEverlängerung um das procedere zu kümmern. Habe bei meiner AA angerufen, sie sagten, daß die ABH die Formulare für Stellenbeschreibungen verteilt. Das scheint tatsächlich ganz unterschiedlich gehandhabt zu werden.
Was ich aber auch bemängele ist, daß man oft auf diese Dinge nicht aufmerksam gemacht wird und jeder Info selbst hinterherlaufen muss, bzw. erst mal "vor die Wand fährt", weil man nichts weiss.

Meine jährliche Arbeistmarktprüfung hat bisher übrigens immer min-de-stens 6 Wochen gedauert, manchmal auch mehr als 8.

Viel Erfolg weiterhin!
monel
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anajid69
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 17.04.2005 um 11:02:46
 
Hallo Monel,

sag bloß nicht, dass du einmal im Jahr dieses Verfahren durchlaufen musst  Ärgerlich. Ich habe gehofft, dass ich, wenn überhaupt, eine AE bekomme, durch sie ich berechtigt werde, 2 bis 3 Jahre zu arbeiten. Ich habe jetzt schon Schlafstörungen... und wenn ich jedes Jahr so etwas erleben muss, dann weiß ich nicht, ob ich überhaupt dazu bereit bin... Ich bin richtig verzweifelt...  weinend
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mira_cle
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #10 - 17.04.2005 um 15:21:32
 
Hallo,
ich wollte mich nur melden und dir sagen, dass du dir keine so große Sorgen machen brauchst. Ich habe das gleiche Prozedere wie du gerade hinter mir! Und es hat sich gelohnt: ich habe jetzt endlich meine Arbeitserlaubnis!  [beifall=beifall.gif]
Das ganze war genau wie von dir beschrieben: Ich habe letztes Jahr mein Studium abgeschlossen, hatte auch schon einen Arbeitgeber gefunden und ging Anfang Januar zur Ausländerbehörde und habe da den Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis mit Änderung des Aufenthaltszwecks beantragt (Studium -> Arbeit). Damals wurde mir gesagt, dass das gnaze 4 bis 6 Wochen dauern wird. Da ich nach 6 Wochen immernoch nichts gehört habe ging ich zum zuständigen Arbeitsamt um mich selbst zu erkundigen, denn die ABH ist ohne die Zustimmung des AA auch mit gebundenen Händen. Was war da meine Überraschung, als mir im AA mitgelteilt wurde, dass dieses Formular mit der Stellenbeschreibung noch fehlt! Mein ABH hatte gar nichts davon erwähnt. Und mein Arbeitgeber wollte zu der Zeit, dass ich sofort anfange. Ich war damals den Tränen nahe, weil ich wusste, dass das ganze mindestens noch 6 Wochen dauern wird. Das Formular haben wir dann ausgefüllt und ich kann dir dazu einen Tipp geben: Dein Arbeitgeber muss da ankreuzen, dass er an anderen vom AA vorgeschlagenen Arbeitnehmern nicht interessiert ist und dies in einem separaten Brief auch begründen. Da soll er reinschreiben, warum ausgerechnet du mit deiner Qualifikation für die Stelle geeignet bist. Da soll er möglichst auf Erfahrungen und Qualifikationen von dir eingehen, die nicht jeder vorweisen kann  Zwinkernd
Und so hat es bei mir dann noch 8 Wochen gedauert (also insgesamt über drei Monate) und nach mehrmaligem Nachfragen und Drängen meinerseits hat dann das AA endlich die Zustimmung gegeben, aber nur für ein Jahr. Danach ist mir vom ABH gesagt worden, dass, solange ich noch dieselbe unbefristete Stelle habe, de Verlängerung problemlos klappen sollte.
Also, nicht verzweifeln, weiter kämpfen und nicht locker lassen Smiley Du muss bei den Behörden immer Präsenz zeigen.
Gruß,
mira_cle
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anajid69
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Antwort #11 - 17.04.2005 um 19:15:54
 
1000 Dank, mira_cle! Du hast mir wirklich Hoffnung gegeben! Allerdings könnte ich die Wände hoch gehen  explo, wenn ich daran denke, dass die AE nur für ein Jahr verlängert wird - eine Frechheit finde ich, wenn ich schon eine unbefristete Stelle nachweisen kann!

Lieben Gruß  Kuss
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monel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #12 - 17.04.2005 um 20:25:33
 
Hallo anajid 69,

Bei mir war und ist es auch so, daß die Zustimmung immer nur für ein Jahr gegeben wurde, nachdem die jährliche Vorrangprüfung durch die AA (für mich) erfolgreich  durchlaufen war. Das geht bei mir seit 2000 so. Allerdings gibt es vielleicht Unterschiede -ich habe die Arbeitserlaubnis aufgrund "öffentlichen Interesses" bekommen, u.U. ist es in manchen anderen Berufen einfacher. ???
Ich kenne einen ausländischen Sportler, der nach der Vorrangprüfung die Zustimmung direkt für 2 Jahre bekam, sowas gibt es auch.

Aber alles in allem ist es doch jedes Jahr ein ätzender Nervenkrieg,  Traurigdas erlebe ich auch so. Nach 5 Jahren soll ja angeblich die Vorrangprüfung entfallen - ich wünsche Dir jedenfalls, daß Du die Arbeitserlaubnis bekommst!

Alles Gute - monel
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anajid69
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Antwort #13 - 17.04.2005 um 21:34:13
 
Danke, monel! Ich werde mich melden, sobald ich irgendetwas erfahre...

1000 liebe Grüße...
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Antwort #14 - 19.04.2005 um 16:14:23
 
Was, unglaublich, man muss also trotz unbefristeter Vertrag jedes Jahr befürchten sein Arbeitsplatz zugunsten eines anderen zu verlieren? Und was passiert wenn die dann doch jemand finden, muss man dann sofort packen und raus aus dem Land? Es werden doch überhaupt keine Perspektiven geboten!  :nix
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