Liebes info4alien-Team,
als ich diesen Flyer vom BMI gelesen habe, war ich erst mal ziemlich erleichtert, denn ich wurde 1996 eingebürgert und 1998 ebenfalls auch gleichzeitig wieder türkische Staatsbürgerin (bin 1977 geboren). Also vor 2000 (Inlandsklausel).
Nur bin ich dann im Internet auf folgende Aussage gestossen:
Zitat:
'Angesichts der Änderung der Rechtslage seit 1. Januar 2000 sind je nach dem Zeitpunkt der Wiedereinbürgerung zwei Fallgruppen zu unterscheiden:
1. Wer vor diesem Zeitpunkt die türkische Staatsangehörigkeit erworben hat und damals in Deutschland lebte, hat die deutsche nicht verloren. Die Behörde kann aber unter Umständen die Einbürgerung in Deutschland zurücknehmen und die Rücknahme darauf stützen, dass der Deutsch/Türke die Einbürgerung erschlichen hat, weil er von Anfang an die Wiedereinbürgerung in der Türkei beabsichtigte.
2. Wer nach dem 1. Januar 2000 auf seinen Antrag die türkische Staatsangehörigkeit erhalten hat, hat damit seine deutsche verloren. Dafür kommt es nicht darauf an, ob der Antrag vor oder nach diesem Zeitpunkt gestellt war. Außerdem ist es unerheblich, ob türkische Behörden diese Praxis geduldet oder gefördert haben. Schließlich ist der Verlust auch nicht von einem Verschulden abhängig. Unabhängig davon kann bei den Betroffenen angenommen werden, dass sie gerade wegen der heftigen Auseinandersetzungen um den „Doppelpass“ die Rechtslage sehr wahrscheinlich genau kannten und daher wussten, dass die früher auf einem Umweg erreichbare Chance einer zweifachen Staatsangehörigkeit mit der Reform von 2000 beseitigt worden war. '
Quelle:
http://www.migrationsrecht.net /modules.php?name=News&fil e=article&sid=179
Was stimmt denn nun? Ich lebe seit 2 Jahren in der Türkei und werde im Sommer hier heiraten. Anschliessend muss ich diese Ehe ja dann auch in Deutschland anerkennen lassen bzw die Namensaenderung im Perso beantragen. Worauf kann ich mich denn nun verlassen? Und gibt es einen günstigen Weg, wie ich offiziell belegen kann, dass ich eben - falls das o.g. Zitat doch nicht zutrifft - beide Staatsbürgerschaften behalten darf?
Andererseits musste ich damals auch unterschreiben, dass ich meine bisherige Staatsbürgerschaft abgeben muss, wenn ich Deutsche werden will. Ich kann mich aber nicht mehr erinnern, ob das eine Wiedereinbürgerung explizit damals verboten hatte. Und meine Einbürgerunsurkunde steht noch in einem Karton bei meinem Ex-Freund in München. Da ich aber beide Paesse habe, meinte das dt. Konsulat hier am Telefon zu mir, dass sie nichts für mich tun koennen (Papiere besorgen oder Pass aendern etc.), da ich hier in Istanbul ja rechtlich gesehen eine Türkin bin und somit das dt Konsulat nicht für mich zustaendig sei...
Ist das alles kompliziert! Haett ich mich damals doch nicht breittreten lassen auf dem türkischen Konsulat und gleich die Pembe Kart genommen, wie ich es ursprünglich vor hatte. Dass ich spaeter dann doch mal ausgerechnet in der Türkei landen wuerde, haett ich mir ja nie vorstellen koennen, so kann man sich irren!
Bin über jede kompetente Antwort froh...
Danke schon mal fürs Lesen!!!!
Und viele Gruesse aus Istanbul,
Dilaraflies