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Widersprüchliche Aussagen BMI / doppelte Staatsbür (Gelesen: 6.596 mal)
dilaraflies
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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04.04.2005 um 14:57:31
 
Liebes info4alien-Team,

als ich diesen Flyer vom BMI gelesen habe, war ich erst mal ziemlich erleichtert, denn ich wurde 1996 eingebürgert und 1998 ebenfalls auch gleichzeitig wieder türkische Staatsbürgerin (bin 1977 geboren). Also vor 2000 (Inlandsklausel).

Nur bin ich dann im Internet auf folgende Aussage gestossen:

Zitat:
'Angesichts der Änderung der Rechtslage seit 1. Januar 2000 sind je nach dem Zeitpunkt der Wiedereinbürgerung zwei Fallgruppen zu unterscheiden:

1. Wer vor diesem Zeitpunkt die türkische Staatsangehörigkeit erworben hat und damals in Deutschland lebte, hat die deutsche nicht verloren. Die Behörde kann aber unter Umständen die Einbürgerung in Deutschland zurücknehmen und die Rücknahme darauf stützen, dass der Deutsch/Türke die Einbürgerung erschlichen hat, weil er von Anfang an die Wiedereinbürgerung in der Türkei beabsichtigte.

2. Wer nach dem 1. Januar 2000 auf seinen Antrag die türkische Staatsangehörigkeit erhalten hat, hat damit seine deutsche verloren. Dafür kommt es nicht darauf an, ob der Antrag vor oder nach diesem Zeitpunkt gestellt war. Außerdem ist es unerheblich, ob türkische Behörden diese Praxis geduldet oder gefördert haben. Schließlich ist der Verlust auch nicht von einem Verschulden abhängig. Unabhängig davon kann bei den Betroffenen angenommen werden, dass sie gerade wegen der heftigen Auseinandersetzungen um den „Doppelpass“ die Rechtslage sehr wahrscheinlich genau kannten und daher wussten, dass die früher auf einem Umweg erreichbare Chance einer zweifachen Staatsangehörigkeit mit der Reform von 2000 beseitigt worden war. '

Quelle: http://www.migrationsrecht.net /modules.php?name=News&fil e=article&sid=179


kopfhau
Was stimmt denn nun? Ich lebe seit 2 Jahren in der Türkei und werde im Sommer hier heiraten. Anschliessend muss ich diese Ehe ja dann auch in Deutschland anerkennen lassen bzw die Namensaenderung im Perso beantragen. Worauf kann ich mich denn nun verlassen? Und gibt es einen günstigen Weg, wie ich offiziell belegen kann, dass ich eben - falls das o.g. Zitat doch nicht zutrifft - beide Staatsbürgerschaften behalten darf?

Andererseits musste ich damals auch unterschreiben, dass ich meine bisherige Staatsbürgerschaft abgeben muss, wenn ich Deutsche werden will. Ich kann mich aber nicht mehr erinnern, ob das eine Wiedereinbürgerung explizit damals verboten hatte. Und meine Einbürgerunsurkunde steht noch in einem Karton bei meinem Ex-Freund in München. Da ich aber beide Paesse habe, meinte das dt. Konsulat hier am Telefon zu mir, dass sie nichts für mich tun koennen (Papiere besorgen oder Pass aendern etc.), da ich hier in Istanbul ja rechtlich gesehen eine Türkin bin und somit das dt Konsulat nicht für mich zustaendig sei...

Ist das alles kompliziert! Haett ich mich damals doch nicht breittreten lassen auf dem türkischen Konsulat und gleich die Pembe Kart genommen, wie ich es ursprünglich vor hatte. Dass ich spaeter dann doch mal ausgerechnet in der Türkei landen wuerde, haett ich mir ja nie vorstellen koennen, so kann man sich irren! lachen

Bin über jede kompetente Antwort froh...

Danke schon mal fürs Lesen!!!!

Und viele Gruesse aus Istanbul,
Dilaraflies
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Antwort #1 - 04.04.2005 um 15:55:43
 
Zitat:
1. Wer vor diesem Zeitpunkt die türkische Staatsangehörigkeit erworben hat und damals in Deutschland lebte, hat die deutsche nicht verloren. Die Behörde kann aber unter Umständen die Einbürgerung in Deutschland zurücknehmen und die Rücknahme darauf stützen, dass der Deutsch/Türke die Einbürgerung erschlichen hat, weil er von Anfang an die Wiedereinbürgerung in der Türkei beabsichtigte.


ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses vor gericht durchzusetzen ist. :richter

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Ralf
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Antwort #2 - 04.04.2005 um 16:01:05
 
Zitat:
kopfhau
Was stimmt denn nun?


Hallo!

Ich sehe hier keinen Widerspruch. Das erste bezieht sich auf Personen, die vor dem 1.1.2000 die fremde Staatsangehörigkeit (wieder) angenommen haben, das zweite auf den Zeitraum danach. Entscheidend ist jeweils, zu welchem Zeitpunkt der Erwerb wirksam geworden ist.

Rücknahmeverfahren, wie im Punkt 1 genannt, sind mir bisher nicht bekannt geworden.
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Antwort #3 - 04.04.2005 um 16:04:01
 
Zitat:
ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses vor gericht durchzusetzen ist. :richter


Ich auch nicht. Erstens war und ist es nicht illegal, eine andere Staatsangehörigkeit anzunehmen, zweitens wird es die Behörde kaum nachweisen können, dass der Widererwerb von Anfang an beabsichtigt war. Selbst dann kann von Erschleichung m.E. keine Rede sein, da zum Zeitpunkt der Einbürgerung die Voraussetzungen ja tatsächlich erfüllt waren.
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dilaraflies
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 04.04.2005 um 16:06:09
 
Danke für Eure Antworten!  :blum

Aber wie kann ich das belegen, denn nicht alle Behoerden werden mit der Inlandsklausel so vertraut sein. Wenn ich mir die Einbürgerungsurkunde noch mal schicken lasse (1996) und einen Auszug aus meinem türk. Familienbuch (in dem steht, dass ich 1998 wieder eingebürgert worden bin und seit dem zwei Staatsbürgerschaften innehabe) und immatrikulationsausweise aus dem Jahre 1998 vorlege, muesste das ja reichen. Ist aber doch sehr umstaendlich.
Kann man sich so etwas nicht 'offiziell' im Pass eintragen lassen? Und ist das deutsche Konsulat da wirklich nicht mein Ansprechpartner? (ich kann doch nicht einfach mal so nach Deutschland fliegen, um meinen Papierkram zu erledigen... jedenfalls jetzt noch nicht). Wenn ich geheiratet habe, wird es ja dann auch noch mal kompliziert...

Sorry, es ist doch alles einfach zum  cry: aber Gott sei Dank gibt es solch ein Forum!

Danke noch mal!

Gruesse
Dilaraflies
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Antwort #5 - 04.04.2005 um 16:10:57
 
Zitat:
Wenn ich mir die Einbürgerungsurkunde noch mal schicken lasse (1996)


solltest du auf jedenfall tun. ist ja dein einziger nachweis, dass die deutsche staatsangehörigkeit erworben wurde. ausweis und paß haben nicht die gleiche aussagekraft.

der wiedererwerb ist doch sicher übers konsulat in deutschland erfolgt. gibts da ne urkunde drüber. an dieser urkunde kann man doch sehen wo und wann das erfolgt ist.
gleichzeitig noch ein nachweis,dass du darmals in deutschland gelebt hast. evtl meldebescheinigung. dann sollte dir nichts passieren können.
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Antwort #6 - 04.04.2005 um 16:33:29
 
Zitat:
Aber wie kann ich das belegen,

Durch die Urkunde über den (Wider)Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit. Darin wird ja das Datum des Erwerbs stehen.

Zitat:
denn nicht alle Behoerden werden mit der Inlandsklausel so vertraut sein.

Zumindest die zuständigen Behörden sollten dies aber wissen.  Zwinkernd

Zitat:
Wenn ich mir die Einbürgerungsurkunde noch mal schicken lasse (1996) und einen Auszug aus meinem türk. Familienbuch (in dem steht, dass ich 1998 wieder eingebürgert worden bin und seit dem zwei Staatsbürgerschaften innehabe) und immatrikulationsausweise aus dem Jahre 1998 vorlege, muesste das ja reichen.

Ja, zusätzlich musst du aber auch nachweisen können, dass zum Zeitpunkt des Wiedererwerbs der türkischen Staatsangehörigkeit ein Wohnsitz in Deutschland bestand (z.B. durch eine Meldebescheinigung der damaligen Wohngemeinde)

Zitat:
Ist aber doch sehr umstaendlich.

Tja. Kann man aber nicht ändern. :nix

Zitat:
Kann man sich so etwas nicht 'offiziell' im Pass eintragen lassen?

Nein. In einem Pass können ja keine Vermerke stehen, die andere Staatsangehörigkeiten betreffen.

Zitat:
Und ist das deutsche Konsulat da wirklich nicht mein Ansprechpartner? (ich kann doch nicht einfach mal so nach Deutschland fliegen, um meinen Papierkram zu erledigen... jedenfalls jetzt noch nicht).

Zu Fragen der deutschen Staatsangehörigkeit ist das deutsche Konsulat auf jeden Fall Ansprechpartner. So lange niemand deine deutsche Staatsangehörigkeit anzweifelt, besteht aber eigentlich kein Handlungsbedarf.
Bei anderen Angelegenheit (z.B. der Heirat) musst du dich natürlich mir den türkischen Behörden auseinandersetzen.
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dilaraflies
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 04.04.2005 um 16:42:19
 
Meine Herren... BESTEN DANK!!!!!!

[beifall=beifall.gif] :blum :happy:

Gruesse von
Dilaraflies
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 06.04.2005 um 22:42:10
 
Ich habe den Eindruck, dass dieses hier zu einen deutsch / türkischen Forum verkommt.

Ich halte es nämlich für keine so überaus wichtige Frage des Ausländerrechts, wie diese Mehrstaatigkeits-Konstrukteure mit ihren Problemen umgehen.

Ich sehe es auch nicht ein, dass jemand sich die deutsche Staatsbürgerschaft erschlichen hat, indem er seine (türkische) aufgegeben hat im vollen Bewusstsein der Absicht, diese gleich nach Erlangung der dt. Staatsangehörigkeit wieder zu beantragen.

Im Gegensatz zu vielen anderen Themen, bei denen die Betreiber rigoros gegen  Nachfrage nach "Schlupflöchern" wettern und vorgehen (UND DAS ZU RECHT!!!), besteht hier ein unendliches Verständnis für die Tricksereien unserer türkischen Mitbürger.

Wisst ihr eigentlich, was die Türkei für ein Staat ist ?
Wisst ihr, wie die Türkei mit ihrem grössten Dichter Nasim Hikmet umgegangen ist?
Wisst ihr, welche Folterberichte es bei Amnesty über die Türkei gibt ?

Und dann wird hier lang und breit über die Probleme von Leuten diskutiert, die unbedingt nach Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit wieder die Staatsangehörigkkeit in einem Folterstaat aktiv erworben haben.

Nein, Danke.
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Caya
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Antwort #9 - 06.04.2005 um 22:49:02
 
Liebe i4a-team!
Bitte unternimmt was.
Ich kann auch so frech sein wie unser LIEBER(!) Stalin. Aber dies gehört nicht zu unserem Forum.

LG
Caya
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Nilats_Fesoj
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 06.04.2005 um 23:08:01
 
schau nach:

Johannes 18,23
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Caya
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Antwort #11 - 06.04.2005 um 23:17:59
 



Wenn die Dummen in der Überzahl sind, haben die Schlauen unrecht!
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Antwort #12 - 06.04.2005 um 23:49:33
 
... is gone!

laola

Schade, daß er wahrscheinlich wieder kommt... Vielleicht dieses Mal als Reltih Floda?

Abu
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Antwort #13 - 07.04.2005 um 01:08:48
 
Zitat:
Reltih Floda


... werden wir zu verhindern wissen. Smiley
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chij
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Antwort #14 - 07.04.2005 um 01:12:19
 
Zitat:
schau nach:

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etwas offtopic, aber:

Nilats_Fesoj=...

quod erat demonstrandum

chij
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