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verwirrendes SChreiben(zumindestens für mich) (Gelesen: 3.357 mal)
ratlos
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schaun wir mal!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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04.04.2005 um 10:40:48
 
Hallo alle zusammen!

Mein Freund bekam jetzt ein Schreiben von seiner zuständigen Ausländerbehörde das er bis zu einem bestimmten Datum einen Pass oder ein Passersatzdokument vorlegen soll.
Wenn das nicht geht soll er seine "permanten" Bemühungen zur Beschaffung vorlegen soll.

Meine Frage wäre jetzt wie solche "permanenten Bemühungen" aussehen könnten?
Ehrlich gesagt hätte ich da jetzt keine wirkliche Idee wie man das nachweisen kann.
Aber ich hoffe das hier die "Experten" mir da weiterhelfen könnten!

Desweiteren las ich hier grad was zum Thema Vaterschaftsanerkennung.
Reicht dazu wirklich eine Duldung aus?
Er muss doch beim Jugendamt doch auch eine Geburtsurkunde vorlegen...oder seh ich das falsch?Und dann beim Standesamt zur Beurkundung für das Kind doch auch...oder?

Hoffe ihr habt Rat für mich!  :nix

LG Smiley
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Niemand hat mich gefragt ob ich leben will, also hat mir auch niemand vorzuschreiben wie ich zu leben habe!
 
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ratlos
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schaun wir mal!


Beiträge: 13
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #1 - 04.04.2005 um 10:48:04
 
Hallo nochmal!

Noch einen kleinen Nachtrag:

In dem Schreiben von der Ausländerbehörde steht auch drin das wenn er keinerlei Bemühungen vorlegt schonmal drauf hingewiesen wird das keine Arbeitserlaubnis mehr erteilt bzw verlängert wird.

Die haben sie ihm aber das letzte mal schon nicht mehr verlängert.

Muss man das jetzt verstehen?

Oder heißt das das sie ihm eigentlich das letzte mal noch eine Verlängerung hätte geben können/müssen...wie auch immer.

Irgendwie ist das alles ziemlich kompliziert.

Auch steht noch in dem Schreiben das eine Beschaffung vom Pass über seine Botschaft selbstverständlich möglich und auch zumutbar ist.
Wenn das möglich wäre hätte er mit Sicherheit schon einen Pass.
Oder verstehe ich den Satz schon wieder falsch? ??? öhm
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Samfro
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #2 - 04.04.2005 um 16:05:46
 
Zitat:
Wenn das möglich wäre hätte er mit Sicherheit schon einen Pass.


so selbstverständlich ist das nicht. Lippen versiegelt
das schreiben hört sich nach einem standartschreiben an.
Aber man kann seine bemühungen der passbeschaffung durch z.b. bescheinigungen nachweisen. oder in dem man sich schon mal die unterlagen, die für die passbeschaffung erforderlich sind, besorgt.

wo ein wille, da auch ein weg öhm oft liegt es an einem selber. wenn ich zur botschaft gehe und hab keine unterlagen dabei und sage ich bin der und der dann bekomme ich da nicht. ich doch ganz logisch. viele meinen dann aber an der stelle sie hätte damit schon alles getan. FALSCH :indy

P.S.: das sollte jetzt kein persönlicher angriff sein. bitte nicht falsch verstehen öhm öhm :anbet
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Djamila
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 05.04.2005 um 01:06:25
 
Auch steht noch in dem Schreiben das eine Beschaffung vom Pass über seine Botschaft selbstverständlich möglich und auch zumutbar ist. - schrieb ratlos.

Wenn es wirklich möglich ist, einen Pass von seiner Botschaft zu bekommen, dann wird es schwer werden, zu begründen warum nicht bzw. warum es ihm nicht zuzumuten ist, seine Botschaft zwecks Passbeschaffung zu betreten, bzw. warum man ihm keinen Pass ausstellen kann. Dazu muß er sich aber erst einmal bemühen (siehe samfro ).
Da es sich bei dir wahrscheinlich um eine Deutsche handelt und es auch um das gemeinsame Kind geht, würde ich doch schon mal obiges bei ihm hinterfragen.
Aus welchem Land kommt er denn ?
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Djamila
 
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PeterLu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #4 - 05.04.2005 um 08:02:50
 
Hallo,

teile bitte ergänzend mit welche Staatsangehörigkeit dein Freund besitzt. Weshalb hat der keinen Pass und warum kann er sich keinen beschaffen? Er kann doch sicherlich aus seinem Heimatland Identitätspapiere wie z.B. Geburtsurkunde, Schulbescheinigungen, usw. schriftlich (per Einschreiben) anfordern und diese Schreiben -insbesondere die Antwortschreiben- der Ausländerbehörde zum Nachweis seiner hoffentlich erfolgreichen Bemühungen vorlegen.

Gruß
Peter
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Zak
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Beiträge: 682

i4a, Germany
i4a
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #5 - 05.04.2005 um 08:17:34
 
Hi ratlos,

das hört sich so an, als ob Dein Freund auf seine Mitwirkungspflichten gem. § 82 AufenthG hingewiesen worden ist. Gem. § 82 Abs. 3 AufenthG soll der Ausländer auf seine wesentlichen Rechte und Pflichten hingewiesen werden.

Guckst Du mal hier:
http://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsg.html


Also eingentlich nichts, warum man sich jetzt Sorgen machen müsste.


:endsm
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #6 - 05.04.2005 um 10:12:41
 
Hallo das bisher gesagte ist leider Theorie.Die Botschaften antworten nur wenn sie wollen.Von daher empfielt es sich alle chreiben /Passanträge per Einschreiben zu machen.
Ich habe hier in Berlin so einen Fall aus der Konstelation (EX UDSSR Bürger)Weder die heutige RU noch einer der hier in Frage kommenden Nachfolgestaaten geben dem mann ein pass.Ich dokumentiere alle Botschaftsbesuche bei denen ich persönlich mit dabei bin und gebe ihm dies mit zur ALB.Wenn die dies dann nicht glauben können dies ja selbst versuchen.
Es gibt (leider) keine Möglichkeiten Botschaften zu einer Antwort zu verpflichten.
peku
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