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Heiraten in Nigeria (Gelesen: 4.271 mal)
wegbegleiter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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03.04.2005 um 11:32:43
 
Hallo,

wer hat in Deutschland einen nigerianischen Staatsangehörigen geheiratet oder hat eine Eheschliessung vor?
Welche Visabestimmungen sind aktuell?
Welche Papiere, Dokumente und Urkunden sind dafür nötig?
Hat jemand Schwierigkeiten mit der deutschen Auslandsvertretung gehabt oder hat sie noch, z.B. lange Wartezeiten für Interview, uneins welche Papiere, Namensgebung, Dokumente mit eidesstaatl. Versicherungen von Brüdern und Schwestern (kompliziert wegen Vielehe),  oder sämtl.  Adressen von Onkeln, Tanten, Cousinen und Cousins werden angeblich für die Heirat benötigt usw.
Wer hat Tipps oder Reglements für diese Procedere.

Ist es besser (unkomplizierter) in Nigeria zu heiraten oder in Deutschland?

Gruss
Martin
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Nilats_Fesoj
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 03.04.2005 um 11:46:32
 
Hallo,

grundsätzlich kann ich nur davon abraten, im Ausland anstelle von Deutschland zu heiraten.

Gründe:

Variante a) Eheshliessung im Ausland, danach Einreise nach Deutchland:

1. Du musst die Papiere zusammentragen, die du für die Heirat im Ausland brauchst. Solltest du eine Ehefähigkeitsbescheinigung brauchen, muss das deutsche Standesamt mehr oder weniger die gleichen Prüfungen für dich und den künftigen Ehegatten durchführen, die für eien Heirat in Deutschland erforderlich wären. Das bedeutet, dass der "Papierkrieg" i.d.R. nicht geringer wird bei Heirat im Ausland. Alle in Deutschland zusammengetragenen papiere müssen wohl apostilliert und übersetzt werden. Voher müssen alle Papiere über den ausländischen Ehegatten apostilliert und ins Deutsche übersetzt werden (jedenfalls für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das so).

2. Die ausländische Heiratsurkunde muß (in welcher Form auch immer) den deutschen Behörden akzeptierbar gemacht werden. Je nachdem, um welches Land es sich handelt, kann dies mehr oder weniger aufwendig sein. In jedem Falle muss die ausländische Eheurkunde ins Deutsche übersetzt werden.

3. Es muss nach der Eheschliessung und der Akzeptierung/Übersetzung der Eheurkunde ein Visum zur Fam.Zus.Führung beantrag werden.


Variante b) Eheschliessung in Deutschland
1. Mehr oder weniger die Prozedur nach a) 1.
Allerdings enmtfällt die Übersetzung der deutschen Papiere.

2. Visum zur Eheschliessung beantragen. Ist von der prozedure mut a) 3. teilidentisch bis auf weniges.

3. Eheschliessung in Deutschland.


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lennart
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Antwort #2 - 05.04.2005 um 22:25:26
 
hallo wegbegleiter,
es sicher einfacher, in nigeria zu heiraten. die verlangen m.e. auch kein deutsches ehefähigkeitszeugnis. aber: wenn eine deutsche in nigeria einen nigerianer heiratet und nicht merkt, daß er schon in gültiger ehe mit einer oderer mehrerern frauen lebt, dann hat sie diese frauen (u.u. auch unterhaltsrechtlich ) "am hals" , sie kann sich nicht auf bigamie berufen, da das am eheschließungsort und nach dem heimatrecht des mannes rechtens ist.
da ist größte vorsicht geboten. gerade in diesem höchst unsicheren staat ( was das urkunden- und personenstandswesen anbelangt).
das verfahren f.d. ehegattennachzug ist natürlich hier auch besonders schwierig (auch wg. evtl. nachzugs weiterer ehefrauen und kinder).

also: lieber in deutschland heiraten wg. der rechtssicherheit.
gruß -lennart-
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anne
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Antwort #3 - 05.04.2005 um 22:29:42
 
Lennert, wie kommst du denn darauf? Wenn ein Ausländer in seinem Heimatstaat schon verheiratet war und dort eine Deutsche heiratet, ist diese Ehe in Deutschland nicht gültig wegen Bigamie.
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ronny
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Antwort #4 - 05.04.2005 um 23:35:27
 
Zitat:
Wenn ein Ausländer in seinem Heimatstaat schon verheiratet war und dort eine Deutsche heiratet, ist diese Ehe in Deutschland nicht gültig wegen Bigamie


Das würde ich so absolut nicht unterschreiben wollen.

Es kommt darauf an, ob es eine nach dem Ortsrecht gültige Ehe ist, sieht dieses bei Bigamie bereits Nichtigkeit (von Anfang an) vor, ist die Ehe in DE nicht gültig.
Gleiches gilt wenn eines der Heimatrechte die Doppelehe als absoluten Nichtigkeitsgrund kennt.

Wenn mich nicht alles täuscht, ist das nigerianische Recht so gestrickt, dass eine verbotene Doppelehe "absolut void" (im Sinne von Nichtehe) ist.

Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #5 - 06.04.2005 um 07:09:23
 
hallo anne und ronny, nigeria läßt die mehrehe m.e. zu (so auch aussage v. ronny in thema ehefähigkeit , begonnen von freundin 1401). die stammesehen bedürfen zur gültigkeit noch nicht einmal einer registrierung.
aber, anne: z.b. kann jeder marokkaner in marokko ganz legal und mit registrierung bis zu vier frauen (auch deutsche)  heiraten.  unüberschaubar wird das aber bei nicht registrierten stammesehen. (so wie in nigeria).
in deutschland kann der marokkaner sein nach heimatrecht verbrieftes recht auf 4 frauen nur deshalb nicht durchsetzen, weil nach unserem ordre public die mehrehe verboten ist.
bigamische ehen des auslands werden aber-wenn sie denn wirksam geschlossen worden sind- hier anerkannt.
bigamie gehört -aus deutscher sicht der dinge- nicht  zu den straftaten, die -wenn sie im ausland begangen worden sind - in deutschland unter das strafgesetzbuch fallen ("genuß ohne reue"). das ist aber hier sekundär: es kommt nur darauf an, daß im deutschen verfahren, gggfs. durch vertrauensanwälte, im vorfeld der eheschließung umfangreiche ermittlungen angestellt werden zum familienstand des nigerianers. das passiert natürlich nicht, wenn ein deutscher/deutsche als tourist nach nigeria fährt und dort heiratet...da kann man schnell ins offene messer laufen...

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lennart
 
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ronny
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Antwort #6 - 06.04.2005 um 07:23:57
 
Zitat:
Wenn mich nicht alles täuscht, ist das nigerianische Recht so gestrickt, dass eine verbotene Doppelehe "absolut void" (im Sinne von Nichtehe) ist.


Zitat:
nigeria läßt die mehrehe m.e. zu


Jepp Lennart, du hast Recht. Bei der prinzipiell möglichen polygamen Stammesehe (nur für Männer möglich) ist das tatsächlich so.

Ich hatte das mit Ghana verwechselt.  Zwinkernd

Aber die Grundaussage ist so, dass die bigamische Ehe nach deutschem Recht zunächst mal ohne Folgen für die Gültigkeit bleibt, sie wäre allenfalls aufhebbar. Einer big. Eheschließung im Ausland die deutschen Strafvorschriften entgegenzuhalten, ist aussichtslos wie Lennart schon geschrieben hatte.

Grüße
Ronny
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Antwort #7 - 06.04.2005 um 11:41:51
 
Auf alle Fälle ist diese Ehe,  wie Ronny geschrieben hat, aufhebbar - und das mit der Strafbarkeit habe ich schon anders gehört, da Bigamie ein Dauerdelikt ist und somit nach der Einreise auch in D begangen wird.
Aber wir schweifen ab, sorry...
Insgesamt ist es wirklich derzeit für immer mehr Paare kaum noch möglich,  in D zu heiraten. Alle Papiere für das FZV-Visum zu bekommen, ist schon schwierig genug, aber bei den Problemen mit dem Heiratsvisum kann ich gut verstehen,  dass viele es vorziehen, im Land des Partners zu heiraten - von der möglicherweise netteren Hochzeitsfeier mal ganz zu schweigen.
Gruß
Anne
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lennart
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Antwort #8 - 06.04.2005 um 16:50:38
 
hallo anne, man hört ja immer so viel  : aber schau mal bitte in die §§ 5 und 6 strafgesetzbuch, da sind die straftaten abschließend aufgeführt, die, wenn sie im ausland begangen worden sind, in der bundesrepublik geahndet werden. bigamie (viele sagen: das gegenteil von monotonie) ist nicht dabei.
gruß -lennart-
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Antwort #9 - 06.04.2005 um 16:55:29
 
Zitat:
bigamie (viele sagen: das gegenteil von monotonie)
  cry:

[beifall=beifall.gif]

Und das von einem Standesbeamten  :rofl2 :rofl2 :rofl2

Nix für ungut  grin

Grüße
Ronny
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veronica
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #10 - 26.06.2005 um 16:12:15
 
Hallo,

Ich habe eine Frage. Was wenn Ausländer in Deutschland verheiratet, heiratet in seinem Haimat? Ohne Erlaubniss von seine deutsche Frau, aber das Hauptproblem er hat noch keine Umbefristete visum nur Aufenthaltsgenehmigung.  Welches Recht hat jetzt in Deutschland? Und deutsche Frau will jetzt Scheiding. Kann er verschoben werden?

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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 27.06.2005 um 01:03:13
 
Hallo Veronica,

wenn der Ausländer schon mindestens 2 Jahre mit der Deutschen verheiratet ist und auch schon mindestens 2 Jahre in ehelicher Lebensgemeinschaft mit ihr in Deutschland lebt, hat er ein von der Ehe unabhängiges Aufenthaltsrecht erworben.
Dann würde seine Aufenthaltsgenehmigung erst einmal befristet verlängert.

Bei kürzerer ehel. Lebensgemeinschaft in D würde er sein Aufenthaltsrecht verlieren und kann zur Ausreise aufgefordert werden.

Wenn sicher ist und auch bewiesen werden kann, dass er - obwohl er bereits in Deutschland verheiratet ist - eine weitere Ehe geschlossen hat, könnte man ihn wegen Bigamie anzeigen. Ich frage mich aber, ob das viel bringt, wenn schlimmere Vergehen, so wie im Fall meiner einen Freundin, nicht einmal das Passvergehen ihres Mannes verfolgt wird ...

Viele Grüße
Janna
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lennart
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Antwort #12 - 27.06.2005 um 08:10:37
 
hallo veronica, daß mit der anzeige wg. bigamie läuft leider nicht- hab ich oben weiter schon geschrieben.
es kommt m.e. am besten eine eheaufhebung in frage gem. § 1314 (2) 3 bgb, denn es ist ja wohl eindeutig, daß die deutsche frau hier nur -wie oft- benutzt worden ist, um ein bleiberecht zu erlangen und in wahrheit die ehe mit einer landsmännin schon immer beabsichtigt war.
klassischer fall der täuschung.
wg. der f. dich milderen folgen als bei einer scheidung ist die aufhebung unbedingt vorzuziehen.
der ahb würde ich sofort mitteilen, was da gelaufen ist, damit der erschlichene aufenthaltstitel wieder aus der welt geschafft werden kann. strafverf. nach ausländerrecht.. vorschriften wird dann sicher auch gleich gegen ihn eröffnet.
gruß -lennart-
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zarah05
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #13 - 28.06.2005 um 13:58:24
 
Hallöchen,

ich bin keine Expertin , kann nur wieder mal meine eigene Live-Erfahrung erzählen:


aus meiner Vergangenheit / Ehe mit einem Ghanaen

1. Zuerst wollten wir in Deutschland heiraten: Es stimmt , die Prüfungen der Unterlagen sind gleich, ob vor, oder nach der Eheschliessung. ABER: Vorteil bei Eheschliessung im ausland: Es besteht damit sozusagen ein Recht auf Familiennachzug ( wenn alle Dokumente in Ordnung sind). Beantragt man aber Einreise zum Zwecke der Eheschliessung , kann ohne Grund abgelehnt werden . Es besteht kein Anrecht zur Einreise zwecks Eheschliessung

------Deshalb haben wir dann in Ghana geheiratet...... und so gings weiter:

2. Bei meinem Ex-Mann bestand ursprünglich der Verdacht, er sei stammesrechtlich bereits verheiratet.  Das OLG hatte damit die Ehe zur Nichtehe erklärt - auch wenn in ghana stammesrechtliche Bigamie  erlaubt ist! Erst als durch einen Vertrauensanwalt festgestellt wurde, dass das nicht stimmt, wurde die Ehe als gültig erklärt.

Ciao Zarah
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Guenter
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Antwort #14 - 28.06.2005 um 16:35:01
 
Hallo zarah05

1.) Eine stammesrechtliche ghanaische Ehe wird weder in Ghana noch in Deutschland anerkannt. Wenn so ein "Verheirateter" dann eine Deutsche heiratet, begeht er demnach keine Bigamie!
2.) Eine Ehe wg. Bigamie kann auf Antrag gerichtlich aufgelöst werden. Widerspricht ein Betroffener diesem Auflösungsbegehren, so ist der Tatbestand der Bigamie durch das Gericht zu beweisen, bis dahin ist die Ehe gültig!
Wieso mußtest Du einen Vertrauensanwalt einschalten, dies versteh´ich nicht?
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