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Erfahrungen mit OLG München (Gelesen: 6.486 mal)
Daniela
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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01.04.2005 um 18:54:07
 
Hallo,

hat hier schon jemand Erfahrung mit dem OLG München gemacht? Wie lange dauert ungefähr das Verfahren der Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim OLG München, nachdem vom Standesamt alle nötigen legalisierten Dokumente eingereicht worden sind? Vorausgesetzt natürlich, dass beim OLG alles positiv verläuft.

Bei der Deutschen Botschaft in Neu-Delhi hat man uns gesagt, dass das OLG München lange braucht, weil es besonders viel zu tun hat. Aber was heißt lange? Mein Verlobter hat ein Angebot für einen neuen Job in Indien erhalten, und er überlegt nun, ob es sich zeitlich lohnt jetzt den Arbeitsplatz zu wechseln.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank,

Daniela

P.S. Entschuldigung, falls mein Thema nicht in diese Rubrik passen sollte.  ???
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Kitty
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 07.04.2005 um 16:41:18
 
Hallo,

sorry, ich habe Deine Frage erst heute gesehen.

Unsere Papiere sind auch zum OLG Muenchen gegangen und bei uns hat es ungefaehr 3 Wochen vom Einreichen beim Standesamt bis zur Antwort gedauert. Das hatte uns auch die Standesbeamte als ungefaehre Zeit genannt gehabt. Bei Freunden von uns ging es sogar noch etwas schneller.

Gruss

Kitty
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Christian
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 07.04.2005 um 16:53:49
 
Ja, 3 Wochen hat es auch bei Freunden von mir gedauert. (deutscher mit Russin)
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Daniela
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 11.04.2005 um 01:51:19
 
Hallo,

vielen Dank für die Antworten. Hier habt mir sehr geholfen.  grin 


Daniela
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Kiki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 12.04.2005 um 11:01:36
 
Hallo,
bei uns hat es auch gut 3 Wochen gedauert. Soll aber auch schon schneller abgewickelt worden sein.
Gruss
Kiki
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eishennig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 12.04.2005 um 11:43:57
 
Zitat:
Wie lange dauert ungefähr das Verfahren der Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim OLG München, nachdem vom Standesamt alle nötigen legalisierten Dokumente eingereicht worden sind?

Bei der Deutschen Botschaft in Neu-Delhi hat man uns gesagt, dass das OLG München lange braucht, weil es besonders viel zu tun hat. Aber was heißt lange?

Hallo Daniela,

da Indien zu den
Problemstaaten
in Sachen Urkundensicherheit gehört, können Eure Dokumente doch gar nicht "legalisiert" sein, oder? Wurden die Dokumente daher bereits ersatzweise
durch die deutsche Botschaft inhaltlich überprüft
?
Wie lange hat das denn schon
gedauert
?

neugierig:
eishennig
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efriebe
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Antwort #6 - 14.04.2005 um 01:11:18
 
Hallo Daniela,

der Standesbeamte in Maisach redet immer von einer Woche, die das OLG München braucht. Da ich heute zum Standesamt hingehe und dann das OLG eingeschaltet wird, kann ich bald Genaueres sagen, wie lange es dauert....

Viele Grüße,
Elmar
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Daniela
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #7 - 16.04.2005 um 19:01:45
 
Hallo, vielen Dank noch mal für die große Resonanz  grin

Zu  Eishennig:
Ja, entschuldige, natürlich wurden die Dokumente "nur" inhaltlich überprüft.  Bei uns hat das 6 Monate gedauert, aber eigentlich wohl nur 3 Monate . Da mein Freund in Delhi wohnt aber in Kerala geboren ist, wurden die Dokumente von einem Konsulat zum nächsten geschickt. Wir haben sie Ende August bei der Botschaft in Delhi abgegeben. Seitdem ist mein Freund alle paar Wochen hin.  Es hieß aber immer, daß die Geburturkunde noch nicht zurück sei. Ende März meinte die Mitarbeiterin der Botschaft zu meinem Freund  ich sollte doch mal mit ihrer Chefin persönlich sprechen, weil es wirklich schon so lange dauert. Nachdem ich zigmal versucht habe bei ihr anzurufen und immer durchgestellt wurde aber nie jemand abnahm, habe ich dann auf gut Glück eine E-mail geschrieben, die glücklicherweise auch weitergestellt wurde. Tja, und da habe ich dann erfahren, daß das für mich zuständige Landratsamt in Deutschland schon seit dem 30.DEZEMBER die Bescheinigung erhalten hat, daß seine Dokumente überprüft und in Ordnung sind und daß alle Dokumente schon längst wieder bei der Botschaft wären.
Mein Freund war seit Dezember 3 mal bei der Botschaft. Insgesamt kann man also sagen, daß die Dokumente 6 Monate bei der Botschaft waren, aber die letzten 3 Monate  nur so "da lagen".  Auch wenn bei uns alles vielleicht ein bischen verworren war, weil nicht das Standesamt sondern wir und  Landratsamt (ist ne andere Geschichte) die Überprüfung in Auftrag gegeben haben, dachte ich eigentlich, daß die dt. Botschaft in der Lage sein sollte, richtige Informationen an Mitarbeiter weiterzugeben.  Ich kann schon sagen, daß alle Mitarbeiter zu uns immer sehr freundlich waren, trotzdem verliere ich aber langsam meine Geduld. Besonders da ich Anfang des Monats bei meinem Standesamt war, um alle Dokumente abzugeben. Da die Chefin allerdings im Urlaub ist (und zwar für 1 Monat!!) und ihrer Vertretung verboten hat, meinen Fall zu bearbeiten, da er so "außergewöhnlich ist" (ok ok ich wohne zur Zeit in einem kleinen Kaff) muß ich also noch mal fast einen Monat warten, ehe irgend etwas passiert....
Entschuldigung, für meinen Ausbruch aber so langsam werde ich wirklich wütend, obwohl ich eigentlich ein sehr geduldiger Mensch bin. Ich kann da nur hoffen, daß meine Geschichte eher ein Einzelfall ist.

Bis dann
Daniela
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efriebe
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Antwort #8 - 27.04.2005 um 10:50:23
 
Hallo zusammen,

neues vom OLG München: Nachdem wir wirklich alle Unterlagen (beglaubigt, mit Apostille, übersetzt...), die unser Standesbeamter in Maisach haben wollte, vorlegen konnten, wollte jetzt zunächst die Präsidentin des OLG eine konsularische Ledigkeitsbescheinigung, weil sie ja in Deutschland lebt... Dumm nur, sie ist längst wieder in Moskau, weil sie dort noch arbeitet...  grin

Also Anruf des Standesbeamten beim OLG: Jetzt will das OLG zusätzlich eine komplette Kopie ihres Inlandpasses (beglaubigt, mit Apostille, übersetzt).... Smiley

So langsam glaube ich, es ist besser und einfacher, in Moskau zu heiraten...  kopfhau

Viele Grüße
Elmar
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uwe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #9 - 27.04.2005 um 19:26:18
 
Elmar,

man muss sich schon eingehend mit der Materie beschäftigen, um alle Dokumente parat zu haben.

Boardlesen bildet!

Russland stellt schon seit längerem keine Ehefähigkeitsbescheinigungen mehr aus.
Daher muss das OLG von der Pflicht zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses entbinden.

Im Inlandspass steht in Russland nun mal der Familienstand.

Abhängig vom jeweiligen OLG kann gefordert werden:

Kopie des Inlandspasses, notariell beglaubigt (Vorsicht Falle: Der Notar in Russland darf das normalerweise nicht. Gut zureden.) und in Deutschland übersetzt.

Kopie des Auslandspasses mit einem Eintrag, dass der Inlandspass keine Einträge enthält, notariell beglaubigt und in Deutschland übersetzt.

Eidesstattliche Versicherung der Braut vor einem russischen Notar, dass sie nicht verheiratet ist (und von dann bis dann mit XYZ verheiratet war), in Deutschland übersetzt.

Das hatte bei mir gereicht.

Die konsularische Ledigkeitsbescheinigung ist auch nicht kompliziert. Nur dazu muss sie persönlich auf dem Konsulat erscheinen. Diese ist allerdings der Normallfall und daher kommt Dir das OLG da schon entgegen.

Alles halb so wild.

Gruß

Uwe
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efriebe
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Antwort #10 - 28.04.2005 um 12:11:40
 
Hallo Uwe,

ich habe mich gestern noch einmal mit unserem zuständigen Standesbeamten unterhalten. Der hatte bereits mehrere Heiraten Deutsch/Russisch und mir daher eine Liste aller Unterlagen zusammengestellt, die das OLG bislang angefordert hatte, um diese Befreiung von der Pflicht zur Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisse zu erteilen. Bislang genügte u.a. die Kopie des Auslandspasses und die eidesstattliche Versicherung, wenn im Inlandspass kein Eintrag (wie bei meiner Verlobten) zum Familienstand vorhanden ist. Andernfalls hätten wir nämlich bei ihrem letzten Besuch beim Konsulat vorbeigehen können - laut Standesbeamter war das aber nicht nötig...

Insofern hat das OLG also auch zur Überraschung meines Standesbeamten die Vorgehensweise nun etwas geändert...

Viele Grüße,
Elmar
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RainerE
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Antwort #11 - 28.04.2005 um 12:51:18
 
Zitat:
Eidesstattliche Versicherung der Braut


und -sofern vorhanden- der ELTERN der Braut.

Grundsätzlich lässt sich die Wartezeit beim OLG dadurch verkürzen, dass man die Gebühren nicht überweist, sondern (wenn möglich) BAR an der Gerichtskasse einbezahlt. Hat nach Auskunft meines OLG (Kammergericht Berlin) etwa 2 Wochen Zeit eingespart.
Neben der reinen "Banklaufzeit" dauert es eben auch noch eine ganze Weile bis dann der Stempel "Gebühr bezahlt" in der Akte ist. Bei Barzahlung ist das in wenigen Minuten erledigt. Vor Eingang der Gebühr bearbeitet das OLG den Antrag nicht.
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efriebe
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Antwort #12 - 12.05.2005 um 22:30:38
 
Kurzer Zwischenstand:
Nachdem das OLG München ja eine beglaubigte Kopie des Inlandspasses mit Apostille verlangt hat, hat meine Braut immerhin die beglaubigte Kopie - nur egal, wo sie auch anfragt, sie hört immer nur, dass darauf keine Apostille ausgestellt wird. Sie ist nun ziemlich ratlos und traurig (ich auch...).

Hat jemand von Euch ähnliche Erfahrungen in Moskau gesammelt und einen Tipp? Morgen werde ich auf jeden Fall mal bei meinem wirklich netten Standesbeamten anrufen und ihm die Situation schildern....

Danke,
Elmar
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RainerE
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 13.05.2005 um 10:06:10
 
Zitat:
Nachdem das OLG München ja eine beglaubigte Kopie des Inlandspasses mit Apostille verlangt hat, hat meine Braut immerhin die beglaubigte Kopie - nur egal, wo sie auch anfragt, sie hört immer nur, dass darauf keine Apostille ausgestellt wird. Sie ist nun ziemlich ratlos und traurig (ich auch...).


Das ist schon merkwürdig... dass es von OLG zu OLG doch so unterschiedlich ist, wir haben das mit einer Übersetzung des Inlandspasses durch einen bei den Deutschen Gerichten zugelassenen Übersetzer gelöst. Nix Apostille.
Nach meinem Wissen werden in Russland notarielle Abschriften (NICHT Photokopien) relativ problemlos vom Innenministerium (bzw. dessen zuständiger Aussenstelle vor Ort) apostilliert.  So haben wir das mit einer ganzen Anzahl "nicht apostillierungsfähiger" Unterlagen gemacht. Das wurde in Deutschland ohne Probleme akzeptiert.
LG Rainer

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milena
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Antwort #14 - 13.05.2005 um 18:27:01
 
In München für jede Kleinigkeit muss man sich Zeit lassen...
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Antwort #15 - 13.05.2005 um 18:43:55
 
Zitat:
In München für jede Kleinigkeit muss man sich Zeit lassen..


Na ja ist ein bißchen Off-Topic, aber trotzdem:

Wenn es um heiraten geht fällt mir immer meine Signatur  ein:

C'est le temps que tu as perdu pour ta rose qui fait ta rose si importante


Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #16 - 14.05.2005 um 08:29:26
 
wir haben in Berlin(Kammergericht) beides abgegeben. Eine notarielle Abschrift mit Apostille und eine vom deutschen Konsulat in St Petersburg beglaubigte Kopie. Beides hier in D übersetzt.

Inzwischen haben wir auch die Befreiung  :anbet disco
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Snejinka
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Antwort #17 - 14.06.2005 um 10:06:13
 
Bei uns hat es weniger als 2 Wochen gedauert. (deutsch-russisch)
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Antwort #18 - 25.06.2005 um 17:55:24
 
Hallo zusammen,

nächster Zwischenbericht: Heute kam ein Schreiben des Standesamtes, dass das OLG die "Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses" bewiligt worden ist  [beifall=beifall.gif]... Also hat eine beglaubigte Kopie mit Übersetzung, aber ohne Apostille, genügt - und es hat keine zwei Wochen gedauert... (und kostet 50 Euro...) Am Montag überweisen, mit der Quittung zum Standesamt, dann....

Das heißt: Im August wird geheiratet...  :bussi

Meine Anfrage bei der Ausländerbehörde in FFB hat ergeben, dass meine Verlobte hier heiraten kann trotz Einreise (Ende Juli) mit einem Schengen-Visum - einfach nach der Heirat zur AB gehen, sie bekommt ihre AE und muss auch nicht mehr ausreisen mit Ablauf des Visums...

So ist das Wochenende gerettet - trotz drohender Gewitterwolken am Himmel...  :prosst:

Naja, mal sehen, was noch so alles passieren kann...

Viele Grüße,
Elmar

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