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Erfahrungen mit OLG München (Gelesen: 6.487 mal)
ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #15 - 13.05.2005 um 18:43:55
 
Zitat:
In München für jede Kleinigkeit muss man sich Zeit lassen..


Na ja ist ein bißchen Off-Topic, aber trotzdem:

Wenn es um heiraten geht fällt mir immer meine Signatur  ein:

C'est le temps que tu as perdu pour ta rose qui fait ta rose si importante


Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Christian
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Wir sind glücklich !!!!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 14.05.2005 um 08:29:26
 
wir haben in Berlin(Kammergericht) beides abgegeben. Eine notarielle Abschrift mit Apostille und eine vom deutschen Konsulat in St Petersburg beglaubigte Kopie. Beides hier in D übersetzt.

Inzwischen haben wir auch die Befreiung  :anbet disco
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Snejinka
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Beiträge: 1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #17 - 14.06.2005 um 10:06:13
 
Bei uns hat es weniger als 2 Wochen gedauert. (deutsch-russisch)
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efriebe
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Beiträge: 57

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #18 - 25.06.2005 um 17:55:24
 
Hallo zusammen,

nächster Zwischenbericht: Heute kam ein Schreiben des Standesamtes, dass das OLG die "Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses" bewiligt worden ist  [beifall=beifall.gif]... Also hat eine beglaubigte Kopie mit Übersetzung, aber ohne Apostille, genügt - und es hat keine zwei Wochen gedauert... (und kostet 50 Euro...) Am Montag überweisen, mit der Quittung zum Standesamt, dann....

Das heißt: Im August wird geheiratet...  :bussi

Meine Anfrage bei der Ausländerbehörde in FFB hat ergeben, dass meine Verlobte hier heiraten kann trotz Einreise (Ende Juli) mit einem Schengen-Visum - einfach nach der Heirat zur AB gehen, sie bekommt ihre AE und muss auch nicht mehr ausreisen mit Ablauf des Visums...

So ist das Wochenende gerettet - trotz drohender Gewitterwolken am Himmel...  :prosst:

Naja, mal sehen, was noch so alles passieren kann...

Viele Grüße,
Elmar

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