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zwischen Tchad, Deutschland und Marokko (Gelesen: 1.944 mal)
Selma
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Beiträge: 11
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag zwischen Tchad, Deutschland und Marokko
30.03.2005 um 20:37:52
 
Liebe Forumer:
ich habe vor zwei Wochen in Deutschland geheiratet (bin sehr glücklich), mein Mann kommt aus Marokko. Er hat jetzt auch eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen,
ABER: ich habe jetzt eine Arbeitstelle im Tchad bekommen und wir werden in zwei Monaten dahin ausreisen. Was um Himmels Willen mache ich jetzt mit dem Aufenthaltsstatus meines Mannes? Muss er ein halbes Jahr pro Kalenderjahr in Deutschland leben um ihn zu behalten, oder genügt es wenn er mind. jedes halbe Jahr nach Deutschland einreist (was gehen würde, das erstere hingegen nicht).
Und was ist wenn er den Aufenthaltsstatus verliert? Das Problem ist dass wir ja sher gerne immer noch auf Urlaub nach Deutschland kommen würden! Heisst das dann dass er jedesmal in der Endlosprozedur ein Visum für Detschland beantragen müsste (vom Tchad aus nicht möglich)
Uff, kompliziiiiert wie das Ganze funktionniert...
Ich hoffe mir kann jemand helfen!
Herzlichen Dank schonmal im Voraus und tausend Grüße
Selma
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 30.03.2005 um 20:55:37
 
Hallo Selma,

der einzige Rat wäre:

Sprich mit der "ABH Deines Vertrauens" ob eine Verlängerung der Einreisefrist nach § 51 Abs 1 Nr 7 AufenthG in Betracht kommen könnte.

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Nilats_Fesoj
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 30.03.2005 um 21:36:48
 
Vertraue nie einer ABH.
Aber frage sie trotzdem.
Die Antwort könnte nämlich durchaus so aussehen: "Wenn eine deutsche Firma dich als ihren Angestellten ins Ausland schickt, ist das unschädlich für die AE deines Ehegatten...." (so gehört auf meiner ABH...)
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Selma
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Beiträge: 11
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 31.03.2005 um 13:38:30
 
Lieber ronny,
herzlichen Dank für die Antwort. Tja...ich werde also fragen. Aber ganz prinzipiell...BEVOR ich frage:
ich kenne mich mit der Gesetzeslage nicht aus. Würde es generell ausreichen wenn wir jedes halbe Jahr nach Deutschland reisen???
Herzlichen Dank
Liebe Grüße
Selma
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Selma
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Beiträge: 11
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 31.03.2005 um 13:40:17
 
Vielen Dank für die Antwort,
aber was bedeutet "UNSCHÄDLICH für die Aufenthaltserlaubnis meines Ehegattens??
Es ist tatsächlich so dass mich eine deutsche Firma schickt.
Liebe Grüße
Selma
Zitat:
Vertraue nie einer ABH.
Aber frage sie trotzdem.
Die Antwort könnte nämlich durchaus so aussehen: "Wenn eine deutsche Firma dich als ihren Angestellten ins Ausland schickt, ist das unschädlich für die AE deines Ehegatten...." (so gehört auf meiner ABH...)

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Nilats_Fesoj
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 01.04.2005 um 15:39:26
 
Du legst eine Bescheinigung deiner Arbeitgeberfirma vor, dass der Auslandsaufenthalt beruflich veranlasst ist. Vielleicht noch ein paar warme Worte, die unterstreichen, dass dein Auslandsaufenthalt im Interesse der deutschen Wirtschaft liegt oder so was.

Das legst Du der ABH vor. Dann solltest du eine Bescheinigung bekommen, dass der Auslandsaufenthalt nicht zum Verlust der AE führt.
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