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Heiratsvisum ist da !!! (Gelesen: 1.184 mal)
Christian
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Wir sind glücklich !!!!


Beiträge: 145

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30.03.2005 um 08:03:45
 
mal zur Abwechlung ein Jubelthread mit offenen Fragen.

Wir haben seit gestern nach einen Monat Wartezeit unser Visum zur Eheschliessung abholen koennen.

Wir waren sehr erleichtert, trotzdem bleiben mal wieder Fragen offen.

Auf der zweiten Seite des Visums(nächste Seite im Paß) waren drei Anmerkungen gestempelt.

1 "Die Aufenthaltsgenehmigung ist nur gültig für den beantragten Aufenthaltszweck"

Ich glaube das ist klar. Im Feld Anmerkungen steht, dass sie nur mich heiraten darf Smiley

2 "Erwerbstätigkeit ist nicht gestattet"

Gilt das nur für die Zeit bis zur Eheschliessung oder darf sie auch nach der Eheschlissung für eine bestimmte Zeit nicht arbeiten ?

3 "Nach der Einreise ist der Aufenthalt der Ausländerbehörde anzuzeigen"

Warum, ich dachte immer man müsse erst nach der Eheschliessung zur ABH und der Aufenthalt wird doch durch die Meldebehörde registriert. Die ABH hat unserer Ehe doch schon zugestimmt. Was haben wir bei diesen Besuch zu erwarten ?

Noch was zum Schluss. Anzahl der Einreisen ist 2. Heisst das sie darf, wenn sie bei mir ist nochmals nach Hause und wieder einreisen, bevor die Ehe geschlossen wird.

Sorry für meine naiven Fragen, aber eure Anworten beruhigen hoffentlih mein angespanntest Nervenkostüm.

Danke und Gruß aus der Ferne

Christian
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ronny
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 30.03.2005 um 09:41:41
 
Zitat:
Gilt das nur für die Zeit bis zur Eheschliessung oder darf sie auch nach der Eheschlissung für eine bestimmte Zeit nicht arbeiten ?


Hallo Christian,

das ändert sich nach der Eheschließung mit Dir, schau in den § 28 Abs. 5 AufenthG.

Zitat:
"Nach der Einreise ist der Aufenthalt der Ausländerbehörde anzuzeigen"


Das geht heute schon häufig automatisch durch die Anmeldung beim EWO, frag einfach mal bei Deiner ABH nach. Ein persönlicher Besuch ist in der Regel erst zur Erteilung der AE erforderlich.

Zitat:
Sorry für meine naiven Fragen, aber eure Anworten beruhigen hoffentlih mein angespanntest Nervenkostüm.


NP, dafür ist das Forum da.  :paletti

Viel Glück Euch beiden  :paletti

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Christian
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Antwort #2 - 30.03.2005 um 20:39:19
 
Danke Ronny,

werde mal nachfragen. ich denke schon, dass das alles in Ordnung geht.
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