Zitat:Mag sein, nur wer bezahlt im Falle einer Krankheit die nichtversicherten Krankheitskosten.
Solange sie nicht der Algemeinheit übertragen weden, ok.
Aber die die jetzt nach Gerechtigkeit rufen, sind die die hinterher als erste angelaufen kommen, Staat du mußt für meine Familie sorgen.
Und wer wie Du sagst in der privaten Kasse versichern will, gerät gerade bei Vorerkrankungen ganz schnell an die Grenze seiner Leistungsfähigkeit.
Deswegen halte ich den Nachweis eines ausreichenden KV-Schutzes unabhängig von den Regelungen für unverzichtbar.
Ronny
Ach Ronny,
Du hast ja sicherlich Recht mit den meisten Deiner Ausführungen hier.
Ich halte es auch für unverantwortlich, den ausländischen Ehegatten hier ohne Krankenversicherung rumlaufen zu lassen.
Nur geht es darum eben überhaupt nicht.
Es geht hier einzig und allein um die ausländerrechtliche Frage, ob die
ABH die Erteilung der
AE für den Ehegatten eines Deutschen von dem Nachweis der
KV abhängig machen darf oder nicht. Un das darf sie eben nicht. fiat justitia et pereat mundus.
Es ist nun eben
nach Erteilung der AE vieles weitaus einfacher: Es kann eine
versicherungspflichtige Erwerbstätigkeit aufgenommen werden, es kann eine private
KV abgeschlossen werden, usw., usw.
Niemand hat je davon geredet, auf Dauer KV-los zu bleiben.......(und das ist
nicht (!!!!!!!) frei nach walter Ulbrichts "Niemand hat vor, eine Mauer zu bauen" zitiert)
Noch etwas:
Wenn Behördenmitarbeiter irgendetwas "unabhängig von Regelungen (und Gesetzen) für unverzichtbar" halten, gehen bei mir alle verfügbaren Alarmglocken an. Denk da mal drüber nach.... Nichts für Ungut.