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Aufenthaltserlaubnis und Pendeln (Gelesen: 2.493 mal)
Wolf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltserlaubnis und Pendeln
28.03.2005 um 21:33:04
 
Hallo Boardies, guten Abend !

Ich habe mal 2 Fragen und beginne zuerst mit der ersten. Also meine Frau kommt im Juli zu mir nach Deutschland (ich habe inzwischen eine grosse 3 Zimmerwohnung bekommen). Unsere Tochter (nicht von mir  :paletti) studiert in Moskau inzwischen Medizin und meine Frau hat nun die Ansicht zwischen Moskau und Deutschland hin und her zu Pendeln, also so alle paar Monate mal für einige Wochen zurückfahren. Ist das mit der AE für meine Frau problemlos möglich.

Nun zur zweiten Frage. Unserer Tochter wurde der Nachzug ablgelehnt das sie schon über 16 Jahre alt war. Nun könnte sie aufgrund ihrer Leistungen auf einer Uni in der Schweiz weiter Studieren, ist keine 10 Km von mir in D weg und würde natürlich bei uns in D Wohnen. Ist so etwas machbar oder sind da eveventuelle Komplikationen seites der Deutschen Behörden zu erwarten und wie müsste ich da vorgehen  :nix

Gruss
Wolf
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 28.03.2005 um 23:45:31
 
Zitat:
Unsere Tochter (nicht von mir  :paletti) studiert in Moskau inzwischen Medizin und meine Frau hat nun die Ansicht zwischen Moskau und Deutschland hin und her zu Pendeln, also so alle paar Monate mal für einige Wochen zurückfahren. Ist das mit der AE für meine Frau problemlos möglich.

Wenn es wirklich nur alle paar Monate für einige Wochen ist, ist das kein Problem. Ein Problem würde es, wenn Zweifel daran bestehen, daß sie ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in D hat (weil sie z. B. mehr in Rußland als in D ist) oder wenn sie D für länger als 6 Monate am Stück verläßt.

Zitat:
Unserer Tochter wurde der Nachzug ablgelehnt das sie schon über 16 Jahre alt war. Nun könnte sie aufgrund ihrer Leistungen auf einer Uni in der Schweiz weiter Studieren, ist keine 10 Km von mir in D weg und würde natürlich bei uns in D Wohnen. Ist so etwas machbar oder sind da eveventuelle Komplikationen seites der Deutschen Behörden zu erwarten und wie müsste ich da vorgehen  :nix

Ich denke, daß das nicht funktioniert, da das AufenthG so einen Fall eines "Grenzpendlerstudenten" nicht vorsieht. Aber sicher bin ich mir nicht.

Abu
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ronny
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Antwort #2 - 28.03.2005 um 23:55:31
 
Zitat:
würde natürlich bei uns in D Wohnen


Denke mal dass sie dafür eine AE bräuchte und die würde IMHO genauso wenig auf Gegenliebe stoßen, wie der Familiennachzug.

Also hat Abu mit seiner Vermutung wohl schon recht:

Zitat:
Ich denke, daß das nicht funktioniert
mir fällt auch keine "Hasnummer" dazuein.


Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Wolf
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Antwort #3 - 29.03.2005 um 01:49:23
 
Hallo, guten Abend,

ich dank Euch mal für eure schnellen Antworten, mal anderst gefragt. Meine Mutter wohnt in der Schweiz, 5 Km von mir weg, wenn unsere Tochter nun bei ihr wohnen würde und uns in Deutschland besuchen will, braucht sie dann ebenfalls ein Visum oder gibt es da eine besondere Reglung ? oder kann - darf,  das AE Amt dann nach eigenem Ermessen vorgehen. ?

Also so langsam wird mir das alles zu blöd mit diesen Regelungen und Vorschriften u.s.w. wenn es da keine möglichkeit gibt dann adoptiere ich sie einfach und fertig.

@  Ronny
Ja meine Frau will nur Pendeln, ich flieg ja jetzt schon alle 6 Wochen zu ihr, mit einigen vom Russischen Zoll bin ich sogar schon per Du, so gut kennen die mich inzwischen [quatschen=quatschen.gif]

Gruss
Wolf






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ronny
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Antwort #4 - 29.03.2005 um 01:02:39
 
Zitat:
Also so langsam wird mir das alles zu blöd mit diesen Regelungen und Vorschriften u.s.w. wenn es da keine möglichkeit gibt dann adoptiere ich sie einfach und fertig.


Adoption würde sie zur deutschen Staatsangehörigen machen mit dem ganzen Ausländerrecht hättet ihr dann für die Tochter ausgesorgt, solange sie bei Eingang des Antrages bei Gericht noch nicht 18 ist.

Zitat:
Wenn es wirklich nur alle paar Monate für einige Wochen ist, ist das kein Problem. Ein Problem würde es, wenn Zweifel daran bestehen, daß sie ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in D hat (weil sie z. B. mehr in Rußland als in D ist) oder wenn sie D für länger als 6 Monate am Stück verläßt.


Das war von Abu, ist aber richtig  Daumen hoch

Grüße
Ronny

Zur "Schweizer Lösung" hab ich leider keine Ahnung, sorry.
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Antwort #5 - 29.03.2005 um 23:34:40
 
Zitat:
... mal anderst gefragt. Meine Mutter wohnt in der Schweiz, 5 Km von mir weg, wenn unsere Tochter nun bei ihr wohnen würde und uns in Deutschland besuchen will, braucht sie dann ebenfalls ein Visum oder gibt es da eine besondere Reglung ? oder kann - darf,  das AE Amt dann nach eigenem Ermessen vorgehen. ?

Ja, sie braucht ein Visum.

Zitat:
Das war von Abu, ist aber richtig  Daumen hoch

??? Heißt das, was von mir ist, ist normalerweise nicht richtig?  Zwinkernd

Abu
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Antwort #6 - 31.03.2005 um 21:19:44
 
Hallo, guten Abend

Danke nochmal für Eure Antworten und habe gleich nochmal eine Frage.
Wie ist das nun wenn ich die Tochter adoptiere, sie hat ja jetzt die Russische Staatsabgehörigkeit, kann sie nach der Adoption ihre Staatsangehörigkeit, also die Russische behalten bzw. wird sie dann Deutsche mit Doppelter Staatsangehörigkeit :nix

Gruss
Wolf

PS: Die Adoption würde ich in Russland machen.
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Antwort #7 - 31.03.2005 um 21:30:52
 
Zitat:
also die Russische behalten bzw. wird sie dann Deutsche mit Doppelter Staatsangehörigkeit


Hi Wolf,

Ob sie die russische behält, kann ich nicht sagen, da ich Urlaub hab und die Unterlagen nicht zu Hause habe  Zwinkernd

Aber wenn sie bis zum 18. Lebensjahr adoptiert wird und die Adoption nach deutschen Gesetzen wirksam ist, wird sie auf alle Fälle deutsche Staatsangehörige.

Frag wegen der russischen am besten mal bei den dortigen Behörden nach.

Grüße
Ronny
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Antwort #8 - 31.03.2005 um 21:36:33
 
@ ronny

Hallo ronny, danke für die schnelle Antwort

<Frag wegen der russischen am besten mal bei den dortigen Behörden nach. >

Die Deutschen Behordem oder die Russischen ?

Gruss und schönen Urlaub
Wolf
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ronny
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Antwort #9 - 31.03.2005 um 22:01:01
 
Hallo Wolf,

da es um die russische geht bei der russischen Behörde also Botschaft oder Staatsangehörigkeitsbehörde.

Grüße
Ronny
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