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Studentin - AE ändern, Mann hat NE (Gelesen: 830 mal)
ekaterina
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Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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21.03.2005 um 17:54:51
 
Hallo alle zusammen,
ich habe folgendes Problem und wäre sehr dankbar, wenn mir jemand ein paar Tipps geben könnte.

Ich bin eine russische Studentin, habe abgeschlossenes Grundstudium an der Uni-Köln. Mein Freund kommt auch aus Russland (wir haben uns aber hier kennen gelernt), hat eine Niederlassungserlaubnis seit fast fünf Jahren (Kontingentflüchtling).

Wenn wir heiraten, bekomme ich eine AE für ein Jahr, dann für zwei und dann noch mal für zwei Jahre, allerdings ohne Arbeitserlaubnis. Ist es wirklich so? Heißt es, wenn ich in zwei Jahren mein Studium abgeschlossen habe, ich darf nicht arbeiten?  kopfhau

Und meine AE wird nur dann verlängert, wenn mein zukünftiger arbeitet? Wenn er arbeitslos wird oder studiert, wird sie nicht verlängert oder dauert es dann mehr wie fünf Jahre bis ich auch eine unbefristete AE kriege?

Müssen wir nach der Heirat einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen?


Vielen Dank für Eure Antworten
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chap
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Beiträge: 987

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 21.03.2005 um 18:25:04
 
Zitat:

Wenn wir heiraten, bekomme ich eine AE für ein Jahr, dann für zwei und dann noch mal für zwei Jahre, allerdings ohne Arbeitserlaubnis. Ist es wirklich so? Heißt es, wenn ich in zwei Jahren mein Studium abgeschlossen habe, ich darf nicht arbeiten?  kopfhau


Du darfst, aber dieses Thema gehoert einem anderen Forom (Ehe und Familie)

Zitat:
Und meine AE wird nur dann verlängert, wenn mein zukünftiger arbeitet? Wenn er arbeitslos wird oder studiert, wird sie nicht verlängert oder dauert es dann mehr wie fünf Jahre bis ich auch eine unbefristete AE kriege?


Das ist die Voraussetzung fuer die (erste) Erteilung aber nicht fuer die Verlaengerung der AE.

Zitat:
Müssen wir nach der Heirat einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen?


Das ist die allgemeine Voraussetzung.
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Best regards&&--------------&&chap
 
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ekaterina
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Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 21.03.2005 um 19:27:24
 
Vielen Dank für die Antwort!

Muss ich dann ausreisen, sobald der Antrag auf Familienzusammenführung gestellt ist?

Danke noch mal!
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