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AE für Kroaten (Gelesen: 705 mal)
Oma_Elke
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag AE für Kroaten
21.03.2005 um 15:43:05
 
Mein Chef hat gestern einen Kroaten als Bäcker eingestellt, der aber noch keine Aufenhalts- und Arbeitserlaubnis hat. Mein Chef gibt ihm nicht nur Arbeit sondern auch eine Wohnung. Ja, ich weiß, auch mir ist es unbegreiflich, wie mein Chef einen Arbeitsvertrag mit dem Kroaten machen konnte, ohne die nötigen Papiere zu haben

Nun sind mein Chef und der Kroate heute zur Ausländerbehörde gegangen um nachzufragen welche Papiere er braucht. Dort wurden dem Kroaten eine Aufenthaltserlaubnis erteilt und der Antrag auf Arbeitserlaubnis ausgefüllt um diesen dann an die Agentur für Arbeit weiterzugeben. Man sagte ihnen, daß er die nächsten 3 Monate nicht arbeiten darf und daß es mindestens 4 - 6 Wochen dauert bis sein Fall geprüft ist und eventuell eine Arbeitserlaubnis  erteilt wird.

Nun meine Frage: wieso darf der neue "Vielleicht"-Mitarbeiter 3 Monate nicht arbeiten?

Wie stehen die Chancen, daß er eine Arbeitserlaubnis bekommt?

In diesem Falle ist der Arbeitsvertrag wohl nichtig, nehme ich mal an?

Elke
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Mick
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Beiträge: 12.929

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE für Kroaten
Antwort #1 - 22.03.2005 um 13:01:54
 
Zitat:
Dort wurden dem Kroaten eine Aufenthaltserlaubnis erteilt


Hi Elke,
schon das kann ich mir nur schwerlich vorstellen. Wenn er sich
als Tourist hier aufgehalten hat, auf welcher Rechtsgrundlage
soll ihm eine AE erteilt worden sein? Ich vermute eher, dass er
sich schon länger rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält, sonst
wäre das Verhalten der ABH nicht nachzuvollziehen.

Zitat:
Wie stehen die Chancen, daß er eine Arbeitserlaubnis bekommt?

Wenn er sich rechtmäßig aus anderen Gründen, als der der Er-
werbstätigkeit aufhält, wird eine Arbeitsmarktprüfung vorgenommen
werden. Ich habe keine Ahnung, wieviele für den Job in Frage
kommen.
Sofern er sich nur wegen der Arbeit in D. aufhält, sehe ich keine
Chance, da der Job des Bäckers in der BeschV nicht aufgeführt
ist.

Zitat:
Nun meine Frage: wieso darf der neue "Vielleicht"-Mitarbeiter 3 Monate nicht arbeiten?


Na, weil die Agentur die erforderliche Zustimmung nicht abgegeben
hat.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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