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heiratsvisum- für welchen zeitraum etc (Gelesen: 888 mal)
mona25
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Beiträge: 40

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag heiratsvisum- für welchen zeitraum etc
19.03.2005 um 11:58:43
 
moin,
für welchen zeitraum kann ein heiratsvisum ausgestellt werden? ich frage das wegen der verpflichtungserklärung. könnte es theoretisch auch für "nur" 2 wochen ausgestellt werden? und wenn ja, minimiert das die kosten bzw die höhe der bürgschaft für die verpflichtungserklärung??
seid gegrüßt,
mona25
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Mick
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Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: heiratsvisum- für welchen zeitraum etc
Antwort #1 - 19.03.2005 um 16:47:11
 
Hi,
ja, es ist theoretisch denkbar. Falls es klappt
wird auch die Bürgschaft theoretisch billiger.

Du wirst es mit "Deiner" ABH klären müssen, um
Gewissheit zu erlangen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Anke
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Beiträge: 21

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: heiratsvisum- für welchen zeitraum etc
Antwort #2 - 23.03.2005 um 21:19:46
 
Ich glaube die Kosten sind eher gestaffelt und es sollte keinen Unterschied machen, ob Du sie für 2 Wochen oder für 2 Monate beantragst (in Hamburg gibt es kosten für bis zu 3 Monaten und dann Kosten für alles was dadrüber liegt, es ist nicht genauer aufgeteilt)

Im Zweifelsfall würde ich lieber eine etwas längere beantragen, falls sich mal ein Termin verschiebt oder so.
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