Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Haitianerin aus Schweiz nach D einladen (Gelesen: 2.244 mal)
felice68
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


Alles hat zwei Seiten!


Beiträge: 3
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Haitianerin aus Schweiz nach D einladen
18.03.2005 um 16:27:41
 
Hallo liebe Forumsteilnehmer,

vielleicht kann mir jemand helfen/Tipps geben...
ich hatte Anfang des Jahres über das Internet ein Mädel aus Haiti kennengelernt, das zu dieser Zeit als Aupair in D arbeitete und am Wochenende immer zu Ihrer Schwester in die Schweiz gefahren ist. Mittlerweile ist das Aupair-Jahr vorbei. Um bei Ihrer Schwester bleiben zu können und evtl. später Dolmetscherin werden zu können hat sie bei der Schweizer Botschaft ein Sprachvisum für die Schweiz bekommen, das ihr wohl ein Jahr Aufenthaltsrecht in der Schweiz bescherte. Nachdem ich erst für ein WE und dann für eine Woche in der Schweiz war und wir fast täglich telefonieren, kann ich sagen, dass wir uns wirklich sehr lieben.

Jetzt haben wir uns überlegt, dass sie vielleicht über die Oster- oder Sommerferien der Sprachschule zu mir kommen könnte, d.h. ich hab bei unserer Ausländerbehörde eine Einladung (über 3 Monate) schreiben lassen und sie ihr zugeschickt.

Jetzt meine Fragen:
Kann ich ihr bei der Beantragung des Besuchsvisums in Bern noch irgendwie behilflich sein oder ist es besser, sie macht das alles selbst?
Gibt es sonst noch etwas wichtiges zu beachten?
Wie lange wird die Visumserteilung wohl dauern?
Kann sie auch ein "Multivisum" bekommen um evtl. nach den Ferien innerhalb der 3 Monate nochmal für 1 WE nach D zu mir einreisen zu können?

Ich würde mich freuen, wenn mir eine/r von Euch kurzfristig helfen könnte (Ostern ist ja schon bald Zwinkernd ).

Vielen Dank schonmal, das Forum ist wirklich klasse,
Felice
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
peku
Ex-Mitglied
*


i4a rocks!


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Haitianerin aus Schweiz nach D einladen
Antwort #1 - 18.03.2005 um 17:24:38
 
ich Glaube mal irgendwo gehört zu haben das Inhaber einer Aufenthaltserlaubniss für die Schweiz besuchsweise nach anderen Schengenländern reisen dürfen---genauso wie umgekehrt Ausländer mit AE in einem schengen land auch in die Schweiz reisen dürfen


wenn dies richtig wäre braucht sie für Reisen nach DE kein visum.

gfruss peku
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
felice68
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


Alles hat zwei Seiten!


Beiträge: 3
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Haitianerin aus Schweiz nach D einladen
Antwort #2 - 18.03.2005 um 17:57:43
 
Hallo peku,

danke für den Tipp.
Das wäre natürlich super aber es ist wohl Fakt, dass sie ohne Visum nicht wieder nach Deutschland kann (sie würde auch gerne ihre Aupair-Familie mal wieder besuchen).
Sie hat sich da schon schlau gemacht.

Die Schweiz ist doch auch (noch) kein Schengenland, oder?

gruß
Felice
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
peku
Ex-Mitglied
*


i4a rocks!


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Haitianerin aus Schweiz nach D einladen
Antwort #3 - 18.03.2005 um 19:23:57
 
l
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
felice68
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


Alles hat zwei Seiten!


Beiträge: 3
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Haitianerin aus Schweiz nach D einladen
Antwort #4 - 19.03.2005 um 10:50:50
 
Hallo peku,

wolltest du etwas sagen??
(Ich kann nur ein "I" erkennen)

gruß
Felice
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Haitianerin aus Schweiz nach D einladen
Antwort #5 - 20.03.2005 um 18:54:08
 
Zitat:
ich Glaube mal irgendwo gehört zu haben das Inhaber einer Aufenthaltserlaubniss für die Schweiz besuchsweise nach anderen Schengenländern reisen dürfen---genauso wie umgekehrt Ausländer mit AE in einem schengen land auch in die Schweiz reisen dürfen


wenn dies richtig wäre braucht sie für Reisen nach DE kein visum.


Mit einer deutschen AE darf man besuchsweise in die Schweiz reisen, aber mit einer schweizer AE darf man nicht besuchsweise nach Deutschland reisen.

Hatten wir schon mal: http://www.xonder.de/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=EU;action=di...

Hier kommt nix weg...  grin

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema