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Einbürgerungsgebühr (Gelesen: 4.330 mal)
ewa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerungsgebühr
17.03.2005 um 10:33:33
 
Hallo an Alle,

ein neues Problem ist bei mir aufgetaucht:
wie und wann zahlt man die Einbürgerungsgebühr?

Soll man da auf eine Benachrichtigung von der Behörde warten?

Grüsse an Alle!

ewa
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsgebühr
Antwort #1 - 17.03.2005 um 10:40:53
 
Zitat:
Soll man da auf eine Benachrichtigung von der Behörde warten?


Hi ewa,

Du kannst natürlich auch schon vorher zahlen :

Meine Bankverbindung lautet :     lachen Warn Schechz  :rofl2


Nach Abschluß der Bearbeitung, vor Aushändigung der Urkunde bzw. der EbZus. wirst Du einen Kostenbescheid deiner Eb-Behörde hierzu erhalten. Da steht dann drin wann, wieviel an wen (mich nicht vergessen  lachen) zu zahlen ist.

Grüße
Ronny

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Ralf
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Antwort #2 - 17.03.2005 um 10:42:46
 
Zitat:
Hallo an Alle,

ein neues Problem ist bei mir aufgetaucht:
wie und wann zahlt man die Einbürgerungsgebühr?

Unterschiedlich. Einige Behörden nehmen die ganze Gebühr oder einen Vorschuss bereits bei Antragstellung bzw. Bearbeitungsaufnahme, andere erst bei Abschluss des Verfahrens, wenn die Urkunde ausgestellt wird. Vorgeschrieben ist nur die Höhe der Gebühr, nicht der Zeitpunkt.

Zitat:
Soll man da auf eine Benachrichtigung von der Behörde warten?

Auf jeden Fall die Zahlungsaufforderung mit dem dann genannten Kassenzeichen abwarten. Mit unaufgeforderten Einzahlungen kann die Behörde bzw. die Kasse nichts anfangen.
Im Idealfall bekommst du irgendwann einen vorbereiteten Zahlschein mit eingedrucktem Kassenzeichen geschickt, den solltest du dann auch benutzen, damit nichts schief geht. Bei einigen Behörden gibt's allerdings auch eine Zahlstelle zur Bar-Einzahlung.

Für das, was so im Kassenbereich alles schief gehen kann, könnte man übrigens ein eigenes Forum eröffnen. In den seltensten Fällen ist die Bank dran schuld :rofl2
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ewa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 17.03.2005 um 11:35:09
 
Zitat:
Hi ewa,

Du kannst natürlich auch schon vorher zahlen :

Meine Bankverbindung lautet :     lachen Warn Schechz  :rofl2


Nach Abschluß der Bearbeitung, vor Aushändigung der Urkunde bzw. der EbZus. wirst Du einen Kostenbescheid deiner Eb-Behörde hierzu erhalten. Da steht dann drin wann, wieviel an wen (mich nicht vergessen  lachen) zu zahlen ist.

Grüße
Ronny




Ja Ronny,

ist deine gute Laune durch die links angegebene Stimmung verursacht?

ewa
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ewa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 17.03.2005 um 11:36:38
 
Danke Ralf,

auf dich kann man sich immer verlassen.  Smiley

ewa
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JoJo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
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Antwort #5 - 21.03.2005 um 10:16:53
 
Zitat:
Ja Ronny,

ist deine gute Laune durch die links angegebene Stimmung verursacht?

ewa



Er meint damit bestimmt sein ...


Oder doch ... ???? Aufklären kann uns nur Ronny.
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Muße ist nichts für Sklaven, sondern etwas für Götter (Aristoteles)
 
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