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Verlängerung Visa für Greencardler (Gelesen: 1.432 mal)
TheCondor
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verlängerung Visa für Greencardler
16.03.2005 um 14:35:45
 
Hallo,

ich bin seit März 2001 in Deutschland und arbeite in der IT-Bereich. Bis jetzt bin ich nur in eine Firma geblieben. Am Februar 2006 läuft mein Visum aus, trotzdem meinen Arbeitsvertrag unbefristet ist. Meine Familie und ich wollen noch ein paar Jahre in Deutschland bleiben.

Weißt jemand ob eine Verlängerung möglich ist? Falls ja, was für Dokumente soll ich zu der Ausländerbehörde bringen?

Vielen Dank im Voraus

TC
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Mick
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Antwort #1 - 16.03.2005 um 17:44:14
 
Hi,
hm, mit ein wenig Forensuche hättest Du ungefähr
2000 Beiträge zu dem Thema gefunden (ok. ist über-
trieben).
Schau mal in
§ 46 Abs.. 2 BeschV
.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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TheCondor
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 17.03.2005 um 09:48:37
 
Hallo,

vielen dank für dein Antwort!

Vor die Einfügung des Themas habe ich in dem Forum gesucht. Leider habe ich gar keine konkrete Antwort gefunden. Normalerweise der Beantworter verweis ihre Antwort zu einer Gesetzt, wie
§46 Abs. 2 ...
.

Ich habe das gennante Gesetzt gelesen aber etwas konkretes zu meinen Fragen habe ich nicht gefunden. Anbei das Gesetzt:

Zitat:
(2) Die einer IT-Fachkraft nach § 6 Abs. 2 der Verordnung über die Arbeitsgenehmigung für hoch qualifizierte Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie erteilte befristete Arbeitserlaubnis gilt als unbefristete Zustimmung zum Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Beschäftigung fort.


Was bedeutet
Zustimmung zum Aufenthaltstitel
? Kann ich weiter hier arbeiten oder nicht? Kann ich meine Arbeitsgenemigung/Aufenthaltstitel verlängert? Wo soll ich hin? Zum Arbeitsamt oder zu der Ausländerbehorde? Was für Unterlagen soll ich mitbringen?

Vielen Dank und Grüße

TC
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Mick
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Antwort #3 - 17.03.2005 um 13:03:44
 
Zitat:
Was bedeutet
Zustimmung zum Aufenthaltstitel
? Kann ich weiter hier arbeiten oder nicht?


Ja, Du kannst weiter hier als IT-Fachkraft arbeiten.

Mitzunehmen (zur ABH) mindestens:
Pass, Gehaltsabrechnungen, Arbeitsvertrag, Bescheinigung es Arbeitgebers
darüber, dass das Arbeitsverhältnis ungekündigt und unbefristet ist.

Ggf. vorher bei der ABH anrufen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
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TheCondor
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 17.03.2005 um 16:09:45
 
Hallo,

nochmal danke für dein Antwort!

Wie frühzeitig soll man das Visum verlängern? Ich meine, meine Visum läuft um Februar 2006 aus. Kann ich, zum Beispiel, in April 2005 die Verlängerung beantragen?

Viele Grüße

TC
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Antwort #5 - 17.03.2005 um 16:42:03
 
Zitat:
Hallo,

nochmal danke für dein Antwort!

Wie frühzeitig soll man das Visum verlängern? Ich meine, meine Visum läuft um Februar 2006 aus. Kann ich, zum Beispiel, in April 2005 die Verlängerung beantragen?

Viele Grüße

TC


Naja, vielleicht doch ein wenig sehr früh, zumal bei der Entscheidung
über den Antrag aktuelle Unterlagen vorliegen sollten.

Da die Agentur nicht beteiligt werden muss, reicht es sicherlich, wenn
der Antrag etwa 4 Wochen vor Ablauf der AE gestellt wird.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
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Antwort #6 - 18.03.2005 um 20:49:17
 
Hallo Mick,

wie lange wird es gebraucht von Antragstellung bis Erteilung (oder Ablehnung)? Ichbrauche ja noch etwas Zeit, wenn meine Antrag abgelehnt wurde, um in Heimatland alles vorbereiten. Es waere gut wenn ich weiss ob die Moeglichkeit zur Verlaengerung doch noch Gross ist :roll

Danke und schoenes Wochenende aus Muenchen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 18.03.2005 um 22:43:52
 
Hi,
sollte Deinem Antrag nicht entsprochen werden können, wirst Du
eine schriftliche Ablehnung mit Ausreiseaufforderung bekommen.
Darin wird auch eine "angemessene" Ausreisefrist stehen. Du wirst
also nicht unmittelbar nach Ablauf der alten AE ausreisen müssen,
sondern in einer noch zu setzenden Frist.

Ggf. früher beantragen, wenn früher Klarheit benötigt wird.

edit:

sorry, aufgrund von cookie-kram antwortete ich als i4a-team.
Dachte, ich wäre als mick angemeldet.
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