Zitat:Hallo!
Folgendes hat man mir erzählt,
Das klingt schon sehr vage...
Zitat:Ein Student mit ABw hat sein Studium beendet und sofort Arbeitgeber gefunden. Die
ABH ist gewillt ihm eine
AE zu erteilen, dafür muss er aber zuerst aus dem Land ausreisen.
Man sollte sich hier genau nach den Rechtsgrundlagen für die in Aussicht
gestellte
AE erkundigen. Sofern es eine Folge aus § 16 Abs. 4
AufenthG ist,
wäre eine Ausreise nicht erforderlich.
Zitat:Wenn er wieder einreist, werden die Zeiten der ABw nicht mitgezählt, bei der eventuellen Beantragung einer
NE oder Deutscher Staatsbürgerschaft. Und zwar nur, weil er seiner "Ausreisepflicht" nachgekommen ist.
Grundsätzlich werden in NRW Bewilligungszeiten nur angerechnet, wenn
sie in eine Aufenthaltsverfestigung münden
*
. Das wäre nicht der Fall, wenn
eine Aus- und Wiedereinreise mit Visum erfolgt.
*
Bei der Einbürgerung. Bei der
NE werden sie gar nicht berücksichtigt.