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Aufenthalserlaubnis für ehmaligen Student (Gelesen: 1.291 mal)
daikiri
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthalserlaubnis für ehmaligen Student
16.03.2005 um 13:58:48
 
Hallo!

Folgendes hat man mir erzählt, kann es aber nicht richtig glauben.

Ein Student mit ABw hat sein Studium beendet und sofort Arbeitgeber gefunden. Die ABH ist gewillt ihm eine AE zu erteilen, dafür muss er aber zuerst aus dem Land ausreisen. Wenn er wieder einreist, werden die Zeiten der ABw nicht mitgezählt, bei der eventuellen Beantragung einer NE oder Deutscher Staatsbürgerschaft. Und zwar nur, weil er seiner "Ausreisepflicht" nachgekommen ist.

Stimmt das?

Gruß, daikiri

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En un coctelera, ponemos 7 u 8 hielos con las pinzas. Ponemos en el vaso de la coctelera 4 cl. de ginebra y 2 cl. de zumo de limón junto con el azúcar. Cerramos la coctelera y batimos rítmicamente unos segundos. Una vez acabado de batir abrimos la boca de la coctelera y vertemos a una copa de cóctel, sobre un platillo o un posavasos, para su servic
 
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #1 - 16.03.2005 um 14:23:10
 
Zitat:
Und zwar nur, weil er seiner "Ausreisepflicht" nachgekommen ist.


Das ist nicht der Grund für die Nichtanrechnung der Bewilligungszeiten.

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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daikiri
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 16.03.2005 um 14:47:53
 
Zitat:
Das ist nicht der Grund für die Nichtanrechnung der Bewilligungszeiten.


Sondern?
Das ganze geschieht in NRW.
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daikiri
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 16.03.2005 um 14:50:03
 
Sorry, war zu schnell mit Enter ... tippse

Heißt das, dass die Zeiten vor der Ausreise angerechnet werden können?
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En un coctelera, ponemos 7 u 8 hielos con las pinzas. Ponemos en el vaso de la coctelera 4 cl. de ginebra y 2 cl. de zumo de limón junto con el azúcar. Cerramos la coctelera y batimos rítmicamente unos segundos. Una vez acabado de batir abrimos la boca de la coctelera y vertemos a una copa de cóctel, sobre un platillo o un posavasos, para su servic
 
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #4 - 16.03.2005 um 15:02:07
 
Zitat:
Hallo!

Folgendes hat man mir erzählt,


Das klingt schon sehr vage...

Zitat:
Ein Student mit ABw hat sein Studium beendet und sofort Arbeitgeber gefunden. Die ABH ist gewillt ihm eine AE zu erteilen, dafür muss er aber zuerst aus dem Land ausreisen.


Man sollte sich hier genau nach den Rechtsgrundlagen für die in Aussicht
gestellte AE erkundigen. Sofern es eine Folge aus § 16 Abs. 4 AufenthG ist,
wäre eine Ausreise nicht erforderlich.

Zitat:
Wenn er wieder einreist, werden die Zeiten der ABw nicht mitgezählt, bei der eventuellen Beantragung einer NE oder Deutscher Staatsbürgerschaft. Und zwar nur, weil er seiner "Ausreisepflicht" nachgekommen ist.


Grundsätzlich werden in NRW Bewilligungszeiten nur angerechnet, wenn
sie in eine Aufenthaltsverfestigung münden
*
. Das wäre nicht der Fall, wenn
eine Aus- und Wiedereinreise mit Visum erfolgt.


*
Bei der Einbürgerung. Bei der NE werden sie gar nicht berücksichtigt.

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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mira_cle
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 17.03.2005 um 15:16:46
 
Hallo Mick,
ich habe diesbezüglich eine kurze Frage an dich. Ich habe mein Studium abgeschlossen und meine Aufenthaltsbewilligung zum Studium endet bald. Ich komme aus Bulgarien, wir brauchen für Deutschland keine Visa bis zu einer Aufenthaltsdauer von 3 Monaten. Heisst das, dass ich nach Ablauf meiner AufBew bis zu 3 Monaten hier noch bleiben darf, ohne auszureisen?  ???
Danke,
mira_cle
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