Hallo Abou und Mick!
Heute gibt es interessante Neuigkeiten zur obigen Problematik.
Mein Mann war heute bei der
ABH, um sein
AE in seinen neuen Pass
übertragen zu lassen, - natürlich sind wir davon ausgegangen, dass
eine automatische Verlängerung erfolgt!
Diese Verlängerung wurde jedoch nicht vorgenommen, mit der Begründung, dass
es sich bei diesen Fall lediglich um eine Übertragung handele.
Ich habe nochmal genau nachgesehen, wie es mit der alten
AE aussah und das
ist wie folgt:
Der alte Pass hat eine Gültigkeit bis September, die alte
AE (und leider auch die Neue)
hat eine Gültigkeit bis Ende Juni.
Eure Vermutung, dass die
AE lediglich 6 Monate beträgt, weil der alte Pass
im September verfällt, hat die
ABH bestätigt.
Jetzt läuft es darauf hinaus, dass mein Mann seine Arbeit im Ausland unterbrechen muss,
um im Juni seine
AE zu verlängern. Das passt uns natürlich überhaupt nicht in den Kram, denn damit sind erheblich Mehrkosten für Hin- und Rückflug aus/ins Einsatzland verbunden, die wir selbst tragen müssen.
Deswegen an Euch folgende Frage:
Besteht die Möglichkeit, dass ich mit einer Vollmacht die
AE für meinen Mann während seiner Abwesenheit verlängere?
Denn das Hin- und Her-schicken des Passes wäre natürlich preiswerter als seine
persönliche Hin- und Rückreise.
Falls dies nicht möglich sein sollte, wüsste ich gerne, ob wir irgendeine Handhabe haben, um die
ABH dazu zu bringen, die
AE schon jetzt zu verlängern, denn dieser Bitte ist die
ABH heute Morgen nicht nachgekommen, obwohl mein Mann die Tasache, dass er einen 6-Monats-Arbeitsvertrag im Ausland hat, erklärt hat und auf die Schwierigkeiten einer Unterbrechung seiner Arbeit hingewiesen hat.
Es ist nicht zu einer Einsicht auf seiten der
ABH gekommen.
Hat irgendjemand von Euch sich schon einmal an die Direktion einer
ABH gewandt, ggf. Beschwerde eingereicht und einen Erfolg in einer verleichbaren Angelegenheit verbuchen können? Welche Argumentationsgrundlage hätten wir überhaupt?
Wenn keine Aussicht darauf besteht, dass die
AE verlängert wird, gibt es wohl nur noch die Möglichkeit, dass mein Mann im Ausland ein Visum für seine Rückreise nach Deutschland beantragt? - das kann es ja wohl wirklich nicht sein, oder?
Ist vielleicht sogar im Zweifel überhautpt nicht möglich? Ihr seht schon,- mir wachsen
langsam graue Haare.......
Für wertvolle Tipps wäre ich überaus dankbar. :anbet
Verzweifelte Grüße von
Tania :rofl2