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Arbeitsangebot im Ausland (Gelesen: 4.198 mal)
Tania
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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14.03.2005 um 14:06:32
 
Hallo!

Mein Mann und ich haben im August 2004 geheiratet!
Er hat nun ein Arbeitsangebot im Ausland bei einer internationale Organisation erhalten. Ich werde nicht dort mit reisen. 
Nun hat mein Mann eine Aufenthaltserlaubnis. Darf er sich so lang (6 Monate) im Ausland aufhalten? Wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, wenn Er nach Dt. züruckkehrt?
Danke...

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Abu
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Antwort #1 - 14.03.2005 um 16:31:28
 
Zitat:
Mein Mann und ich haben im August 2004 geheiratet!
Er hat nun ein Arbeitsangebot im Ausland bei einer internationale Organisation erhalten. Ich werde nicht dort mit reisen.  
Nun hat mein Mann eine Aufenthaltserlaubnis. Darf er sich so lang (6 Monate) im Ausland aufhalten?

Bis zu 6 Monate ist kein Problem. Evtl. stimmt die ABH auch einer längeren Frist zu, aber das muß er vorher mit der ABH diskutieren. Vgl. § 51 Abs. 1 AufenthG:
Zitat:
Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:
...
7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist, ...


Zitat:
Wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, wenn Er nach Dt. züruckkehrt?

Wieso verlängert? Wann läuft die AE denn aus?
Achtung: Wenn die AE während des Auslandsaufenthalt ausläuft, dann sollte versuchen, mit der ABH zu vereinbaren, daß die AE bereits bereits vor seinem Auslandsaufenthalt verlängert wird. Ansonsten müßte er nämlich für die Verlängerung zwischendrin zurück nach Deutschland.

Abu
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Tania
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 15.03.2005 um 17:50:45
 
Abu

danke für die schnelle Antwort.

[bgcolor=Yellow]>Wieso verlängert? Wann läuft die AE denn aus?[/bgcolor]

Da seine AE befristet ist  musste er doch jedes Jahr zum Auslaenderbehoerede oder?

Die AE gilt bist  September2 005. 

Danke

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Abu
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Antwort #3 - 15.03.2005 um 22:39:41
 
Zitat:
Da seine AE befristet ist  musste er doch jedes Jahr zum Auslaenderbehoerede oder?
Das kommt darauf an, für wie lange die AE erteilt wurde. In der Regel wird die AE an einen Ehegatten eines Deutschen für 3 Jahre erteilt. Es gibt allerdings auch Ausnahmen und eine solche scheint hier vorzuliegen.
Zitat:
Die AE gilt bist  September2 005.
Dann gilt das, was ich bereits oben gesagt habe:
Entweder versuchen, mit der ABH zu vereinbaren, daß die AE bereits vor seinem Auslandsaufenthalt verlängert wird, oder für die Verlängerung zurück nach Deutschland kommen.

Abu
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Tania
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 16.03.2005 um 10:04:32
 
danke für die Antwort.
Da die AE in der regel für 3 Jahre erteilt...  wusste ich nicht.
Wo steht das im Gesetzbuch?

Übrigens welche Ausnahmen gibts?

danke

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Antwort #5 - 16.03.2005 um 17:36:36
 
Zitat:
danke für die Antwort.
Da die AE in der regel für 3 Jahre erteilt...  wusste ich nicht.
Wo steht das im Gesetzbuch 

Das steht nicht im Aufenthaltsgesetz, sondern in den sog. Vorläufigen Anwendungshinweisen des BMI zum AufenthG, Nr. 28.1.7 ( http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/gesetzgebung/BMI_Hinweise_AufenthG_2212... ).

Zitat:
Übrigens welche Ausnahmen gibts??

Lt. der o.g. Vorl. Anwendungshinweise:
- Es bestehen Anhaltspunkte für eine Scheinehe
- Eine allgemeine Erteilungsvoraussetzung ( z. B. Sicherung des Lebensunterhalts, vgl. § 5 AufenthG) liegt nicht vor.
- Es droht Obdachlosigkeit
Darüber hinaus scheinen manche ABH auch ohne besonderen Grund die AE nur für 1 Jahr zu erteilen.
Evtl. mußt Du mal bei der zuständigen ABh nachfragen.

Abu
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Tania
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 17.03.2005 um 16:25:42
 
ich habe gemerkt dass der Paß nur bis Ende Dec 2005 Gültig ist.
kann sein das der Grund ist?
vielen Danke!
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Antwort #7 - 17.03.2005 um 16:47:09
 
Hi Tania,

Eigentlich nicht.

Zwar wird die AE evtl. nur bis zum Ablauf des Reisepasses erteilt.
guck http://www.xonder.de/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=asyl;action=...

Aber in Deinem Fall hätte man ja die AE zumindest bis Dez. 2005 und nicht nur für ein Jahr bis Sept. 2005 erteilen können.

Abu
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Antwort #8 - 17.03.2005 um 17:14:27
 
Zitat:
Aber in Deinem Fall hätte man ja die AE zumindest bis Dez. 2005 und nicht nur für ein Jahr bis Sept. 2005 erteilen können.


Hi,
habe ich was überlesen zur Staatsangehörigkeit? Habe nix gesehen.
Falls er Angehöriger eines außereuroäischen Staates ist, war die bis-
herige Vorgabe, dass eine AE nur bis drei Monate vor Passablauf er-
teilt werden durfte. Könnte zumindest theoretsch passen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Abu
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Antwort #9 - 17.03.2005 um 18:32:07
 
Zitat:
Falls er Angehöriger eines außereuroäischen Staates ist, war die bis-
herige Vorgabe, dass eine AE nur bis drei Monate vor Passablauf er-
teilt werden durfte.


Echt? Wußte ich nicht, sorry. Dann nehme ich mein vorheriges Statement zurück.

Abu

P.S.:
Generell habe ich zu diesem Thema Chap's Meinung und bin froh, daß die für meine Frau zuständige ABH diese Regelung entweder nicht kannte oder ignoriert hat.  Smiley

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Tania
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 18.03.2005 um 09:10:03
 
gentelmen,

vielen Dank fuer die antworten...

wir werden den ABH nochmal nachfragen.

schönes wochenende!

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Tania
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Antwort #11 - 22.03.2005 um 12:06:19
 
Hallo Abou und Mick!

Heute gibt es interessante Neuigkeiten zur obigen Problematik.
Mein Mann war heute bei der ABH, um sein AE in seinen neuen Pass
übertragen zu lassen, - natürlich sind wir davon ausgegangen, dass
eine automatische Verlängerung erfolgt!

Diese Verlängerung wurde jedoch nicht vorgenommen, mit der Begründung, dass
es sich bei diesen Fall lediglich um eine Übertragung handele.
Ich habe nochmal genau nachgesehen, wie es mit der alten AE aussah und das
ist wie folgt:

Der alte Pass hat eine Gültigkeit bis September, die alte AE (und leider auch die Neue)
hat eine Gültigkeit bis Ende Juni.

Eure Vermutung, dass die AE lediglich 6 Monate beträgt, weil der alte Pass
im September verfällt, hat die ABH bestätigt.

Jetzt läuft es darauf hinaus, dass mein Mann seine Arbeit im Ausland unterbrechen muss,
um im Juni seine AE zu verlängern. Das passt uns natürlich überhaupt nicht in den Kram, denn damit sind erheblich Mehrkosten für Hin- und Rückflug aus/ins Einsatzland verbunden, die wir selbst tragen müssen. motz

Deswegen an Euch folgende Frage:

Besteht die Möglichkeit, dass ich mit einer Vollmacht die AE für meinen Mann während seiner Abwesenheit verlängere?
Denn das Hin- und Her-schicken des Passes wäre natürlich preiswerter als seine
persönliche Hin- und Rückreise.

Falls dies nicht möglich sein sollte, wüsste ich gerne, ob wir irgendeine Handhabe haben, um die ABH dazu zu bringen, die AE schon jetzt zu verlängern, denn dieser Bitte ist die ABH heute Morgen nicht nachgekommen, obwohl mein Mann die Tasache, dass er einen 6-Monats-Arbeitsvertrag im Ausland hat, erklärt hat und auf die Schwierigkeiten einer Unterbrechung seiner Arbeit hingewiesen hat.
Es ist nicht zu einer Einsicht auf seiten der ABH gekommen. Smiley

Hat irgendjemand von Euch sich schon einmal an die Direktion einer ABH gewandt, ggf. Beschwerde eingereicht und einen Erfolg in einer verleichbaren Angelegenheit verbuchen können? Welche Argumentationsgrundlage hätten wir überhaupt?

Wenn keine Aussicht darauf besteht, dass die AE verlängert wird, gibt es wohl nur noch die Möglichkeit, dass mein Mann im Ausland ein Visum für seine Rückreise nach Deutschland beantragt? - das kann es ja wohl wirklich nicht sein, oder?
Ist vielleicht sogar im Zweifel überhautpt nicht möglich? Ihr seht schon,- mir wachsen
langsam graue Haare.......

Für wertvolle Tipps wäre ich überaus dankbar. :anbet
Verzweifelte Grüße von

Tania :rofl2



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Antwort #12 - 22.03.2005 um 12:15:32
 
Hi,
erstmal: eine automatische Verlängerung gibt es
nicht. Grundsätzlich ist ein Antrag erforderlich, den
ich einfach mal stellen würde. Nicht ausreden
lassen, sondern schriftlich da lassen.

Unter der geschilderten Problematik sehe ich auch
keine Problem für eine vorzeitige Verlängerung. Solltet
Ihr mit dem Sachbearbeiter nicht klar kommen, wendet
Euch mal an dessen Vorgesetzten.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 22.03.2005 um 12:29:28
 
Hi Mick,
danke für Deinen Hinweis.
Ich war leider heute Morgen nicht dabei, aber ich habe mir
sowas schon gedacht.
Wir werden direkt morgen früh nochmal hinfahren und einen neuen
Antrag stellen.

Ist dies ein Antrag auf "Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis" oder wie
nennt sich das? Bekommt man mal wieder ein Formular oder muss man das
formlos machen?

Tausend Dank,
Tania
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Antwort #14 - 22.03.2005 um 12:31:44
 
Hi,
in der Regel bekommt man ein Formular "Antrag auf
Verlängerung der AE". Wir z.B. drucken die fertig mit
alle Daten aus, müsste nur unterschrieben werden.
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