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noch eine Heirat in Ghana (Gelesen: 1.699 mal)
mayschlie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag noch eine Heirat in Ghana
12.03.2005 um 18:07:43
 
Hallo alle zusammen,

also sicher geht es mir genau so wie vielen hier im Forum, um keinen Roman zu schreiben werde ich mich deshalb kurz fassen.

Habe im Mai 2004 in Ghana geheiratet, im Juni haben wir dann die Familienzusammenführung  beantragt. Bis heute wurden alle Forderungen der Behörden erfüllt
1. Standart Papiere ect.
2. Angaben zur Befragung von Personen im Umfeld meiner Frau
3. Angaben zu Familienangehörigen meiner Frau.

Dies hat mich mittlerweile um die 700 Euro gekostet und hat noch kein Ergebnis gebracht, im gegenteil man hat nun schon die 4. Forderung auf lager, die nochmalige Abgabe der Standart Papiere wie in Forderung 1. erfüllt. Die Überprüfung die für mich am Anfang noch einleuchtend war kann ich nun nicht mehr nachvollziehen.

ich bin mittlerweile mit meinen Nerven fertig, schlafe nur noch 2-3 Stunden die Nacht und bin an der Arbeit nicht mehr bei der Sache.

Was kann ich tun?
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danke euch allen&&mayschlie
 
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Blaise
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Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.245

Erde, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 13.03.2005 um 09:41:06
 
Hallo,

ganz kann ich Deinen Angaben nicht folgen. Die Überprüfung von Urkunden aus Ghana ist jedoch recht schwierig!

Ghana ist ein Land mit "unsicherem Urkundswesen". Das heißt, Urkunden aus diesem Land erhalten von der deutschen Auslandsvertretung in Accra keine Legalisation mehr (=konsularische Echtheitsbestätigung). Mit einer Legalisation wird die Echtheit einer Unterschrift, des Dienstsiegels und die Eigenschaft des Unterschreibenden (z.B. als Standesbeamter) bestätigt.

Urkunden aus Ghana werden deshalb von einer deutschen Behörde im Rahmen der Amtshilfe nach Accra gesandt und um inhaltliche Prüfung gebeten. Inhaltliche Prüfung heißt, dass überprüft wird, ob der beurkundete Vorgang (z.B. die Eheschließung) tatsächlich so stattfand. Dies wird oft durch Überprüfung von Vertrauensanwälten gemacht.

Nach Abschluss der Überprüfung wird die Urkunde zurück an die anfragende Behörde nach Deutschland gesandt. Das Ergebnis der Überprüfung wird auch dorthin gesandt.

Erst wenn diese Überprüfung stattfand und der Inhalt der Urkunde bestätigt wurde, hat diese Urkunde in Deutschland beweiskraft. Dann kann ein Verfahren für ein Visum zur Familienzusammenführung erfolgreich betrieben werden.

Für was entstanden den Kosten in Höhe von 700,00 Euro?

Grüße

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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mayschlie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 13.03.2005 um 13:37:31
 
Hallo Blaise,

genau diese Überprüfung die Du da beschreibst wird im Augenblick gemacht, dazu mußte ich die genannten Angaben machen oder Dokumente bringen. Die 700 Euro wurden für die Überprüfung bzw. Anwalt vor Ort bezahlt.
Mein Problem ist aber nicht die Überprüfung, sondern das immer wieder neue Forderungen für die Überprüfung gestellt werden, ja sogar welche verlangt werden die schon einmal abgegeben wurden.
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danke euch allen&&mayschlie
 
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kaimati
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 15.03.2005 um 11:56:20
 
Hi mayschlie,

das klingt ja wirklich kompliziert  !!!. Ich denke, ohne zusätzliche Informationen, was genau verlangt wird, fällt es schwer, nützliche Tipps zu geben. Ich vermute, du bist in Deutschland und deine Frau in Accra. Sie stellte ja den Antrag auf Familienzusammenführung, geben sie denn die Informationen, woran es hackt auch direkt an dich weiter? Falls nicht, hilft da vielleicht eine bei der Botschaft abgegebene Vollmacht deiner Frau weiter. Stehst du in telefonischem Kontakt zu den Sachbearbeitern? Bezweifeln sie eine korrekt abgelaufene Hochzeit oder haben sie Zweifel, das deine Frau diejenige ist, die sie vorgibt zu sein? Sind die affidavits nicht korrekt ausgestellt

Ich habe mit meiner Frau an der Botschaft in Accra 2003 die gleiche Prozedur durchgemacht und fühlte mich auch manchmal hilflos. Die tatsächliche Existenz meiner Frau haben wir zusätzlich zu den direkt verlangten Dokumenten noch mit der Abgabe von Schulzeugnissen, Urkunden von Sportwettkämpfen, Computerlehrgängen und ähnlichem zu untermauern versucht.

Halt den Kopf steif  Daumen hoch.

Gruß Kai
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mayschlie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 15.03.2005 um 17:45:09
 
Hallo Kai,

also bei dem Antrag auf FZ haben wir die normalen Papiere abgegeben (Heiratsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung usw.), nach einiger zeit kam dan die 1. Forderung über die AB (Wegbeschreibungen und Adresse: zum derzeitigen Wohnsitz des Urkundeninhabers in Ghana, zum Haus beider Eltern des Urkundeninhabers, zum Haus mindestens eines Verwanten).
Nach so ca. 12-14 Wochen kam dann die 2. Forderung auch über die AB. Da nach wie vor noch kein entgültiges Ergebnis der Überprüfung vorliegt, sei es notwendig folgende Unterlagen vorzulegen: Wegbeschreibung mit Skizze zum Wohnort des Vaters, zum vorletzten Wohnort meiner Frau, Benennung weiterer Verwanter meiner Frau, die Verwanten sollten nicht in unmittelbarer Nähe wohnen.
Dies gab meine Frau dann letzten Freitag bei der Botschaft inGhana ab, worauf hin Sie nocheinmal neue Forderungen direkt von der Botschaft erhielt und zwar Forderungen die schon beim 1. mal erfüllt wurden.
Dies ist im Augenblick der letzte Stand, nun warte ich wieder.
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kaimati
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 15.03.2005 um 18:44:40
 
Hallo mayschlie,

ich kann da wirklich nur mutmaßen. Kann es sein, das der Vertrauensanwalt ihre Verwandten nicht vor Ort angetroffen hat?

Da deine Frau ja gerade auf der Botschaft war, würde ich die ersten Forderungen schleunigst nochmal erfüllen bzw. übererfüllen (siehe obriger Beitrag), und dann vielleicht nochmal ein paar Wochen warten. Ich weiß auch wie schwer das fällt  :stampf:. Meine Frau mußte auch Papiere beibringen, die wohl die allermeisten in Ghana so garnicht beibringen können. Zum Glück war ihr Vater Angestellter der Universität, so das es bei uns doch sowas wie Ausweise gab, und nicht nur voter-ID Cards ohne Bild. Haben sie deiner Frau denn nochmal ein Zeitfenster mitgeteilt?

Eine Frage an die richtigen Experten hier im Forum: Gibt es da Richtlinien, in denen so ein Antrag bearbeitet werden muß, wenn der Antragsteller allen Mitwirkungspflichten nachgekommen ist.  Fragezeichen 10 Monate auf die Frau zu warten - das kann ja wohl nicht sein cry:! Eine Untätigkeitsklage kommt ja momentan nicht in Frage, weil sie ja gegenwärtig ja gerade tätig waren/sind.

Auf jedem Fall viel Glück!

Kai
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