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Gewerbeanmeldung als Au Pair (Gelesen: 1.579 mal)
officertommy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Gewerbeanmeldung als Au Pair
09.03.2005 um 10:33:48
 
Meine Freundin, 23 J., Polin, ist  in Berlin als Au Pair beschäftigt u. hat die Au Pair -AE bis 10.2005, ebenso eine entsprechende KV. Nach Beendigung der Au Pair-Tätigkeit wollen wir zusammen bleiben. Nun überlegen wir, ob es möglich ist, jetzt schon eine eigene Au Pair-Agentur zu gründen und auf ihren Namen als Gewerbe anzumelden.Oder sollte sie warten bzw. diese Firma in Polen anmelden, um hier tätig werden zu können?
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officertommy
 
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 09.03.2005 um 18:29:30
 
Zitat:
Meine Freundin, 23 J., Polin, ist  in Berlin als Au Pair beschäftigt u. hat die Au Pair -AE bis 10.2005, ebenso eine entsprechende KV. Nach Beendigung der Au Pair-Tätigkeit wollen wir zusammen bleiben. Nun überlegen wir, ob es möglich ist, jetzt schon eine eigene Au Pair-Agentur zu gründen und auf ihren Namen als Gewerbe anzumelden.Oder sollte sie warten bzw. diese Firma in Polen anmelden, um hier tätig werden zu können?   



Hi,
welchen Aufenthaltstitel hat sie denn jetzt? Irgendwelche Auflagen? Ggf. könnte man
eine Änderung beantragen, bzw. den Aufenthaltszweck wechseln, um sich selbst-
ständig zu machen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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officertommy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutschland
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Antwort #2 - 11.03.2005 um 19:25:46
 
Sie hat eine normale AE befristet bis 9. 2005, ohne Auflagen. Nur die Arbeitserlaubnis ist für den Zweck Au Pair Tätigkeit  eingeschränkt. Aber sie ist unabhängig von der AE erteilt. :happy:
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officertommy
 
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