Hallo an alle,
bei der suche nach oben angesprochenem Problem bin ich auf diese Seite gestoßen. Erst mal ein großes Kompliment! Auf meine Frage habe ich leider noch keine Antwort gefunden:
Meine Freundin ist Ukrainierin. Ein Visum zum Besuch eines Sprachkurses wurde abgelehnt mit der Begründung, ein solcher passe nicht in ihre Lebensplanung. Habe dagegen remonstriert und auch an die deutsche
ABH geschrieben. Leider bisher keine Reaktion.
Wir wollen jetzt heiraten und anschließend Visum wg Familienzusammenführung stellen. Unterlagen sind bereits komplett in UA (wg Heirat). In dem Antrag auf Visum Sprachkurs und auch in der
Remonstration haben wir bzw. sie gesagt bzw. geschrieben, daß Rückkehrbereitschaft besteht, keine Heiratsabsicht sondern die Chancen im Heimatland verbessert werden sollen. Nun meine Frage: was mache ich damit nach der Heirat? Ich möchte vermeiden, dass danach gesagt wird, es liegt nur scheinehe vor, da eigentlich Sprachkurs geplant ist und Heirat bisher geleugnet wurde? Für mich zwar nicht nachvollziehbar, aber wer weiß was die Behörden denken? Sollte ich vorab offen mit meiner
ABH reden? Vielleicht noch wichtig: wir kennen uns über ein Jahr. Einmal war sie mit Besucher -Visum in Dtl, ich habe sie dreimal besucht, ansonsten können wir gemeinsame Urlaube in Ägypten und Polen nachweisen.
Oder
Remonstration als zusätzliches Druckmittel und Anreiz laufen lassen, da sich dieses Verfahren mit Visum zwecks Familienzusammenführung erledigt hätte?
Vielen Dank schon mal vorab!