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Nachweis über Finanzen als Tourist (Gelesen: 1.331 mal)
arokh
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Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nachweis über Finanzen als Tourist
04.03.2005 um 19:19:47
 
Hallo,

Ich bin ein wenig verwirrt. Das Reisebüro einer Freundin, die nach Deutschland als Tourist kommen wird hat ihr gesagt, sie müsste bei der Einreise nachweisen (Zoll, Bundesgrenzschutz oder so), dass sie für jeden Tag den sie hier verbringen will 50 Euro zur Verfügung hat. Ist das richtig? Davon habe ich ja noch nie was gehört. Und auch bei meinen Auslandsreisen ist mir noch nie so etwas untergekommen!?

Gruss

Arokh
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Abu
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Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 04.03.2005 um 23:41:21
 
Zitat:
Das Reisebüro einer Freundin, die nach Deutschland als Tourist kommen wird hat ihr gesagt, sie müsste bei der Einreise nachweisen (Zoll, Bundesgrenzschutz oder so), dass sie für jeden Tag den sie hier verbringen will 50 Euro zur Verfügung hat. Ist das richtig?


Jein.

Art. 5 Abs. 1 des Schengener Durchführungsabkommens besagt:
Zitat:
Artikel 5

(1) Für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten kann einem Drittausländer die Einreise in das Hoheitsgebiet der Vertragsparteien gestattet werden, wenn er die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt:
...
c) Er muß gegebenenfalls die Dokumente vorzeigen, die seinen Aufenthaltszweck und die Umstände seines Aufenthalts belegen, und über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts sowohl für die Dauer des Aufenthalts als auch für die Rückreise in den Herkunfisstaat oder für die Durchreise in einen Drittstaat, in dem seine Zulassung gewährleistet ist, verfügen oder in der Lage sein, diese Mittel auf legale Weise zu erwerben.


In der Gemeinsamen Konsularischen Instruktion, Anlage 7 "Jährlich von den nationalen Behörden für den Grenzübertritt festgelegte Richtbeträge" heißt es bei Deutschland u.a.:
Zitat:
Richtsätze für das Kontrollpersonal bestehen nicht. In der Praxis wird im Regelfall ein Tagesbetrag von 25 EUR zugrundegelegt.


Abu
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