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Doppelte Staatsbürgerschaft für Kind beantragen (Gelesen: 1.796 mal)
gregorg
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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04.03.2005 um 13:09:47
 
Ich bin Österreicher und lebe mit meiner Lebensgefährtin in Deutschland (Berlin).
Wir sind nicht verheiratet und bekommen in ca 6 Wochen ein Kind.

Das unser Kind die Deutsche Staatsbürgerschaft automatisch erhält ist klar, wir würden aber gerne das sie auch die Österreichische erhält.

Ist das überhaupt möglich wenn wir nicht verheiratet sind und wenn ja kann ich alles an der Botschaft erledigen?


Vielen Dank
:anbet

gregorg



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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 04.03.2005 um 15:36:05
 
Zitat:
Das unser Kind die Deutsche Staatsbürgerschaft automatisch erhält ist klar, wir würden aber gerne das sie auch die Österreichische erhält.


Hallo Gregorg,

ob das Kind die österreichische StAG ab Geburt erhält, werden Dir nur die dortigen Behörden, Konsulat oder Botschaft, beantworten können. Ich kann auch unverbindlich - aber erst Montag- mal in meinen Unterlagen nachschauen.

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Blaise
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Beiträge: 1.245

Erde, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 04.03.2005 um 15:37:22
 
Hallo,

soweit mir bekannt ist, wird die österreichische Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben, wenn ein Elternteil österreichischer Staatsangehöriger ist und die Eltern zur Zeit der Geburt verheiratet sind.

Soweit die Eltern nicht miteinander verheiratet sind, tritt der Erwerb nur nach der österreichischen Mutter ein.

Bei dem österreichischen Generalkonsulat in Bonn kann über den Erwerb der Staatsangehörigkeit der Fachinspektor Gerhard TERLER Auskunft geben. Der ist sehr versiert zum Staatsangehörigkeitsrecht ( (0228/530 06-0 bzw. E-Mail: bonn-as@bmaa.gv.at).

Hat das Kind bereits bereits durch Abstammung die österreichische Staatsangehörigkeit, kann es natürlich beide Staatsangehörigkeiten behalten.

Soweit die deutsche Staatsangehörigkeit nicht erworben wurde, führt ein nachträglicher Erwerb der österreichischen Staatsangehörigkeit wohl zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.

Es müsste eine Beibehaltungsgenehmigung nach § 25 Absatz 2 StAG beantragt werden - wobei ich nach dem geschilderten Sachverhalt keinen Grund für die Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung sehe - aber natürlich kenne ich nicht den ganzen Sachverhalt... Zwinkernd

Genaue Auskunft kann die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde


Viele Grüße

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 04.03.2005 um 15:40:23
 
Zitat:
Das unser Kind die Deutsche Staatsbürgerschaft automatisch erhält ist klar, ...

Korrekt, sofern die Mutter Deutsche ist (was Du bisher nicht erwähnt hast).

Zitat:
... wir würden aber gerne das sie auch die Österreichische erhält.

Ist das überhaupt möglich wenn wir nicht verheiratet sind und wenn ja kann ich alles an der Botschaft erledigen?


Da wird Dir hier evtl. niemand weiterhelfen können, da es hier um das deutsche, nicht um das österreichische Staatsangehörigkeitsrecht geht. Vielleicht schaust Du mal hier:

http://www.oesterreichische-botschaft.de/view.php3?f_id=2953&LNG=de&version=

http://www.oesterreichische-botschaft.de/view.php3?f_id=2948&LNG=de&version=

Abu
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