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doppelte Staatsangehörigkeit? (Gelesen: 2.286 mal)
Oma_Elke
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03.03.2005 um 14:09:55
 
Ich habe einen kleinen 4-jährigen Sohn, dessen Vater (wir sind nicht verheiratet)  bei seiner Geburt die kongolesische Staatsangehörigkeit hatte. Mittlerweile hat er die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen. Hat mein Sohn dadurch die kongolesische Staatsangehörigkeit verloren und ist nun "nur" noch Deutscher? Ich selbst bin Deutsche.

Elke
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Ralf
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Antwort #1 - 03.03.2005 um 14:30:04
 
Zitat:
I.... Mittlerweile hat er die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen. ..


Hallo Elke!

öhm Verstehe ich nicht. Das Kind eines / einer Deutschen besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch ab der Geburt, vgl. § 4 Abs. 2 StAG. Auf andere ggf. ebenfalls "ererbte" Staatsangehörigkeiten hat dies i.d.R. keine Auswirkungen, allerdings gibt es bei manchen Staaten Ausnahmen, z.B. China.

Wie dies konkret beim Kongo aussieht, kann dir ggf. nur die zuständige Auslandsvertretung sagen.
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ronny
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Antwort #2 - 03.03.2005 um 15:01:31
 
Zitat:
.... Mittlerweile hat er die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen. ..


Bezog sich m.E. auf den Vater, oder ?

Es gibt zwei Kongos:

Aus welchem Kongo kommt er, Elke ?

Demokratische Republik Kongo (ex Zaire) : wohl nicht erworben

Republik Kongo : leider keine Infos verfügbar


Zitat:
Wie dies konkret beim Kongo aussieht, kann dir ggf. nur die zuständige Auslandsvertretung sagen


Nur da wirds die letzte Sicherhet geben, wie Ralf schon schrieb.

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Ralf
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Antwort #3 - 03.03.2005 um 15:10:21
 
Zitat:
Bezog sich m.E. auf den Vater, oder ?


Ooops, sorry.

Möglicherweise hat das Kind, das bei der Geburt noch Mehrstaater war, zusammen mit den Vater die andere Staatsangehörigkeit verloren.

Wie gesagt: Auskunft erteilt die Auslandsvertretung des Kongo (von welchem Kongo auch immer  grin )
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Oma_Elke
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 03.03.2005 um 19:51:44
 
@ Ralf, sorry, hab mich wohl nicht ganz klar ausgedrückt. (Wollte nur mal gucken, ob ihrs versteht  Zwinkernd) Es ist wie Ronny schon sagte, es bezieht sich auf den Vater.

@ Ronny, es handelt sich hierbei um die Demokratische Republik Kongo.

Grüße

Elke
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ronny
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Antwort #5 - 03.03.2005 um 20:43:56
 
Zitat:
Demokratische Republik Kongo


Hallo Elke,

dan ist das nach meiner laienhaften Einschätzung so,dass DeinSohn nicht die kongolesische StAng erworben hat, weil er bereits mit Geburt Deutscher geworden  ist.

Aber weil die Burschen es geschafft haben ihr StAng Recht noch schlimmer zu verklausulieren als wir Deutsche es in manchen Gesetzen geschafft haben, wie gesagt meine laienhafte Einschätzung.

100%-ig wirst Du es nur vom Kongo selbst erfahren können.

Grüße
Ronny
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Antwort #6 - 03.03.2005 um 20:53:17
 
ok, danke Ronny.  Smiley

Grüße
Elke
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